Was, wenn ein Umzugsunternehmen den Kunden stehen lässt?

Liebe alle,

ich möchte mir gerne eine bessere Übersicht über die Rechtslage bilden, komme aber nicht wirklich vorwärts weil Fragen zu diesem Thema via Google z.B. durch die unzähligen Themen zu Jobcenter und Hartz IV blockiert werden. Ich finde einfach keine Vergleichsfälle ohne Hartz IV Zusammenhang.

Folgendes Szenario:
Die Familie Otto, ein Seniorenpaar, möchten innerhalb eines Ortes umziehen. Da sie nicht mehr so gut können, wenden Sie sich an ein Umzugsunternehmen, das u.a. mit Seniorenumzügen wirbt und Unterstützung verspricht.
Ein Besichtigungstermin wird vereinbart und ein Vertreter des Unternehmens verbringt fast eine Stunde in der Altwohnung, um den Bestand zu verzeichnen und Absprachen zu treffen. Unter anderem wird KEIN Halteverbot gewünscht und somit auch nicht vereinbart. Es sollen nur bestimmte Möbel transportiert werden (Schränke etc. z.B. keine Tische oder Stühle) und einige Kisten. Auf Insistieren des Vertreters einigt man sich sogar auf eine höhere Anzahl von Kisten. Das Gespräch findet vor einer Holzglasvitrine statt, die auch zum Umzugsgut gehören soll. Es wird zudem besprochen, dass Regale zugunsten eines besseren Transports nur teilweise auseinander genommen werden sollen. Es wird ein Festpreisangebot erstellt, welches weder Zeiten noch Kubikmeter enthält, allerdings auch keine der Absprachen. Es stehen der Transporter, die Monteure, Transportkisten und die Anzahl der zu transportieren Kisten drin.
Eine weitere Unterstützung oder Information findet nicht statt, dem Seniorenpaar ist also auch nicht klar, wie exakt die Wohnung am Umzugstag aussehen soll, abgesehen davon, dass die zu transportierenden Möbel frei sein sollen und offenbar nicht völlig auseinander genommen werden müssen, auch wenn das mehrmals gegenüber dem Unternehmen angeboten wurde.

Das Seniorenpaar muss dann vier Wochen auf den Umzugstermin warten.
Am Tag des Umzugs fährt das Unternehmen mit einem deutlich kleineren als abgesprochenen Transporter vor. Nach einem kurzen Blick in die Wohnung lehnen die Mitarbeiter des Unternehmens den Umzug ab.
Sie bemängeln:

  • Es liegen Dinge auf den Tischen (die nicht transportiert werden sollten). Davon werden auch Fotos gemacht als „Beweis“ (obwohl weder Tisch noch die darauf befindlichen Objekte zum Umzugsgut gehören).
  • Die Regale seien nicht auseinandergenommen, es dürften in Regalen und Schränken „Keine Schraube mehr sein“.
  • Man würde grundsätzlich keine Glasvitrinen transportieren
  • Es herrsche Unfallgefahr, weil ich Umzugskartons in der Wohnung befinden.

Ferner wird nun von dem Seniorenpaar Otto verlangt, dass sie 1/3 des Kostenvoranschlags bezahlen vor allem wegen des teuren Halteverbots, dass eingerichtet wurde. Familie Otto hat nachgesehen und es gab kein Halteverbot, die Firma behaupte, es sei sofort wieder abgebaut worden.(würde sowas bei einem städtischen Halteverbot überhaupt gehen?)
Familie Otto hat aber kein Halteverbot gewünscht und es steht auch keines im Kostenvoranschlag.

Nun gäbe es zwei Seiten:
a) die Umzugsfirma sei der Meinung, dass ihr 1/3 der Kostenvoranschlagskosten zustehen, dies sei gesetzlich so geregelt, ein passendes Gesetz zu dieser Regelung wird nicht genannt.
b) Familie Otto sei der Meinung, dass sie vom Umzugsunternehmen abgezockt wurde, da ja nicht einmal der Versuch einer Leistung vorgenommen wurde. Es gab keinen Hinweis auf mögliche Mehrkosten, die Firma ist einfach unter wüsten Beschimpfungen gegen Familie Otto gegangen, auch Telefonate seien durch Beschimpfungen und Abbrüche unmöglich.

So.
Wie finde ich jetzt raus, wer von beiden Seiten Recht hat?
Weiß jemand, worauf sich A) beziehen könnte? Ich habe einfach keine Vergleichsfälle dazu gefunden, dass jemand von einem Umzugsunternehmen stehen gelassen wurde.
Zu B) bin ich soweit, dass das Halteverbot wohl nicht bezahlt werden müsste, weil es bei Absprache abgelehnt wurde und auch nicht im Kostenvoranschlag stehe. Zudem handele es sich um einen Festpreis, müsste sich das Unternehmen dann nicht sogar schadensersatzpflichtig gemacht haben?

Ich blicke da nicht durch und freue mich über hilfreiche Hinweise.

beste Grüße,
Kate

Das Verhalten der Unzugsfirma, die sich scheinbar bewußt auf Senioren und damit auf einen Personenkreis, von dem sie denken, dass der leicht zu täuschen und damit auch abzuzocken ist, spezialisiert hat, würde ich eben dies, mit Vertragsbruch einhergehend, unterstellen.
Die Zahlungsaufforderung sollte verweigert werden, sollte ein Mahnbescheid eintrudeln, widerspricht man dem.
Dann erst geht es zwangsläufig vor Gericht und dann sollte man sich anwaltliche Hilfe nehmen. ramses90

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Temporäre Halteverbote zwecks Umzug müssen vorher bei der Behörde beantragt werden und müssen 3 Tage vorher aufgestellt werden, damit schon dort Parkende Zeit haben wegzufahren.
So wie geschildert kann es kein Parkverbot ( ein rein privates und damit rechtlich unwirksames könnte sein) gegeben haben.
und zum Rest ?
Da ist alles falsch gelaufen was falsch laufen kann. Alle Absprachen schriftlich (Stichworte) festhalten lassen.
Jetzt hat mein ggf. ein Beweisproblem was abgesprochen war.
Da man selbst mind. zu zweit war und der Mitarbeiter des Unternehmens allein sollte es nicht allzu schwer sein zu belegen was abgesprochen wurde.

Bezahlt nichts, wenn ihr noch Vertrauen zu der Firma haben sollte (ich hätte es nicht !) dann fordert sie auf den Umzug neu durchzuführen wie abgesprochen. Sonst kündigt den Vertrag wegen Schlechtleistung und Unzuverlässigkeit. Ggf. lasst euch rechtlich beraten. Was man spätestens machen muss wenn diese „Firma“ Forderungen stellt oder selbst Mahnverfahren einleiten sollte.
Die Forderungen an Vorarbeiten sind schlicht lächerlich und für die Branche lebensfremd. Das kann doch keine Umzugsfirma sein. Die bieten doch gegen entsprechende Zahlung auch einen Rundumsorglos-Service an: packen alles selbst ein, bauen Möbel ab und später wieder auf, nehmen Lampen ab und bauen sie wieder dran usw.
Und Vitrinen oder „nur“ Möbelteile mit Glas oder Spiegel sind doch nichts unnormales, gehören zu jedem Umzug.

Mich würde ja mal der Festpreis interessieren, daraus könnte man auf den Umfang der abgesprochenen Dinge schließen.

MfG
duck313

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