Welche art von werbung ist verboten?

Hallo Leute,
ich habe mich vor kurzem Selbständig gemacht,
habe auch schon etwas über Werbung gelesen.

Die sache ist das man per email und Per Telefon keine werbung machen darf.

Welche arten von Werbung sind sonst noch verboten und nicht verboten?

habt ihr ein link für mich?

Danke

Guten Tag,

recherchieren Sie beim deutschen Werberat und beim deutschen Gewerbeaufsichtsamt.

Viel Erfolg,

Claude

Hallo Daniel L.B.,

ich finde es gut, dass Sie sich damit gleich am Anfang Ihrer Selbständigkeit befassen!

Grundsätzlich ist Werbung per Briefpost mit anschließendem Nachtelefonieren noch erlaubt. Alles andere (Kalt-Akquise per Telefon oder gar E-Mail) geht schnell nach hinten los (§ 7 UWG bzw. Datenschutzverstöße).

Ich empfehle DRINGEND das UWG in der letzten Fassung zu lesen, vor allem den Anhang dazu und die §§ 4 (unzulässige Handlungen), 6 (vergleichende Werbung) und 7 (unzumutbare Belästigung).

Können Sie im Internet und www.gesetze-im-internet.de herunterladen.

Ausnahmetatbestände ergeben sich nur bei Bestandskunden und da auch nur, wenn Sie entsprechende „Einwilligungserklärungen“ (ähnlich wie beim Datenschutz) vorliegen haben bzw. von einem „berechtigten Interesse“ Ihrer Geschäftspartner ausgehen dürfen.

Ist aber auch mit Vorsicht zu genießen.

Die Rechtsfolgen sind neben den Bußgeldern vor allem wettbewerbsrechtliche Abmahnungen mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen. Meist ist die Selbständigkeit dann schnell vorbei.

Das UWG ist nicht sehr lang und recht plausibel. Alles weitere ergibt sich daraus.

Gruß und viel Erfolg und „willkommen im Club“

FG

Hallo,
Werbung per E-mail oder Telefon sind keineswegs verboten. Man darf nur nicht via Telefonbuch Verbraucher anrufen und versuchen, ihnen am Telefon etwas zu verkaufen. Aber wenn Du zum Beispiel über Deine Website oder ein Gewinnspiel oder über Adressenkauf oder über Deine Exkunden an Ansprechpartner kommst, die Dir erlauben, sie zu informieren, dann darfst Du die auf jeden Fall ansprechen. Das gilt so knallhaft für Geschäfte mit Konsumenten, anders sieht das aus, wenn Du andere Geschäftsleute oder Unternehmen ansprichst, dann kannst Du direkt im Unternehmen fragen, wen Du ansprechen darfst. Das ist natürlich erlaubt.

Ansonsten ist folgendes in der Werbung tabu: Irreführung des Verbrauchers und zwar müssen nur 6 Leute gefunden werden, die Deine Aussage als Irreführung erkennen. Also herausreden gilt nicht. Eine EV kann folgen.
Auch die Diffamierung von anderen Produkten ist verboten. Du kannst allerdings immer sagen, dass Du besser bist, wenn Du es beweisen kannst. Also wenn Dein Auto schneller fahren kann und das beweisbar ist, dann darfst Du sagen, es fährt schneller als das Auto von XY.
Es ist außerdem verboten in der Werbung andere Personen oder Personengruppen zu diffamieren.

Wenn Du ganz sicher gehen willst, lies Dir mal das durch: http://www.newcome.de/existenzgruendung/10_Aktuell/4…

und hier gibt es einen ganz guten Flyer:
http://www.freie-berufe.de/Werbung-Sachliche-Informa…

Und vielleicht auch mal Wikipedia durcharbeiten, ich finde das sehr hilfreich: http://de.wikipedia.org/wiki/Werbung

Wenn Du nicht viel Geld für Werbung ausgeben willst, informiere Dich doch mal über Guerilla-Werbung. Da gibt es viele gute Aktionen, die viel Wirkung haben, aber wenig kosten. Ideen sind da alles:wink:

Viel Erfolg!

Hallo,

auf diese Frage gibt es wahrscheinlich 1.000 und 1 Antwort. Ich machs mal generell und kurz: verboten ist Werbung, zu der der Empfaenger keine Zustimmung gegeben hat. D.h. also, dass man sehr wohl per Telefon und E-Mail Werbung machen darf, wenn der Empfaenger eindeutig erklaert hat, dass er diese Werbung haben will. Du kannst zum Beispiel einen potetiellen Kunden anrufen und ihn fragen, ob Du Dein Angebot bewerben darfst. Was nicht geht, ist anrufen und gleich mit der Werbung starten. Weisst Du, was ich meine?

Inhaltlich darf Werbung nicht gegen die sog. „guten Sitten“ verstossen.

Ich hoffe, das hilft ein wenig weiter.

Viel Erfolg in der Selbststaendigkeit und viele Gruesse!

Hallo Leute,

ich habe mich vor kurzem Selbständig gemacht,
habe auch schon etwas über Werbung gelesen.

Die sache ist das man per email und Per Telefon keine werbung
machen darf.

Welche arten von Werbung sind sonst noch verboten und nicht
verboten?

habt ihr ein link für mich?

Danke

Hallo Leute,
ich habe mich vor kurzem Selbständig gemacht,
habe auch schon etwas über Werbung gelesen.

Die sache ist das man per email und Per Telefon keine werbung
machen darf.

Welche arten von Werbung sind sonst noch verboten und nicht
verboten?

Hallo, bin in den Ferien am anderen Ende der Welt.
Zwei Links fallen mir ein: GWA - Gesellschaft Werbeagenturen
Der andere ist ZAW - der Berufsverband aller Werbungtreibenden.
Mehr kann ich ich im Moment nicht tun.

habt ihr ein link für mich?

Danke

Hallo Leute,
ich habe mich vor kurzem Selbständig gemacht,

Welche arten von Werbung sind sonst noch verboten und nicht
verboten?

habt ihr ein link für mich?

Danke

Lieber Daniel,
also, um Dir genaueres sagen zu können, müsstest Du mitteilen, in welcher Branche Du Dich selbständig gemacht hast. Als Arzt oder Rechtsanwalt oder Handwerker hast Du jeweils andere Auflagen. Ein wenig solltest Du auch sagen, was für Werbung Du planst, dann kann ich darauf etwas eingehen. Deshalb kann ich Dir jetzt nicht pauschal antworten.
Liebe Grüße
Polus

Hallo, verboten ist außerdem noch Werbung per Fax. Erlaubt ist Werbung per Post. Aber dafür müssen Adressen gekauft werden. Die bekommt man über bspw. die GfK, je nach Investition auch selektiert nach Kaufkraft oder Durchschnittsalter usw… Der andere Weg ist, bei regulären Verlagen Adress-CD’s zu kaufen. Das ist viel günstiger, leider sind die Daten häufig nicht so aktuell.

Mehr kann ich sagen, wenn ich weiß, um welches Geschäftsfeld es geht.

Gruß
aylaxxxx

Hallo,

Link habe ich keinen. Verboten ist E-Mail Werbung oder Telefonwerbung im Bereich Business to Consumer (Unternehmen an Endverbraucher) immer dann wenn keine ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Beim E-Mail muss im sogenannten „double opt in Verfahren“ z.B. ein E-Mail Newsletter vom Kunden selbst bestellt werden und dann beim ersten Versand nocheinmal bestätig werden dass er das haben möchten. Grundsätzlich ist also alles nicht erlaubt was nicht ausdrücklich gewünscht wird. Wenn Sie Ihre Leistung an Unternehmen anbieten gibt es da wesentlich weniger Barrieren. Ein Unternehmen anrufen und danasch eine Mail schicken (andersherum macht es kaum Sinn) ist kein Problem. ich hoffe dass das hilft,

mit freundlichem Gruß,
Thomas Hartmann

Hallo Daniél,

sorry für meine, aufgrund von Urlaub, verspätete Antwort. Leider kann ich Dir bei Deiner Frage nicht weiterhelfen.

Vielleicht kannst Du ja bei Deiner zuständigen Handelskammer nachfragen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Ort sehr freundlich sind und auch viel Wissen :wink:

Viel Erfolg für Deine Selbstständigkeit!

Gruß Maria

Sorry,
habe deine Frage nun erst gelesen, bin viel unterwegs.
Das Verbot selektiver Inhalte in der Werbung ist zum größten Teil logisch.
Die Darstellung muss der Wahrheit entsprechen, der Konsument darf nicht getäuscht werden, der Mitbewerb darf nicht schlecht dargestellt werden, preisliche Vergleiche sind in Ordnung, die Sittenwidrigkeit darf nicht berührt werden.
Immer in die Lage eines Konsumenten und Mitbewerbers wechseln und beurteilen. Danach kann man sich mit objektiver Betrachtung sehr gut richten.
Grus Michael

Hallo Daniel,

hier bin ich leider nicht kompetent genug.
Hier gibt’s ein Gesetz dazu aber auch die IHK oder Existenzgründerzentren können hier wahrscheinlich Auskunft geben.
Gruß
Ralf