Hallo,
das hier
und das hier
entbehrt natürlich nicht einer inneren Logik, wenn man seine Vorurteile nicht ab und an mal einem Realitätscheck aussetzt.
Dann könnte man mal merken, daß sowohl diese Aussage
als auch diese
mit der Realität kaum was gemeinsam hat.
Und wenn tatsächlich eine reduzierte Arbeitsleistung vorliegen sollte, gibt es jede Menge Möglichkeiten, diese reduzierte Leistung zu kompensieren - von der Arbeitsplatzausstattung bis hin zu laufenden Lohnkostenzuschüssen. Dafür müßte man sich aber als AG einfach mal schlau machen.
Und viele Behinderungen lassen sich durch entsprechende Maßnahmen der Arbeitsplatzgestaltung und der Arbeitsorganisation vollständig kompensieren - dazu braucht es idR nur etwas guten Willen und Phantasie.
Stellt sich am Ende höchstens noch die Frage, was Du mit Deinen eigenen Beschäftigten machst, wenn sie denn nicht mehr so spuren können aufgrund Behinderungen. Denn mehr als 90% aller anerkannten Behinderungen werden im Laufe des Lebens erworben - überwiegend im Arbeitsleben. Schmeißt Du sie so schnell wie möglich 'raus, bevor sie mit sowas Unanständigem wie einem Bescheid auf Schwerbehinderung und/oder Gleichstellung winken können? Ist für Dich Deine Arbeitgeberverpflichtung gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX (BEM) auch nur „Schall und Rauch“?
Auch für Arbeitgeber empfiehlt sich ab und an mal ein Blick ins Grundgesetz - zB Art. 14 Abs. 2
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html
Und ob Du es glaubst oder nicht - es gibt sehr wohl kleine, mittlere und große Unternehmen, die mit ihrer Verpflichtung zur Beschäftigung schwerbehinderter/gleichgestellter Menschen sehr gut klarkommen und diese sogar übererfüllen ohne Wettbewerbsnachteile.
Alberca