Hallo Freunde,
meine Bekannte hat widersprüchliche Auskünfte zu einer möglichen Erbschaft erhalten. Sie ist Rumäniendeutsche und kennt sich mit der juristischen Amtssprache nicht gut aus, deshalb versuche ich, Klarheit in ihren Fall zu bringen, da ich als „echter“ deutscher Ingenieur mit „gesundem“ Menschenverstand etwas bessere Chancen habe. Es geht um folgenden Fall:
Die alleinstehende, geschiedene Bekannte hat sich einen ziemlich alten „Freund“ geangelt, der ihr sein Haus vermachen will. Der „Freund“ hat altersbedingt eine geringere Lebenserwartung als meine Bekannte, und sie will ihn bis zum Ende in seinem Haus pflegen, das sie erben möchte. Ihm wurde notariell bescheinigt, noch rechtsfähig zu sein. Dummerweise hat er aber ein lockeres Leben geführt und sein Erbe in mehreren Testamenten anderen überschrieben.
1.Testament: die 1.Ehefrau und das gemeinsame Kind hatten natürlich Pflichtansprüche, sind aber verstorben.
2.Testament: die 2.Ehefrau war geschieden und brachte 2 Kinder mit in die Ehe. Die Frau ist verstorben, die beiden Stiefkinder leben noch – bei ihrem leiblichen Vater im Ausland. Sie waren als Erben eingesetzt.
3.Testament: Wegen der neuen Bekanntschaft wurden die beiden Kinder enterbt und die neue Bekannte als Alleinerbe dokumentiert.
Nach meinem Verständnis ist der Fall sonnenklar: das letzte Testament gilt. Die Bekannte sorgt sich, weil der RA/Notar die Gültigkeit des letzten Testaments anzweifelt, weil ihr „Freund“ einmal das selbst ererbte Haus ausgeschlagen und beim darauffolgenden Widerruf die 6-Mon-Frist in Unkenntnis überschritten hatte.
Ich habe ein RA-Notar-Schreiben gesehen, in dem er seinen eigenen Zweifel beschreibt und eine Feststellungsklage befürwortet. Das kann sich meine „Bekannte“ aber nicht leisten. Im Erbfall ist jetzt ein Rechtsstreit zu befürchten, weil diese Rechtsunsicherheit besteht. Wie könnte ich da helfen?
Gruß!
Friedrich