Welche berufe darf ich als hausmeisterdienst

Ich bin Geschäftsführer einer Hausmeister Unternehmensgesellschaft. Ein Meisterbrief für ein Handwerk existiert nicht. Ich würde gern einen Auszubildenen beschäftigen. Welche Berufe darf ich ausbilden?

Hallo,

Ohne Meisterbrief darf im Handwerk auch nicht ausgebildet werden. Das ist Fakt !

Für Hausmeisterdienste ohne Meisterbrief ist damit die Handwerkskammer auch nicht zuständig, sondern die IHK.

Eine andere Frage wäre, welche vollhandwerklichen Arbeiten man innerhalb eines Hausmeisterdienstes anbieten darf.

Dazu Folgendes:

ohne Meisterbrief geht im Handwerk fast alles.
Selbständigkeit ohne Meisterbrief.

Fakt ist, dass man nach deutschem Recht und Gesetz in fast allen Handwerksberufen auch ohne Meisterbrief selbständig tätig sein darf und auch vollhandwerkliche Arbeiten durchführen kann.

Dies ist in der Handwerksordnung eindeutig geregelt und gilt für alle Bundesländer.

Dafür gibt es in Deutschland bereits Tausende von Beweisen, - nämlich Firmen, die legal vollhandwerkliche Handwerksarbeiten ohne Meisterbrief anbieten.

Man benötigt also weder einen Meisterbrief noch einen Gesellenbrief. (Arbeiten die man Kunden anbieten will sollte man natürlich beherrschen.)

Probleme die sich hier für Handwerker auftun sind meist Folgende:

1.) Handwerkern fehlt es meist an der Zeit, die gesetzlich vorhandenen Möglichkeiten rechtssicher zu recherchieren und auf ihr Vorhaben abzustimmen. Meist fehlt es vor der Existenzgründung auch an Geld um diese Aufgabe etwa von einem Anwalt oder Unternehmensberater durchführen zu lassen.
2.) Handwerkskammern beraten nur im Sinne der Erhaltung des Meisterbriefs. Regelmäßig wird bei den Handwerkskammern so getan, als wäre das Arbeiten – die Selbständigkeit im Handwerk nur mit Meisterbrief möglich. Dies, obwohl die Handwerkskammern als öffentlich rechtliche Institutionen die Aufgabe haben das gesamte Handwerk zu fördern, - also auch die Handwerker, die ohne Meisterbrief im Handwerk selbständig sein wollen. Es wird aber einfach so getan, als gäbe es die Möglichkeit nicht, auch ohne Meisterbrief im Handwerk tätig zu sein.

Was passiert hier oftmals:

Die Handwerkskammern legen den Existenzgründern ohne Meisterbrief Steine in den Weg und zeigen solche Unternehmer auch noch wegen unerlaubter Handwerksausübung und Schwarzarbeit an. (Das Internet ist voll von solchen Themen.)

Dies, obwohl der Gesetzgeber gemäß Handwerksordnung das Arbeiten im Handwerk auch ohne Meisterbrief eindeutig geregelt hat. Es ist unfassbar, dass der Gesetzgeber hier nichts gegen solche Handwerkskammern unternimmt, die sich derart Gesetzeswidrig verhalten.

Was sollten Handwerker unbedingt tun, wenn sie ohne Meisterbrief im Handwerk vollhandwerkliche Arbeiten anbieten wollen:

1.) Gut recherchieren und ggfs. entsprechende Hilfe im Internet besorgen, Beispiel:

www.ohnemeisterbrief.de

2.) Wer dennoch unsicher ist, ggfs. Unternehmensberater oder Rechtsanwalt beauftragen.
3.) Wer dann sein Vorhaben genau auf die Vorschriften der Handwerksordnung abgestimmt hat und handwerkliche Arbeiten ohne Meisterbrief legal durchführt, der sollte sofort, - sobald eine Handwerkskammer droht, - alles in Bewegung setzen um sich dagegen zu wehren. Den Fall genau schildern und an sämtliche Landtags – und Bundestagsabgeordnete, sowie das Wirtschaftsministerium. Das reicht in der Regel als Mail. (bekommt man meist auf den Seiten der Bundesländer und – oder der Bundesregierung.) Da CDU und FDP den Meisterbrief meist befürworten, würde ich hier ausschließlich die Abgeordneten von SPD, Grünen und Linken anschreiben.

Fakt ist also, dass man im Handwerk ganz legal ohne Meisterbrief arbeiten darf. Man muss es nur gut recherchieren und durchsetzen. Wer diesen Willen hat, der kann es auch schaffen.

Meine Ausführungen – Antworten stellen keine Rechtsberatung dar. Ich nehme hier lediglich Stellung zu Themen die mich interessieren und wie sich diese aus meiner speziellen Sicht darstellen. Ich mache damit von meinem Recht der freien Meinungsäußerung gebrauch.