Hallo zusammen,
wenn „pleite“ als anderer Begriff für „insolvent“ verstanden wird, kann eine Kommune nicht pleite gehen. Das Insolvenzgesetz gilt nicht für öffentlich-rechtliche Körperschaften, wie z.B. Kommunen, insofern kommt es nicht zur Pleite.
Was mit der Umschreibung „pleite“ in diesem Zusammenhang gemeint ist, bedeutet, dass die Kommune dauerhaft mehr Geld ausgibt, als sie einnimmt. Deshalb nimmt sie fortwährend neue Kredite auf, die Verschuldung steigt an. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Kommune ihre laufenden Ausgaben durch die Aufnahme von Krediten finanziert. (Dies ist ein Fall, der bei Privatpersonen oder Zivilkörperschaften schnell zur Insolbenz führt, daher der Vergleich).
Dieses Spielchen kann solange weitergehen, wie es Banken gibt, die der Stadt weiterhin Kredite zur Verfügung stellen…