Welche Korrekturmöglichkeit gibt es?

Hallo,

mal angenommen, in einem Abschluss hat man einen Umsatz, der steuerfrei ist, ausversehen mit 19 % gebucht. Nachdem der Mandant die Umsatzsteuer der Jahreserklärung gezahlt hat, fällt ihm auf, dass der Umsatz falsch gebucht wurde. Was kann man im Nachhinein tun? Der Mandant möchte logischerweise diese zu viel gezahlte Steuer zurückbekommen.

Vielen Dank. Liebe Grüße

Servus,

der Weg führt über § 168 AO: Die USt-Jahreserklärung steht einem Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich, wenn kein Bescheid („Abrechnung zur USt“) ergangen ist.

D.h. bis zur Festsetzungsverjährung oder Ergehen eines Bescheides ohne Vorbehalt der Nachprüfung oder Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung ist jede Änderung möglich.

Praktisches Vorgehen: Bilanz und GuV neu machen. USt-Erklärung neu machen. Beides zusammen einreichen und erläutern, und noch den Nachweis für die USt-Befreiung dazupacken.

Parallel dazu, weil es sich um verschiedene Stellen am FA handelt, die Veranlagung zur ESt oder KSt darauf aufmerksam machen, dass da eine neue Tatsache angerollt kommt, und ein zweites Exemplar von Bilanz und GuV dazupacken. Hier ist die Änderung eh unproblematisch, weil sie zu Ungunsten des Steuerpflichtigen abläuft.

Schöne Grüße

MM

Vielen lieben Dank.

Ich habe alles soweit verstanden, außer warum
entsteht ein Steuernachteil bei der Einkommensteuer? Vielen Dank

Servus,

wenn ein Rechungsbetrag gegen ein Erlöskonto mit „Umsatzsteuer-Automatik“ gebucht wird, wird dieser Betrag aufgeteilt in einen Betrag „Erlös“ und einen Betrag „Umsatzsteuer“. Der Erlös ist dann ungefähr 84 Prozent des Rechnungsbetrags.

Das ganze Thema Umsatzsteuer hat keinen Einfluss auf den Gewinn, das spielt sich alles auf Bilanzkonten ab.

Der Erlös und damit auch der Gewinn wird also bei Korrektur von Bilanz und GuV um den Betrag höher, der mit der falschen Buchung auf das Konto Umsatzsteuer gelaufen war.

Schöne Grüße

MM

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Ok, danke.