Hallo.
Es ist nämlich für die Beurteilung einer KV tatsächlich nicht
vorrangig, ob ein jugendlicher Schläger aus
Kleinhastenichgesehen kommt oder meinetwegen aus Grönland.
und deswegen gibt es einen entsprechenden Passus im Kodex des deutschen Presserates. Wenn die Nationalität nicht für den Vorgang an sich eine Rolle spielt, soll sie auch nicht genannt werden.
Zu Deiner Ursprungsfrage: in den vernünftigen Zeitungen gibt es meist mehrere Artikel zu einem Thema. Einen, auf den ersten paar Seiten bzw. der Nachrichtenseite. Der ist meist schlecht, den Agenturmeldungen nachgeschrieben und daher lückenhaft oder gar falsch.
Dann gibt es aber (manchmal auch erst am nächsten Tag) noch einen weiteren Artikel, der den Sachverhalt sehr viel besser darstellt und tatsächlich von einem „richtigen“ Journalisten geschrieben wurde, der auch noch selbst recherchiert hat. Das gilt jedenfalls für Zeitungen wie die Süddeutsche, die FAZ oder das Handelsblatt. Das online-Angebot ist allerdings häufig mit den Artikeln der ersten Variante gefüllt.
Wird aber eine Abfindungsregelung vom Bundespräsidialamt
aufoktroyiert, so halte ich es für infam, denjenigen, der sich
dem Druck gebeugt hat, als „gierig“ zu diffamieren.
Das Problem ist generell, daß der BP keine gesetzliche Vorgabe für eine Entlassung hatte, weil das Bundesbankgesetz diesen Vorgang schlicht nicht vorsieht. Zwischenzeitlich hatte es den Anschein, als wolle sich der BP am Verfahren für die Berufung orientieren, aber das war ihm wohl politsch/rechtlich zu problematisch. Also mußte die Rücktrittsvariante her und um sicherzustellen, daß Sarrazin diesen Vorschlag akzepiert, wurde halt etwas aufgebessert.
Gruß
Christian