Guten Tag.
Ich habe mir eine schlüsselfertige Eigentumswohnung (Neubau) gekauft.
Nun hat der Bau Anfangsschwierigkeiten u.a. eine nicht voll funktionierende Heizungsanlage.
Dies sollte ja über die Garantie (Bau ist 1 Jahr alt) bzw. Gewährleistung laufen.
Hier ist doch der Bauträger und nicht der Handwerker welcher die Heizung eingebaut hat
für mich zuständig?!?
Der Handwerker muß ja dem Bauträger eine voll funktionstüchtige Heizungsanlage übergeben.
Der Bauträger dann dem Käufer also mir.
So korrekt?
Und, wer darf nun während der Garantie/Gewährleistungszeit Reparaturen durchführen?
Immer nur die Handwerkerfirma, welcher die Anlage auch eingebaut hat, oder auch andere qualifizierte Handwerkerfirmen?
(z.B. Wartungen, Reparaturen im Rahmen der Garantie/Gewährleistungen?, Reparaturen ausserhalb Garantie/Gewährleistungen?)
Möchte natürlich nicht die Garantie/Gewährleistung riskieren.
Gibt es hier klare Regelungen, oder ist es dem Eigentümer (also mir) erlaubt sich seine Handwerker selbst auszuwählen?
Besten Dank!