das stimmt, die Karte hat meine Tochter auch. Ich habe dann für alle paar Monate eine Erinnerung im Handy, dass ich das Guthaben abfrage (ich lade meistens 30 Euro auf, dann habe ich für längere Zeit Ruhe). Ich weiß nicht, ob man dir gesagt hat, dass
Telefonie zu einer persönlichen Festnetz-Nummer auch ohne Guthaben anrufen sogar aus dem EU-Ausland
Telefonie und SMS ins Telekom Mobilfunknetz
in den 2,95 € enthalten sind. Wir haben da unsere Festnetznummer angegeben, so dass unsere Tochter auch zu Hause auf dem Festnetz anrufen kann, wenn keiner von uns ans Handy geht.
habe ich irgendwie übersehen, obwohl ich das UP bestimmt 3x gelesen habe. Allerdings habe ich geschrieben „u. a.“. Ein anderer Grund kann sein, dass die 25 Euro nicht (vollständig) selbst eingezahlt wurden, sondern durch irgendwelche Gutschriften o. ä. „entstanden“ sein könnten, wo die BGH-Entscheidung auch nicht zutrifft. Aber wie gesagt, ich hatte ihm gestern den Link angegeben, er kann ja selbst nachschauen.
Nachdem ich mit lipi geklärt habe , dass das Handy erst ein halbes Jahr alt ist und somit keine Verjährung eingetreten sein kann, und du, sofern es sich dann also nicht um Startguthaben (25 Euro wären etwas unüblich, ich kenne das nur mit 10 Euro) o. ä. handelt, Anspruch auf Auszahlung des Guthabens hättest, kannst du dich auch noch darum kümmern!
Ich weiß jetzt nicht, worauf genau das die Antwort war, aber dort steht nicht explizit, dass sie das Geld nicht auszahlen. Ich halte es auch nicht für nötig, dass du prozessierst, das wäre übertrieben.
Aber ich habe dir doch oben genau den relevanten Text von der Lebara-Seite (!) verlinkt:
Du musst denen nur eine E-Mail schreiben, dich auf die Ziffer 3.5 beziehen und die Kontonummer mitteilen, wohin sie binnen 14 Tagen (z. B., meinetwegen auch 4 Wochen, aber dann auf jeden Fall ein Datum angeben, nicht „14 Tage“ oder „4 Wochen“) das restliche Guthaben überweisen sollen.
Es ist dein Geld, du musst es wissen, ich persönlich würde es machen. Es sind immerhin über 6 Monatsbeiträge des neuen Vertrags …
Danke Christa. Obiges Schreiben von Lebara war Antwort auf meinen email-schriftlichen Wunsch, mein Guthaben auf meine IBAN zu überweisen.
Werde es nun nochmal mit deinem Hinweis auf diese Ziffer 3.5 probieren.
Gruß Michael
Das Guthaben ist grundsätzlch auszahlbar. Du solltest auf Überweisung auf Konto bestehen. Wenn die sich weiter querstellen, wende dich an eine Verbraucherzentrale, denn ein Übertrag auf eine andere Lebarakarte ist keine Auszahlung.