Liebe alle,
ich möchte mir gerne eine bessere Übersicht über die Rechtslage bilden, komme aber nicht wirklich vorwärts weil Fragen zu diesem Thema via Google z.B. durch die unzähligen Themen zu Jobcenter und Hartz IV blockiert werden. Ich finde einfach keine Vergleichsfälle ohne Hartz IV Zusammenhang.
Folgendes Szenario:
Die Familie Otto, ein Seniorenpaar, möchten innerhalb eines Ortes umziehen. Da sie nicht mehr so gut können, wenden Sie sich an ein Umzugsunternehmen, das u.a. mit Seniorenumzügen wirbt und Unterstützung verspricht.
Ein Besichtigungstermin wird vereinbart und ein Vertreter des Unternehmens verbringt fast eine Stunde in der Altwohnung, um den Bestand zu verzeichnen und Absprachen zu treffen. Unter anderem wird KEIN Halteverbot gewünscht und somit auch nicht vereinbart. Es sollen nur bestimmte Möbel transportiert werden (Schränke etc. z.B. keine Tische oder Stühle) und einige Kisten. Auf Insistieren des Vertreters einigt man sich sogar auf eine höhere Anzahl von Kisten. Das Gespräch findet vor einer Holzglasvitrine statt, die auch zum Umzugsgut gehören soll. Es wird zudem besprochen, dass Regale zugunsten eines besseren Transports nur teilweise auseinander genommen werden sollen. Es wird ein Festpreisangebot erstellt, welches weder Zeiten noch Kubikmeter enthält, allerdings auch keine der Absprachen. Es stehen der Transporter, die Monteure, Transportkisten und die Anzahl der zu transportieren Kisten drin.
Eine weitere Unterstützung oder Information findet nicht statt, dem Seniorenpaar ist also auch nicht klar, wie exakt die Wohnung am Umzugstag aussehen soll, abgesehen davon, dass die zu transportierenden Möbel frei sein sollen und offenbar nicht völlig auseinander genommen werden müssen, auch wenn das mehrmals gegenüber dem Unternehmen angeboten wurde.
Das Seniorenpaar muss dann vier Wochen auf den Umzugstermin warten.
Am Tag des Umzugs fährt das Unternehmen mit einem deutlich kleineren als abgesprochenen Transporter vor. Nach einem kurzen Blick in die Wohnung lehnen die Mitarbeiter des Unternehmens den Umzug ab.
Sie bemängeln:
- Es liegen Dinge auf den Tischen (die nicht transportiert werden sollten). Davon werden auch Fotos gemacht als „Beweis“ (obwohl weder Tisch noch die darauf befindlichen Objekte zum Umzugsgut gehören).
- Die Regale seien nicht auseinandergenommen, es dürften in Regalen und Schränken „Keine Schraube mehr sein“.
- Man würde grundsätzlich keine Glasvitrinen transportieren
- Es herrsche Unfallgefahr, weil ich Umzugskartons in der Wohnung befinden.
Ferner wird nun von dem Seniorenpaar Otto verlangt, dass sie 1/3 des Kostenvoranschlags bezahlen vor allem wegen des teuren Halteverbots, dass eingerichtet wurde. Familie Otto hat nachgesehen und es gab kein Halteverbot, die Firma behaupte, es sei sofort wieder abgebaut worden.(würde sowas bei einem städtischen Halteverbot überhaupt gehen?)
Familie Otto hat aber kein Halteverbot gewünscht und es steht auch keines im Kostenvoranschlag.
Nun gäbe es zwei Seiten:
a) die Umzugsfirma sei der Meinung, dass ihr 1/3 der Kostenvoranschlagskosten zustehen, dies sei gesetzlich so geregelt, ein passendes Gesetz zu dieser Regelung wird nicht genannt.
b) Familie Otto sei der Meinung, dass sie vom Umzugsunternehmen abgezockt wurde, da ja nicht einmal der Versuch einer Leistung vorgenommen wurde. Es gab keinen Hinweis auf mögliche Mehrkosten, die Firma ist einfach unter wüsten Beschimpfungen gegen Familie Otto gegangen, auch Telefonate seien durch Beschimpfungen und Abbrüche unmöglich.
So.
Wie finde ich jetzt raus, wer von beiden Seiten Recht hat?
Weiß jemand, worauf sich A) beziehen könnte? Ich habe einfach keine Vergleichsfälle dazu gefunden, dass jemand von einem Umzugsunternehmen stehen gelassen wurde.
Zu B) bin ich soweit, dass das Halteverbot wohl nicht bezahlt werden müsste, weil es bei Absprache abgelehnt wurde und auch nicht im Kostenvoranschlag stehe. Zudem handele es sich um einen Festpreis, müsste sich das Unternehmen dann nicht sogar schadensersatzpflichtig gemacht haben?
Ich blicke da nicht durch und freue mich über hilfreiche Hinweise.
beste Grüße,
Kate