Hallo,
zunächst einmal: Das ist eine theoretische Frage, also bitte keine Antworten wie „Geh zu einem Anwalt“. Ich interessiere mich dafür, wie „wider besseren Wissens“ konkret in der rechtlichen Praxis ausgelegt wird.
Es gibt ja immer wieder Leute, die von Sachverhalten sehr felsenfest überzeugt sind, obwohl diese Sachverhalte objektiv und nachweislich falsch sind. So auch in Strafprozessen.
Beispiel: Bei Herrn B wird eingebrochen. Herr A hat flüchtig eine Gestalt gesehen und sagt „Das war sicher der asoziale Herr C aus der Nachbarstraße.“ Davon ist er auch überzeugt und sagt bei der Polizei „Ich habe gesehen, wir Herr C in das Haus eingebrochen ist!“ Herr C hat aber ein totsicheres Alibi.
Herr C hat also etwas ausgesagt, was faktisch nicht sein konnte. Er hat Herrn C nicht gesehen. Er war überzeugt, dass er Herrn C gesehen hat. Das spricht für mich dafür, dass das nicht „wider besseren Wissens“ geschehen ist. Andererseits: Dann könnte man ja letztendlich jeden wahllos beschuldigen, solange man nur darauf beharrt, dass man davon überzeugt war, dass das stimmt. „Mein Nachbar baut Hanf an! Ich habe ihn gestern Hanfpflanzen ausladen sehen! Ach, das waren nur Tomaten? Das wusste ich nicht.“
Wie gehen Gerichte und Staatsanwaltschaft damit um? Mal angenommen, der „asoziale“ Herr C ist es leid, dass er aufgrund seiner Punkfrisur ständig verdächtigt wird und stellt eine Anzeige gegen Herrn A wegen falscher Verdächtigung. Wäre das völlig ausichtslos? Oder sagt das Gericht: „Lieber Herr A, du hast dir zwar eingeredt, Herrn C gesehen zu haben, aber du hast ihn nicht gesehen, und eigentlich wusstest Du das auch.“
Liebe Grüße,
Max