Wer darf Reparaturen / Wartungen an neuer ETW durchführen? Fremdfirma oder nur Fa., welcher Anlage eingebaut hat?

Guten Tag.
Ich habe mir eine schlüsselfertige Eigentumswohnung (Neubau) gekauft.
Nun hat der Bau Anfangsschwierigkeiten u.a. eine nicht voll funktionierende Heizungsanlage.
Dies sollte ja über die Garantie (Bau ist 1 Jahr alt) bzw. Gewährleistung laufen.
Hier ist doch der Bauträger und nicht der Handwerker welcher die Heizung eingebaut hat
für mich zuständig?!?
Der Handwerker muß ja dem Bauträger eine voll funktionstüchtige Heizungsanlage übergeben.
Der Bauträger dann dem Käufer also mir.
So korrekt?
Und, wer darf nun während der Garantie/Gewährleistungszeit Reparaturen durchführen?
Immer nur die Handwerkerfirma, welcher die Anlage auch eingebaut hat, oder auch andere qualifizierte Handwerkerfirmen?
(z.B. Wartungen, Reparaturen im Rahmen der Garantie/Gewährleistungen?, Reparaturen ausserhalb Garantie/Gewährleistungen?)
Möchte natürlich nicht die Garantie/Gewährleistung riskieren.

Gibt es hier klare Regelungen, oder ist es dem Eigentümer (also mir) erlaubt sich seine Handwerker selbst auszuwählen?

Besten Dank!

Hallo!

Ja, dein Vertragspartner ist der Bauträger. Er war der Auftraggeber der Handwerker, gegen sie muss er Gewährleistungsansprüche stellen.

Du selbst kannst nicht gegen die einzelnen Firmen rechtlich vorgehen.

Und während der gesetzlichen Gewährleistungszeit sollte man auch Wartungsarbeiten ( typ. an Heizungen) nicht von Fremdfirmen durchführen lassen.
das kann zu Problemen mit der verantwortlichen Einbaufirma kommen.
Denn wie soll man abgrenzen, was Wartung und Tausch von Verschleißteilen (also kostenpflichtig für Dich) ist und was evtl. Reparatur ist, die die Einbaufirma tragen muss.

Deshalb sollte man immer die Heizungsfirma auch mit der Wartung beauftragen solange die Gewährleistung noch läuft.
Danach kann man wechseln.

MfG
duck313

Guten Tag.
Wir haben eine Heizungsanlage mit einer Solaranlage.
Es gibt einen Wartungsvertrag über die komplette Heizungsanlage.
Nun
habe ich festgestellt, dass diese Wartung zwar komplett lt.
Wartungsplan durchgeführt wurde (jedoch nur auf dem Papier von mir
ersichtlich, da die Wartung einfach ohne mein Wissen durchgeführt
wurde).
In Wirklichkeit wurden nicht alle Punkte der Wartung durchgeführt!
Um
die Kollektoren auf dem Dach zu kontrollieren (steht so im
Wartungsvertrag), muß man über meine Wohnung im DG zum Dach gelangen.
Und hier ist mit Sicherheit keiner aufs Dach gestiegen!
Die Wartung war also nur auf dem Papier vollständig. In Wirlichkeit wurde nur im Heizungsraum die Solaranlage kontrolliert.
Ist eine Neuanlage!
Wie muß man hier reklamieren? Ist ja eigentlich Betrug. Rechnung wurde längst bezahlt.
Danke

Im wievielten Stock liegt dein Wohnung?
Es gibt auch Leitern!
Möglicherweise kommt man mit der Leiter auch vom Balkon der Wohnung unter dir auf deine Dachterrasse.

nein. definitiv nicht auf dem dach gewesen. habe alle gefragt!

Hallo!

dann fordert halt die Firma auf, die offenbar fehlende äußere Besichtigung der Kollektoren nachzuholen.
Wenn das zum Wartungsplan gehört, dann müsste es schon gute Gründe geben, davon abzuweichen .

und das kann man im Weigerungsfall auch durchsetzen. Man kann z.B. nach fehlgeschlagener Fristsetzung und Ankündigung eine 2. Firma beauftragen und die Kosten für die Nachinspektion der ersten Fima in Rechnung stellen.

und/oder den Wartungsauftrag kündigen und neu vergeben.

Man sollte aber immer zuerst den Fall mal ansprechen und nachfragen, warum und wieso so gehandelt wurde. Einsehbare Gründe kann man sicher akzeptieren. Auch die Wartungsfirma wird Erfahrung haben und kann beurteilen ob man sich sklavisch an einen Plan halten muss.

MfG
duck313

Hallo Entlein,

Das Problem ist, dass alle Positionen im der Wartungsplan abgehakt, und wohl auch verrechnet wurden.
Tatsächlich wurde aber nicht alles durchgeführt, was eigentlich in Richtung Betrug geht!

MfG Peter(TOO)