Hi
zumindest im innerdeutschen Raum kann die Bundesnetzagentur das hier
- Abmahnung: In der Regel bei leichten Verstößen, insbesondere wenn der Verstoß freiwillig abgestellt wird.
- Anordnung der Abschaltung von Rufnummern: Die Rufnummern werden technisch abgeschaltet und sind nicht mehr erreichbar.
- Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot: Ein finanzieller Schutz, um monetären Gewinn aus rechtswidriger Nummernnutzung auszuschließen Für bereits gezahlte Verbindungsentgelte kommt unter bestimmten Voraussetzungen in geeigneten Fällen auch die Anordnung einer Erstattung bereits inkassierter Entgelte in Betracht.
- Inkassierungsverbot : Der Anbieter darf den betroffenen Kunden keine Beiträge vom Konto abbuchen. Das Verbot greift, wenn Kosten bereits in Rechnung gestellt wurden.
- Portierungsverbot
- Geschäftsmodelluntersagung
- Schaltungsverbot
- Androhung und Festsetzung von Zwangsgeldern .
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Was/start.html
Gruß h.