Hallo,
eine Person hat einen Unfall. Der Gegner gibt seine Schuld zu und übernimmt zu 100% den Schaden.
Da es nur eine Bagatelle ist ( kaputte Stoßstange ), lässt man alles über die gegnerische Versicherung laufen ( sie bietet eine Leihwagen für die Reparaturzeit an und wo man sein Auto reparieren lassen kann ). Da die Person sonst keine Kosten hatte und auch kein „Schleudertrauma“ hat sie dem Prozess zugestimmt.
Nun wurde der Wagen repariert und die Werkstatt stellt ein Dokument aus auf dem eine Wertminderung von 450 Euro bestätigt wird.
Diese Wertminderung fordert man nun bei der Versicherung ein.
Es kommt ein paar Tage später ein Brief indem steht das man nach Prüfung einem Betrag von 160 Euro auf das Konto der Person überweist. Zudem steht drin das dieser Betrag angemessen ist weil er sich nach Reparaturaufwand und Alter des Fahrzeugs richtet.
Der Aufwand war sicherlich nicht groß ( Stoßstande tauschen ), aber das Alter des Fahrzeugs ist NEUWAGEN. Er hat gerade mal 1.500 KM auf dem Tacho und ist 2 Monate alt.
Ist der Abzug so rechtens ? Oder soll man auf dem gesamten Betrag bestehen ?
Wer weiss was ?
MfG