Wechselurkunde gültigtkeit

muss man noch was beachten bei wechselurkunden oder kann man eigentlich eine vorlage aus dem internet nehmen und ausdrucken so wie diese:
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/1/13/B…

und wie sieht das aus gehört noch was dazu der reicht es wenn man dieses dokument wie im oberen link besitz?

danke im voraus

gruß
KVPohl

Auch hallo!

Die gesetzlichen Bestandteile eines Wechsels sind festgelegt und so auch in dem von Dir angeführten Muster enthalten. In der Praxis werden jedoch die käuflich zu erwerbenden Formulare (wobei es in manchen Orten schon schwierig sein dürfte, da es sich teilweise inzwischen bei einem Wechsel schon um einen „Exoten“ handelt)verwendet. Wenn also ein spez. Schreibwarengeschäft nicht weiterhilft, dann vielleicht die Hausbank.

Du schreibst nicht, wofür das reichen soll, wenn man einen Wechsel „besitzt“. Wenn Du ihn z.B. bei der Bank zum Diskont einreichen willst, ist das käuflich zu erwerbende Formular zu empfehlen. Aber bitte bedenken: Der Wechsel hat keine große Bedeutung mehr im Wirtschaftsleben. Bekommt man selber den Wechsel quasi als Sicherheit ausgehändigt, kann man zwar aus diesem Wechsel vollstrecken. Aus Erfahrung weiß ich, daß dies jedoch leider meist bei einem Vollstreckungsversuch bleibt, denn in den meisten Fällen werden nur noch Wechsel von den Personen verwendet, die ansonsten auf keine liquiden Mittel oder andere Sicherheiten zurückgreifen können - also ohnehin finanzielle Probleme haben. Aber da Du die Hintergründe nicht näher erläuterst, kann es natürlich sein, daß die Betroffenen trotz solch genannter Hintergründe aus anderen Gründen mit dem Einsatz des Wechsels zufrieden sind, …

Gruß, Eva

Hallo, zu deiner Frage die Eva über die Form schon beantwortet hat, möchte ich noch ergänzen.
Ich sehe ganz klare Vorteile des Wechsels sowohl für den Gläuber als auch den Schuldner und ich nutzte diese gelegentlich, jedesmal mit Erfolg, und zwar in Fällen wo der Schuldner seine Zahlungsverpflichtung anerkennt, aber eigentlich Klage einzubringen wäre damit die Forderung nicht verjährt und aus sonstigen Gründen eingebracht werden soll.
So geben ich dem Schludner zB.noch 6 Monate Zeit, und weiss ich brauche um die Sache selbst nicht noch zu streiten. Er denkt sich in einem halben Jahr werde ich das Geld schon aufbringen, und ich nehme an bei Gericht würde, in die Enge getrieben und damit die Seriosität endgültig verloren, um die Sache selbst, dann plötzlich gestritten. Das ist mir zu Mühsam, da habe ich lieber einen 30 Jahre gültigen Titel, ohne dass ich vorerst selbst Geld in die Hand nehmen muss (ausser für den Notar) und nicht die Ungewissheit eines Gerichtsurteils.
Da ist der Wechsel das Mittel meiner Wahl, auch der Schuldner spart sich ein Gerichtsverfahren und die Kosten.
Ich räume den Schuldnern ein dass Sie den Wechsel auch bei mir einlösen können, um ihnen die Peinlichkeit bei Ihrer Bank zu ersparen.
Sogesehen sind vielleicht auch viele Wechsel in Umlauf, die Bankmässig gar nicht erfasst sind, aber trotzdem Ihren Dienst erfolgreich tun.
Übrigens bis jetzt, sind noch alle bezahlt worden.
Zinsen und Spesen werden natürlich bei der Wechselsumme in Abhängikeit der Fälligkeit berücksichtigt.

Auch die Bank bei der ich den letzten Wechsel eingereicht hatte, meinte das das absolute Seltenheit hätte und gar nicht mehr Vorkomme etc. gab mir aber das Geld…

Offline

Nachtrag:
Kein Fehler ist es meiner Ansicht nach wenn auf der Vorderseite außer 1 x der Begünstigte
und 3x der Bezogene-Schuldner steht also auch der Aussteller ist. (nur zur Sicherheit von wegen Wechselirrtum.

Beim Einreichen darf der Begünstigte nicht vergessen auf der Rückseite zu unterschreiben.

OL

kann man den einfach so das dokument ausdrucken oder muss man das irgendwo her holen oder kaufen?

grup
KVPohl

Hi, im Prinzip ist es halt am praktischten es auf irgendeiner Bank zu holen, dann kann man nichts übersehen, kostet weniger als selbst ausdrucken.
Du kannst alternativ aber jedes Stück Papier mit den Merkmalen und vorgeschriebenen Angaben eines Wechsels ausstellen, wie auch Immer.
Da es meist doch um viel Geld geht, würde ich das fertige Wechselformular um die paar cent bei der nächsten x-beliebigen Bank holen, dann kann nichts vergessen werden.
Es sist dann nur noch darauf zu achten, dass nichts ver WECHSEL t wird., insbesonders Bezogener und Begünstigter.
Nur in der Rolle als Gläubiger, würde ich das Formular nicht unbedingt bei meiner Hausbank :wink: holen.
Ist aber Geschmackssache ob man seine Bank gerne nervös macht.

Offline

was passiert wenn der schuldner auf einmal auf die idde kommt und sagt ich zahl das nicht und in diesem zusammenhang er hätte nie unterschrieben was könnte der begünstigte dann machen ? Normaler weisse eigentlich nix oder?

gruß
KVPohl

Hi,
das hab ich doch schon beantwortet:
erstens macht man gerade deshalb einen Wechsel und zweitens hab ich dazu geraten den Schuldner den Wechsel ausfüllen zu lassen, ja ich würde ihn auch das Wechselformular besorgen lassen, immerhin will ja der Schuldner das Zahlungsziel mit dem Wechsel verlängern, bzw. eine Klage abwenden, da es wie schon mehrfach hingewiesen es dann um keine Frage an der Sache selbst geht.
OL