Welche MwSt. bei Lieferung NL-> D Fremdlager

Ein internationales Unternehmen mit Hauptsitz in Japan und Stammsitz des EU Geschäftsbereichs in Deutschland hat sein Teilelager bei einer Fremdfirma in NL, von wo die Ware nach ganz Europa versendet wird.

Nach Bestellung bei der deutschen Geschäftsstelle und Auslieferung an einen deutschen Kunden (Endkunde, innerhalb Deutschlands) ist auf der Rechnung die NL Umsatzsteuer i.H.v. 21% ausgewiesen.

Kann mir bitte jemand sagen ob das richtig oder falsch ist und warum das richtig oder falsch ist? Sind ja immerhin 3% :wink:

Vielen Dank :smile:

Hi,

prinzipiell wird die MwSt. des Landes verwendet aus dem geliefert wird, also von NL > DE die MwSt. der NL. Ein deutscher Kunde hat die Möglichkeit mit einer Ust.-ID. ohne Berechnung der MwSt. beliefert zu werden (gewerblich) oder es kann die MwSt. aus den NL zurückgefordert werden und dafür die DE MwSt. entrichtet werden (privat und gewerblich).
Es sind hier aber auch allg. Regelungen Firmenintern möglich. Hier könnte die Lieferung von NL an die dt. Niederlassung gehen, was dann ohne Berechnung einer MwSt. machbar ist und dann von der dt. Niederlassung an den dt. Kunden mit 19% MwSt.

Grüsse
Daniel

Das ist ig Lieferung, d.h. die rechnung ist ohne UST.
Die UST-schuld geht auf den Leistungsempfänger über.
Auf der RE muss die UST-ID-Nummer des Lieferanten und Empfängers aufgeführt werden. die Intrastatdaten sollten auf der Rechnung stehen.
Sie müssen die UST an das dt. FA abführen und können diese als VST geltend machen. Außerdem müssen Sie eine Intrastatmeldung machen und in der UST-Erklärung angeben. Ihre Buchhaltung weiß das sicherlich.
Sollten Sie keine UST-ID-nummer haben ist die Rechnung mit nl-Steuer o.k…

Meine Einschätzung des Sachverhaltes wie folgt:

maßgeblich ist m.E der Sitz des Lieferanten. Wenn dort die Umsatzsteuer 21 % beträgt, so muss das Unternehmen die dort gültige Steuer entrichten, denn m.E. wird die Leistung von den NL aus erbracht.

Umsatzsteuer ist nicht so ganz meine starke Seite. Aber ich vermute mal, dass die Umsatzsteueridentnr. des Empfängers nicht vorgelegen hat. Damit ist der Lieferant verpflichtet den Steuersatz des Abgangslandes zu berechenen.

Grüsse
Zolli

Hallo reverse-parking-only,
die umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen für Lieferungen und Leistungen außerhalb Deutschlands sind ziemlich kompliziert. Ich meine aber, dass der Sitz des Lagers für Dich egal ist. Wichtig ist, woher du die Rechnung bekommst. Die Umsatzsteuer in diesem Land sind für dich relevant. Man kann hier recht viel falsch machen. Deshalb laß dich bitte von einem Steuerberater aufklären, wie es in deinem Falle ist.
Viele Grüße
Heidi

Reihengeschäfte/Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
Die Beförderung oder Versendung (Warenbewegung) unmittelbar vom ersten Lieferer bis zum letzten Abnehmer in der Kette/Reihe erfolgt durch
einen Unternehmer, der sowohl Abnehmer als auch Lieferer sein kann (mittlerer Unternehmer)
Der mittlere Unternehmer in der Kette/Reihe befördert oder versendet in seiner Eigenschaft als Abnehmer:
Ort, an dem die Warenbewegung beginnt:

Anderer Mitgliedstaat der EU
Ort, an dem die Warenbewegung endet:

Inland
In der Kette/Reihe schließen über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte ab:
Zwei Unternehmer und ein Nichtunternehmer, der sich als Abnehmer am Ende der Reihe befindet

Es liegt ein Reihengeschäft vor, dem fiktiv mehrere zeitlich und räumlich nacheinander stattfindende Lieferungen zugrunde liegen. Die Beförderung oder Versendung (Warenbewegung) vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer erfolgt durch einen Zwischenhändler, der sowohl Lieferer als auch Abnehmer ist. Sofern dieser Unternehmer nicht nachweist, dass er in seiner Funktion als Lieferer auftritt, geht das Gesetz davon aus, dass er in seiner Funktion als Abnehmer auftritt (§ 3 Abs. 6 Satz 6 UStG). Die Beförderung oder Versendung des Gegenstandes ist somit der Lieferung an ihn zuzuordnen (§ 3 Abs. 6 Satz 5 UStG).

Nach meiner Kenntnis ist das ein Dreiecksgeschäft.
Bin mir aber nicht ganz sicher. Solltest jemand anderes fragen.

Das kann ich dir leider nicht sagen. Da müsstest du zu einem Steuerberater. Sorry.