Auf die habe ich doch extra nicht geantwortet, damit sich nicht wieder so eine sinnlose Diskussion mit Dir entwickelt. Dass alle Versuche, Dir die Grundlagen der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre zu vermitteln, vergebliche Liebesmüh sind, hat sich in der Vergangenheit mehrfach als offensichtlich herausgestellt.
Allein die Ausgangsidee, die Energieversorger dürften keine Gewinne machen, ist aus mehreren Gründen so bescheuert, dass es sich nicht einmal ansatzweise lohnt, den Gedanken aufzugreifen - geschweige denn, dass es Sinn macht, von da ausgehend eine Diskussion über den Rest zu führen.
Lufthansa-Rettung kann man nachlesen ohne große Probleme. Ich habe nochmal nachgelesen, wegen: 2,56 EUR/Stück waren es genau, die der bundeseigene Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) im Rahmen einer Kapitalerhöhung damals ausgeben musste (der Börsenkurs lag seinerzeit über 5 EUR/Stück).
Tja, weiß nicht. Benötigen Polizei, Feuerwehr, Schule usw. Betriebsmittelkredite? Brauchen Polizei, Feuerwehr, Schule usw. eine auskömmliche Eigenkapitalquote, um ggfs. Verluste kapitalseitig abfedern zu können?
Und ja: es gibt bspw. Krankenhäuser in der Rechtsform der gemeinnützigen GmbH, die deswegen auch keine oder nur wenig Gewinne machen dürfen. Das funktioniert aber nur, weil ein Großteil der Finanzierung über die Krankenkassen und die Bundesländer läuft. Sobald diese Gesellschafen Kredite für bspw. die Anschaffung/Errichtung von Immobilien brauchen, beginnen genau dort die Schwierigkeiten, weil die Kreditinstitute tatsächlich auf den Gedanken kommen, dass Kreditnehmer einerseits über eine gewisse Bonität verfügen müssen (d.h. Geld und Eigenkapital in mehr als nur homöopathischen Dosen verdienen bzw. haben müssen) und dazu auch irgendein messbarer Cashflow für die Zahlung von Tilgung und Zinsen existieren muss und das ist ohne Gewinne halt echt schwierig.
Oder anders: allein dieser Vergleich
zeugt von einer tiefen und umfassenden Ahnungslosigkeit auch in diesem Bereich. Was nicht schlimm wäre, wenn Du Dir nicht gleichzeitig und dennoch anmaßen würdest, Dich dazu nicht zu äußern, sondern sehr laut und eloquent zu äußern.
Es wäre nett, wenn du zwischen Energieversorger und Polizei, Feuerwehr, Schule usw. Gewinn machen einmal deine differenzierte Unterschiede hinsichtlich systemrelevant hier präsentieren würdest…
Dann könnten wir auch über Gewinne usw. diskutieren.
Nett vielleicht, aber völlig sinnlos. Polizei, Feuerwehr, Schule usw. sind nicht auf Märkten tätig, haben keine Lieferanten, brauchen keine Kredite, haben keine Konkurrenz und müssen aus diesen Gründen nicht betriebswirtschaftlich arbeiten und tun das sehr konsequent auch nicht.
Naja, ganz einfach: die Systemrelevanz (womit Du wahrscheinlich in Wirklichkeit die Daseinsvorsorge meinst) ist halt kein sinnvolles Kriterium für die Frage nach einer sinnvollen Gesellschafterstruktur oder einer Gewinnerzielungsabsicht - im Gegensatz zu dem, was ich aufzählte.
Mir ist schon durchaus aufgefallen, dass viele Menschen meinen, sich mit Wirtschaft, Geld und so’m Zeug auszukennen glauben, weil sie einkaufen gehen und dabei Geld verwenden, aber da verhält es sich tatsächlich so wie mit Medizin: nur weil man gelegentlich krank ist, hat man nicht zwangsläufig die Kompetenz, sich in sinnvoller und hilfreicher Art und Weise zu medizinischen Themen zu äußern.
Systemrelevanz ist ein Begriff, der im Zuge der Finanzkrise in den allgemeinen Sprachgebrauch überging und bezeichnet, Berufsgruppen und Wirtschaftszweige, die notwendig sind, um ein System aufrechtzuerhalten. Beim Gesundheitswesen sind es die Pflegekräfte, Ärzte, Krankenhäuser usw. Beim Finanzwesen die Banken usw.
Daneben steht der Begriff Daseinsvorsorge, der u.a. Versorgung und Entsorgung, Personennahverkehr, Gesundheitswesen, innere und äußere Sicherheit u.ä. umfasst.
Feuerwehr und Gasversorger gehören beide zur Daseinsvorsorge und den Fortbestand des Systems „Gesellschaft“ kann ich mir ohne Feuerwehr und Gasversorgung auch nicht recht vorstellen. Insofern bestehen zwar relevante Unterschiede zwischen Systemrelevanz und Daseinsvorsorge, die aber hier nur eingeschränkt relevant sind, weil sowohl Feuerwehr als auch Gasversorger in beide Kategorien gehören.
Was alles wiederum nichts daran ändert, dass Gasversorger auf Märkten agieren und deswegen dafür andere Gesetzmäßigkeiten und Anforderungen gelten als für die Feuerwehr oder den Deichwart.
Hm, ja, man könnte den Eindruck bekommen, dass Dir da auch ein paar Details nicht bekannt sind. So ist es in NRW so, dass die Gemeinden eine Pflichtfeuerwehr einrichten müssen, wenn eine Freiwillige Feuerwehr nicht zustande kommt bzw. den Brandschutz nicht sicherstellen kann. Dass es freiwillige Feuerwehren und Berufsfeuerwehren gibt, hat also nichts mit Systemrelevanz zu tun und der Unterschied bzw. der Übergang zwischen beiden „Waffengattungen“ ist geringer und vor allem fließender als Du anscheinend meinst.
Nicht? Und was hat dieser seltsame Satz dann zu bedeuten?
Doch, eigentlich schon, aber das ist ja hoffentlich nicht das Thema.
Es ging um diese völlig sinnfreie Behauptung bzw. Aufforderung:
Mag ja sein, dass es mein Fehler ist, dass es mir nicht gelungen ist, Dir zu vermitteln, warum es substantielle Unterschiede zwischen Gasversorgern einerseits und Polizei und Feuerwehr andererseits gibt, aber ich werde den Eindruck nicht los, dass Du ganz viele Dinge ganz schlimm durcheinander wirfst und Dir auch nicht die Mühe machen willst, etwas Ordnung in das Durcheinander zu bringen.
(gemeindliche Feuerwehren, Gemeinde, Aufgaben der Feuerwehr, Brandschutz)
Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst).
Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Art. 4 Abs. 1) aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.
Sie haben in diesen Grenzen außerdem die notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen bereitzustellen und zu unterhalten.
Sinngemäß gilt das für alle Bundesländer. Da der Unterhalt einer Feuerwehr Geld kostet und man sie in kleineren Gemeinden nicht 24/7 komplett betreiben kann, wird sie mit Freiwilligen betrieben.
In Schleswig-Holstein haben wir 4 BF in den größeren Städten, die aber auch nur mit den FF zusammen ihre Aufgaben erfüllen können.
„Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.“
KRITIS-Definition der Bundesressorts
Soweit ich informiert bin, gilt das für alle Bundesländer.