Was tun bei Ausbildungsabbruch?

Hallo miteinander,

Ich werde höchstwahrscheinlich meiner Derzeitige Ausbildung im 2. Lehrjahr abbrechen.Ich habe einen Realschulabschluss mit Q-Vermerk, würde dementsprechend weiter die Schule zu besuchen. Doch was muss ich alles beachten?.

Ich habe mich bei Gymnasien in meiner Umgebung schon umgehört, bzw. im Internet nach Infos gesucht und/oder Beatungstermine geplant.
Da ich schon 18 bin gilt für mich ja keine Schulpflicht mehr (Wohne inNRW), sofern ich mich recht erinnere. Heißt das also die Schule muss mich unter Umständen nicht annehmen, sodass ich dann vollkommen dumm dasitze? Meine Leistungen waren jedoch nicht die schlechtesten auf der Realschule (Schnitt von 2,1).

Und vorallem was muss ich noch mit meinem Arbeitgeber regeln? Muss ich das Arbeitsamt deswegen informieren? Selbst wenn mir ein Schulplatz schon zugesichert wurde?

Wäre nett, wenn mir jemand damit weiterhelfen würde.

Ich kann die leider nicht helfen. Schulpflich besteht nach Jahren, nicht nach Alter. Aber mit Realschule und Berufsschule hast du deine Schulpflicht auf jeden Fall erfüllt.
In der Regel solltest du an einer weiterführenden Schule unterkommen. Solange sie Platz haben…das solltest du eben bei den Beratungsterminen abklären.
Ob du dich beim Arbeitsamt melden musst, weiss ich nicht. Ich würde an deiner Stelle dort einfach mal anrufen und nachfragen.

Gruß

Tut mir leid,
da habe ich keine Erfahrung.

LG, BAE27

Hallo K1ller3nte,so genau weiß ich das leider auch nicht.Ich würde auf jeden Fall Kontakt mit der Arbeitsagentur aufnehmen,die haben Beratungsstellen.Dein bisheriger "Ausbilder"muß ja eine Meldung machen.Da gehts ja wahrscheinlich auch um Kosten,versicherungstechnische Angelegenheiten etc.
Schulpflicht gibts nur bis 18,aber da dürftest du altersmäßig noch im „grünen Bereich“ sein,für den angestrebten Abschluß auf einem Gymnasium.Mach auch einen Termin beim Schulamt,erkundige dich dort,welche Möglichkeiten du an welchen Schulen hast,falls es mit deinen bereits vereinbarten Terminen doch nicht klappt.Viel Glück,planloshoch3

Hallo, das sind schon sehr spezielle Fragen (aus NRW). Leider habe ich in die dortigen schulstrukturen wenig Einblick.
Eines ist wahrscheinlich überall gleich:
a) Der Arbeitgeber muss auf jeden Fall informiert werden.
b) Mit 18 endet die Schulbesuchspflicht einer allgemeinbildenden Schule. (nicht der Berufsschule)
Viel Glück bei der Suche

Richtig, die Schule muss dich nicht aufnehmen. Das geht nach Platz.
Und sicher muss du kündigen, und den Grund nennen, denn es besteht oft eine Küdndigungsfrist.

Warum beendest du nicht deine Lehre und machst das Fachabi oder Hochschulberechtigungsschein dann nach?
Kann man über die VHS. So hast du jedenfalls einen Beruf,indem du auch weiter studieren kannst. 1 Jahr würde das Fachabi dauern. 2 Jahre über die VHS.
Auch das kannst du machen. Die Lehre weiter machen und gleichzeitig den HSBS am Abend bei der VHS machen.

Damit kannst du an allen Hochschulen und Unis studieren. VHS in jede Richtung außer Medizin, Anwalt, Theologie. Fachabi wäre für deinen Beruf, aber man kann auch in andere Richtungen damit studieren. Das wäre der kürzeste Weg oder die gleiche Dauer aber hast dann deine Lehre beendet. Was ist 1 Jahr? Sei nicht dumm und absolviere deine Lehre.
Am Besten wäre über die VHS, so kannst du deine Lehre beenden.
Thalea

Hallo,
die Anmeldephase an den Gymnasien/Berufskollegs beginnt meistens nach Ausgabe der Halbjahreszeugniss, also ab Montag, 04.02.13. Da Sie kein Halbjahreszeugnis haben, bewerben Sie sich mit dem Abschlusszeugnis mit Q-Vermerk für das gewählte Gymnasium/Berufskolleg. Die Zeit nach dem Schulabschluss bis zur Anmeldung muss belegt werden, also durch den Ausbildungsvertrag und evtl eine Bescheinigung des Arbeitgebers. Ich würde in diesem Fall auch ein Gespräch mit der Schulleitung empfehlen, warum Sie die Ausbildung abbrechen und das Abitur erwerben wollen.
Das Abitur kann - wie oben bereits angedeutet - sowohl an einem Gymnasium als auch an einem Berufskolleg erlangt werden.
In Berufskollegs gibt es eine Vielfalt von Bildungsgängen im beruflichen Gymnasium - erkennbar an den Leistungsfächern, z. B. Mathe/Informatik; Englisch/Bio. Hier würde ich, wenn der Ausbildungsabbruch nicht mit den gewählten beruflichen Fächern zusammenhängt, evtl. auch diesen Schwerpunkt in den Leistungsfächern wählen.

Bei einer Zusage für das Gymnasium/Berufskolleg sollte man spätestens mit dem Unternehmen (Ausbilder/Personalabteilung) sprechen. Der Arbeitgeber muss spätestens so informiert werden, dass Kündigungsfristen eingehalten werden können. Sollte man noch vertrauensvoll miteinander umgehen, könnte es auch hilfreich sein, den Arbeitgeber früher zu informieren, besonders wenn ein Ausbildungsabbruch noch vermieden werden könnte.

nordon

Hallo,

wenn es zu viele Anmeldungen für die Oberstufe gibt, entscheidet die Schule nach bestimmten Regeln, wer angenommen wird (das Alter könnte dabei eine Rolle spielen). Am besten beim Schulamt der Stadt bzw. des Kreises erkundigen.

Die Berufsberatung der Arbeitsagentur sollte kontaktiert werden, um auch die weitere Planung nach dem Abitur realistisch anzugehen.

Wenn der Weg zum Abitur abgebrochen werden sollte, werden weitere Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz wegen der beiden Abbrüche im Lebenslauf vermutlich sehr schwierig. Man kann auch das schulische Lernen verlernen. Ggf. nochmal intensiv über die Option einer Fortführung der Ausbildung nachdenken.

Auf einen evtl. Beginn der Oberstufe gut vorbereiten: Mathe, Fremdsprachen, Gerammatik, 1 Naturwissenschaft (besonders in den Fächern, die keine Berührungspunkte zum Ausbildungsberuf haben)

viel Erfolg!

Gruß

RHW

Hallo K1ller3nte,
also erstmal: ja, wenn Du nicht mehr schulpflichtig bist, kann es Dir passieren, dass Du nicht angenommen wirst. Aber Dein Schnitt hilft Dir ganz bestimmt dabei, dass das nicht passiert.
Hast Du schon an ein Berufskolleg mit beruflichem Gymnasium gedacht? Da kannst Du auch Abitur machen. Also eine weitere Schule, um Dich zu bewerben und um nicht arbeitslos zu werden. Anmeldeschluss ist oft Ende Februar/Ende März. Meistens freuen sich Berufskollegs über Schüler. :smile:

Die Agentur für Arbeit solltest Du und musst Du auf jeden Fall informieren. Zumindest um vielleicht finanzielle Unterstützung zu bekommen und für den lückenlosen Lebenslauf bei der Rentenberechnung.

Vor allem sollte Dein nächstes Ziel sein: Herausfinden, welche berufliche Richtung Du einschlagen möchtest, damit Du zielorientierter Vorgehen kannst.

Viel Erfolg!
Tintenpatrone

Hallo,

wenn Dir bereits ein Schulplatz zugesichert wurde,
warum soll die Schule Dich dann doch ablehnen?
Du musst Deine Krankenkasse informieren, dass Du wieder
zur Schule gehst. Dann mußt Du Dich über Deine Eltern Krankenversichern. Geld vom Arbeitsamt wirst Du nicht bekommen, also musst Du Dich da auch nicht melden.
Ich frage mich, warum Du Deine Ausbildung nicht fertig machst und Dein Abi über ein Abendgymnasium? Dann hast Du beides. Eine abgeschlossene Berufsausbildung und Abi. Vorallem aber im Lebenslauf keine abgebrochene Lehre stehen. Macht sich nicht so gut. Aber das ist Deine persönliche Entscheidung und geht mich im Grunde nichts an.

Viel Erfolg

Sorry, da muss ich passen.