Sehr geehrte Damen und Herren,
Person X hat 2001 ein Haus mit Grundstück erworben.
2002 überschrieb er es seiner damaligen Freundin.
2006 heirateten die beiden.
Bis einschließlich 2019 erhielt Person X jährlich die Rechnungen über die Grundsteuer.
Da er nicht der Eigentümer ist, hat er sie auch nicht bezahlt.
2019 hat die Gemeinde dann endlich Mal gerafft, dass Person X gar nicht der Eigentümer ist, sondern Person Y (seine Frau).
Was kann jetzt schlimmstenfalls passieren? Mit einer Rechnung der Grundsteuer aus den Jahren 2002-2019 rechnet Person Y schon, die würde auch bezahlt werden.
Kann die Gemeinde da Mahnnkosten von Person Y verlangen, obwohl sie ihr nie eine Rechnung geschickt haben?
Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich recht herzlich.