Wegfall d.Garantie weil Zwischenbausatz nicht gewünscht

Guten Tag, ich habe einen Trockner gekauft, dieser wird morgen geliefert und soll, wie der alte, auf die WaMa gestellt werden Das ging seit 15 Jahren gut, nichts vibrierte oder so… Die Firma will mich nun nötigen ein Papier zu unterschreiben, dass die Garantie wegfällt, weil ich mich weigere, denen einen Zwischenbausatz für 80 Euro abzunehmen, Ist das rechtens? Ich muesste doch höchstens unterschreiben, dass ich einen Aufbau ohne Zwischenbausatz wuensche…wer hat einen Ansatz? Danke

Hallo

das ein Koppelrahmen Pflicht wäre ist doch allen außer Dir  klar. 15 Jahre ging es gut ist belanglos, hat keinerlei Aussagekraft.
Das sagt auch der LKW-Fahre als er auf die fehlende Ladungssicherung angesprochen wurde, "Mache ich immer so, schon jahrelang, es ist nie etwas passiert! ".

Wenn WM mal schlägt wegen einer Unwucht oder nach Einzeldefekt Aufhängung, dann fällt der Trockner runter.
In allen Anleitungen steht drin, ob und wie man eine Wasch-Trocken-Säule aufbaut und wie das Obergerät gesichert werden muss.

Mal ehrlich, wer gibt denn Garantie für ein heruntergefallenes Gerät ?  Meinst Du nicht auch, man sieht die Gehäuseschäden und verweigert dann zurecht jegliche Garantiearbeit ? Das muss man sich doch nicht zusichern lassen.

Die Gewährleistungsrechte kann man sowieso nicht ausschließen.

Es kann aber von den Handwerkern/Auslieferern verweigert werden, den Trockner ungesichert auf die WM zu stellen ! Und das mit vollen Recht. Sie wären dafür haftbar, sie als Fachleute müssen nach den „Anerkanten Richtlinien der Technik“ handeln. Und das besagt hier Sicherung gegen Verschieben und Herabfallen.

Ob Du es später mit Hilfe Deines Nachbarn aufstellst ist denen rechtlich egal. Dann bist Du verantwortlich.

mfg
duck313

Es besteht ein Unterschied zwischen Garantie und Mängelgewährleistung!

  1. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers. Bei einer Garantie verpflichtet sich der Garantiegeber grundsätzlich zu einem bestimmten Handeln in einem bestimmten Fall. Nicht zu verwechseln ist diese mit der gesetzlichen verankerten Mängelgewährleistung. Die Erklärung einer Garantie ist freiwillig und dient dazu, das Vertrauen des Kunden in das Produkt oder die Herstellerfirma zu stärken. Die Garantie beinhaltet also eine freiwillige Selbstverpflichtung des Händlers oder Herstellers, die über den Kaufvertrag hinaus geht.

  2. Mängelgewähleistung

Im Unterschied zur Garantie entstammen Ansprüche des Käufers aus Mängelgewährleistung direkt aus dem Kaufvertrag selbst. Selbst wenn diese nicht gesondert im Vertrag aufgeführt sind, bestehen Gewährleistungsansprüche Kraft Gesetzes. Voraussetzung ist allerdings, dass tatsächlich ein Mangel an der Sache vorhanden ist. Ein Mangel liegt bspw. vor, wenn die Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat, sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder eine zu geringe Menge geliefert wird. Der Verkäufer haftet grundsätzlich für alle Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben. Darunter fallen auch sog. versteckte Mängel die bereits vorhanden waren, jedoch erst später entdeckt wurden. Die gesetzliche Verjährungspflicht beträgt grundsätzlich zwei Jahre.

Bei der Installation ihres Trockners würde der Verkäufer (da Sie das Zwischenteil, welches Bestandteil des ursprünglichen Kaufvertrags ist und auch in der freiwilligen Garantie beinhaltet ist, ablehnen) das Risiko eingehen, im Falle eines enstehenden Schadens (z.B. Absturz, etc.), haften zu müssen.

Das der Verkäufer von Ihnen einen schriftlichen Verzicht in Bezug auf die Garantie fordert, ist somit durchaus zu verstehen. Die gesetzliche Mängelgewährleistung bleibt dadurch unberührt.

Mit freundlichen Grüßen aus München,

Eva Lehmann
Online: www.eva-lehmann.info

Hallo,

würde ich auch so handhaben.

War letztens mit meinem Miele-Händler ausliefern, sein Sohn in Urlaub. Entweder es läuft so wie wir es für richtig halten, meist aus Rechtlichen Gründen, oder wir machen es nicht. Punkt.

MfG