Wehrdienstfrage

Hallo!

Ein Bekannter von mir wurde zum Juli als Eignungsübender in
die Bundeswehr als Stabunteroffizier aufgenommen. Er hat jetzt so eine Art Probehalbjahr. Jetzt ist ihm allerdings von einer Universität mitgeteilt worden, daß sich für ihn eine Studienmöglichkeit für ihn auftun würden, die er gerne wahrnehmen möchte. Kann er jetzt noch beim Bund kündigen? Und wenn ja, wie muß er das dann machen - natürlich erst, nachdem er seinen Grundwehrdienst insgesamt durchgezogen hat? 5 1/2 Monate hat er ja schon rum. Wie sind da die rechtlichen Grundlagen? Bei seiner Einheit hat er bereits ein Kündigungsschreiben eingereicht, welches von seinem Chef vorab als „vermutlich unwirksam“ beurteilt wurde, worauf er es zurückzog, bevor es der zuständigen Personalstelle übergeben wurde. Aber Probezeit ist doch Probezeit und Eignungsübender bleicht Eignungsübender, oder?

Da es sich ja auch um eine Rechtsangelegenheit handelt, nehmt es mir bitte nicht überl, wenn ich diesen Beitrag noch unter dem Punkt „Recht“ poste.

Alles Gute!

Franci

Bei seiner Einheit hat er bereits ein
Kündigungsschreiben eingereicht, welches von seinem Chef vorab
als „vermutlich unwirksam“ beurteilt wurde, worauf er es
zurückzog, bevor es der zuständigen Personalstelle übergeben
wurde. Aber Probezeit ist doch Probezeit und Eignungsübender
bleicht Eignungsübender, oder?

Genau so ist es. Dazu ist die Eigungsübung ja da. Er soll sofort mit seiner Personalstelle reden!! Im Zweifelsfall den Vertrauensmann einschalten. Aber alles SCHNELL!