Hallo, zu deiner Frage die Eva über die Form schon beantwortet hat, möchte ich noch ergänzen.
Ich sehe ganz klare Vorteile des Wechsels sowohl für den Gläuber als auch den Schuldner und ich nutzte diese gelegentlich, jedesmal mit Erfolg, und zwar in Fällen wo der Schuldner seine Zahlungsverpflichtung anerkennt, aber eigentlich Klage einzubringen wäre damit die Forderung nicht verjährt und aus sonstigen Gründen eingebracht werden soll.
So geben ich dem Schludner zB.noch 6 Monate Zeit, und weiss ich brauche um die Sache selbst nicht noch zu streiten. Er denkt sich in einem halben Jahr werde ich das Geld schon aufbringen, und ich nehme an bei Gericht würde, in die Enge getrieben und damit die Seriosität endgültig verloren, um die Sache selbst, dann plötzlich gestritten. Das ist mir zu Mühsam, da habe ich lieber einen 30 Jahre gültigen Titel, ohne dass ich vorerst selbst Geld in die Hand nehmen muss (ausser für den Notar) und nicht die Ungewissheit eines Gerichtsurteils.
Da ist der Wechsel das Mittel meiner Wahl, auch der Schuldner spart sich ein Gerichtsverfahren und die Kosten.
Ich räume den Schuldnern ein dass Sie den Wechsel auch bei mir einlösen können, um ihnen die Peinlichkeit bei Ihrer Bank zu ersparen.
Sogesehen sind vielleicht auch viele Wechsel in Umlauf, die Bankmässig gar nicht erfasst sind, aber trotzdem Ihren Dienst erfolgreich tun.
Übrigens bis jetzt, sind noch alle bezahlt worden.
Zinsen und Spesen werden natürlich bei der Wechselsumme in Abhängikeit der Fälligkeit berücksichtigt.
Auch die Bank bei der ich den letzten Wechsel eingereicht hatte, meinte das das absolute Seltenheit hätte und gar nicht mehr Vorkomme etc. gab mir aber das Geld…
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