Weiterbeschäftigung ohne Studienabschluss

Hallo,

ich habe eine Frage.
Zu meiner Situation: ich bin seit 2 Monaten in einem Unternehmen angestellt, in dem ich mein Praktikum absolviert habe und in dem ich meine Diplomarbeit geschrieben habe. In meinem Arbeitsvertrag steht noch der Vorbehalt „unter Voraussetzung der Bestehens des Diploms“, da ich noch eine Klausur (letzte Klausur des Studiums) schreiben musste.
Diese Klausur habe ich nun leider verbockt.
Zu meiner Frage:
Ist es rechtlich möglich, dass ich dennoch im Unternehmen auf meiner jetzigen Stelle weiterbeschäftigt sein kann, obwohl ich keinen Abschluss, weder Studium noch betriebliche Ausbildung, vorzuweisen habe. Ich würde auch gewissene Gehaltskürzungen in Kauf nehmen (müssen).
Mein Chef ist von meinen Arbeitsweise und meinen Kenntnissen sehr begeistert. Aber kann mir die Personalabteilung, durch irgendwelche Gesetzte einen Strick durch die Rechnung machen und mich „feuern“, weil es nicht rechtens ist, dass ein Mitarbeiter im Unternehmen ohne Ausbildung arbeitet, auch bzgl. irgendwelcher internen oder externen Audits?
Fachlich und praktisch würde ich mich definitiv nicht schlechter als andere in der Abteilung einschätzen.

Über Eure Hilfe wäre ich dankbar, da ich zur Zeit ziemlich verzweifelt bin.

Beste Grüße Olf

Hallo,
da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Hallo,

es hängt grundsätzlich von der Art der Tätigkeit ab, wenn z.B. gesetzliche Vorgaben an die Befähigung gestellt werden, kann man natürlich ohne die entsprechende Ausbildung nicht arbeiten. So kann natürlich niemand z.B. als Arzt arbeiten ohne die entsprechende Qualifikation. Wenn es solche gesetzlichen Vorgaben nicht gibt, kann das Unternehmen frei entscheiden.

Gruß

Klaus

Guten Morgen,

Vertrag kommt von vertragen…das Recht ist nicht auf deiner seite…du müsstest gehen …
es sei denn der chef will eine lanze für dich brechen
und dich behalten…
kannst du die klausur/diplom wiederholen ???
auf jeden fall das gespäch mit deinem chef suchen und offen unter vier augen mit ihm sprchen.
alle gute
ischdem

Hallo,

Aber kann mir die Personalabteilung, durch
irgendwelche Gesetzte einen Strick durch die Rechnung machen
und mich „feuern“, weil es nicht rechtens ist, dass ein
Mitarbeiter im Unternehmen ohne Ausbildung arbeitet, auch
bzgl. irgendwelcher internen oder externen Audits?

Da ich über den Job selbst nichts weiss, gibts hier nur eine Vermutung:
I.d.R. gibt es keine rechtliche Verpflichtung, einen bestimmten Ausbildungsnachweis als Voraussetzung für eine Arbeit zu verlangen (Ausnahme zB der Arzt, aber auch andere).
Wenn der Chef also will, kann es durchaus zur Weiterführung kommen (auch wenn er dann nicht das von ihm geplante Niveau der Abteilung erreicht). Die Personalabteilung wird im allgemeinen niemanden zwingen, eine bestimmte Einstellung vorzunehmen oder abzulehnen.

rambam

GuMo,

mach dir keine Sorgen, ausser ein paar Berufe z.B. Ärzte, Notare, Richter, etc. brauchst du in Deutschland keine Ausbildung und kannst als „angelernt“ arbeiten. Dein Arbeitgeber kann dich natürlich mit der Klausel des Diploms entlassen, ist er aber wie du sagst von dir begeistert, und möchte dich weiterbeschäftigen, bitte ihn einfach um eine Vertragsänderung ohne die Klausel.

Greetz

Nordi

leider im urlaub

Hallo, Olf123

rein rechtlich gesehen ist die Sache klar, die Weitergeltung des bestehenden Arbeitsvertrages ist allein vom Verhalten der Arbeitgebers abhängig. Die vereinbarte Bedingung für ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis, die bestandene Prüfung, ist nicht erfüllt.

Es steht also dem Arbeitgeber frei, den Vertrag weiterzuführen oder in zu beenden. Einen Rechtsanspruch auf Weiterbeschäftigung gibt es nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vogt

Hallo,
es tut mir leid, aber mein Mann kann Ihre Frage nicht beantworten, er ist z.Zt. in den USA.
Gruß
Ingrid Kühn

Hallo Klaus,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Also bei dem Job handelt es sich um einen strategischen Einkäufer ohne Personalverantwortlichkeit. Wenn ich Sie richtig verstehe, ist es dann die Entscheidung des Unternehmens mich weiterzubeschäftigen. Der Arbeitsvertrag müsste nur dementsprechend geändert werden, dass diese Klausel im Vertrag verschwindet. Habe ich Sie richtig verstanden?

Gruß
Olf

Hallo Ischdem,

vielen Dank für die Antwort.
Die Klausur kann ich mitlerweile nicht mehr wiederholen, daher würde ich nun nach 5 Jahren Studium auch ohne Abschluss dastehen. Ich habe leider alles auf eine Karte gesetzt und mich verzockt.
Das Gespräch mit meinem Chef werde ich suchen und ich hoffe, dass er diese angesprochene Lanze für mich brechen wird.

Gruß
Olf

ich drücke dir die daumen
alles Gute
toi toi toi

Hallo,

die Art der Tätigkeit ist vollkommen unwichtig,lediglich wenn es gesetzliche Vorschriften für die Tätigkeit bzw. für die Ausübung der Tätigkeit geben würde könnten Sie die nicht ausüben. Im Arbeitsvertrag steht doch gewöhnlich nur die Art und der Umfang der Tätigkeit. Sie sollten nur vorsichtig sein, wenn Sie keine abgeschlossene Ausbildung haben bzw. keinen Abschluss kann es natürlich irgendwann soweit kommen, das der Arbeitgeber einen fraglich Qualifizierteren ( nämlich mit abgeschlossener Ausbildung ) einstellt, mit der dreisten Behauptung, den Job könne man nur mit abgeschlossener Ausbildung oder Studium ausüben. Ohnejegliche Abschlüsse kann man dann ganz schnell zum Hilfsarbeiter werden. Sie sollten bzgl. Abschuss der Ausbildung bzw. Studienabschluss daher sehr vorsichtig sein, kommt ein neuer Boss oder ändern sich die Kautelen im Betrieb ist man ohne Qualifikation in der Regel der erste der gehen muss, kann dann z.B. auch über den Sozialplan geschehen, denn für eine abgeschlossene Qualifikation gibt es in solchen Situationen immer Punkte.

Gruß

Klaus

Hallo,

der AV nennt eine zukünftige Voraussetzung, welche Sie nicht erfüllen konnten. Eine Weiterbeschäftigung kann von Ihnen „gewünscht“, aber nicht „gefordert“ werden. Ein Arbeitgeber, der mit Ihnen zufrieden ist und Bedarf hat, wird eine Möglichkeit finden, Sie einzustellen.
Im öffentlichen Dienst ist der Arbeitgeber gehalten, das Anforderungsprofil ausschließlich nach objektiven Kriterien festzulegen. Ansonsten würde der Arbeitgeber des Öffentlichen Dienstes das durch Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz gewährleistete Recht auf Zugang zu einem öffentlichen Amt einschränken, ohne dass dies durch Gründe in der eignung, Befähigung und fachlichen Leistung des Bewerbers gerechtfertigt wäre.
Ein privater Arbeitgeber ist nicht daran gebunden.

Wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Die Ausbildung spielt nur eine Rolle wenn gesetzliche Vorgaben vorhanden sind. Die Personalabteilung wird Ihnen dazu sicher keine Steine in den Weg legen, warum auch. Außerdem kann die Klausur ja auch nachgeholt werden.

Hallo Olf,

wenn Dein Chef (Abteilungsleiter o.ä.) mit Deiner Arbeit und mit Deiner Person zufrieden ist, sollte er sich für Dich einsetzen. - Dazu würde ich ihn in einem Gespräch animieren.

Gesetze sprechen in Deinem Fall mit Sicherheit nicht dafür, dass kein Arbeitsverhältnis begründet werden kann. Allerdings wird man ohne das als Voraussetzung angesehene Diplom einen Arbeitsvertrag sicherlich abändern, auch was die Bezahlung anbetrifft.

Empfehlen würde ich aber immer, alles daran zu setzen den „Schein“ noch zu bekommen.

Falls das Arbeitsverhältnis zu anderen Konditionen fortgesetzt wird, würde ich darauf dringen nach erfolgreichen Abschluss des Studiums eine Anpassung der Konditionen im Arbeitsvertrag festzuhalten.

Grß
Achim