Wer zahlt jetzt die Rechnung

Hallo,
wir bauen ein Haus. Beim Tiefbauarbeiten sind wir auf eine Leitung (Abwasser-Rohr) zugestoßen.
Die Entwässerung ist vorgerückt und hat es überprüft.
Die Leitung ist niemanden bekannt. Nirgends eingetragen.
Es gibt auch kein Baulast etc.
Wird nicht benötigt. Entschluss abkappen und weiter arbeiten.
Der Tiefbauer hatte durch dieses Rohr Mehrarbeit. Die Rechnung soll jetzt jemand übernehmen.
Kosten ca. 2.500€.
Er meinte ich soll mich beim Amt melden. Gesagt getan. Der Amtsleiter meinte, die übernehmen keine
Rechnung. Ist beim Bauen üblich. Ich soll froh sein, dass Sie mir keine Rechnung stellen bzw. die Bauarbeiten stoppen.
Ist das Ok?
Vielen Dank im vorraus

Diese Aussage ist eine Frechheit.
Aber eine Haftung übernehmen ? Wie wollte man das begründen ? Wer hat die Leitung einst eingebaut ?
Offenbar ja nicht die Gemeinde. Und selbst wenn, so hättest Du als neuer Grundeigentümer keinen Beseitigungsanspruch.
Dann schon eher gegen den Landverkäufer.

Übrigens, einfach so offen lassen sollte man die Altleitung nicht, da man nicht weiß wo das Ende ist und was von der Seite kommen könnte.
Man muss es weit außerhalb der Baugrube kürzen und fachgerecht abdichten.

MfG
duck313

Dazu müsst man dem Verkäufer ein Verschulden nachweisen.

ME ist das hier so, dass dieses nirgendwo registrierte Rohr unter das „normale Bauherrenrisiko“ fällt. Kosten sind dann vom Bauherren bzw. Grundstückseigentümer zu tragen.
Hätte das Rohr, evtl. nach einer Sanierung, nicht für das Bauvorhaben (Hausentwässerung) genutzt werden können?

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Hallo,
wenn die Leitung im Gemeindegrund / Strasse gefunden wurde, kann die Gemeinde taetig werden und wuerde dann auch Kosten an den Grundstueckseigentuemer berechnen, vielleicht in anderer Hoehe als die eigenen Kosten.
Wenn die Leitung auf Deinem Grundstueck gefunden wurde, siehe Kaufvertrag : Uebernahme der Rechte und Lasten.
Bei Strassenerneuerungen werden oefters auch Leitungen auf den Grundstuecken veraendert, teils zwangsweise weils nach neuen Vorschriften so sein muss, auch da zahlt der Grundstueckseigentuemer.
Gruss Helmut