Widerrufsrecht? Wer zahlt Versand?

hallo,
normalerweise zahlt ja der verkäufer den RÜCKversand für waren über 40 euro.

aber was ist,wenn der verkäufer mir eine ware liefert die nicht zu 100% der qualität entspricht,die es eigentlich sein sollte.
ihr wisst ja, bei ebay zahlt man verkaufspreis+versand

und wenn ich den artikel nun zurück versende,dann zahle ich ja NOCHMALS zum 2.mal versandkosten

er hingegen würde mir nur 1x versand erstatten (wurde schonmal auf diese weise vera… ,dass mir gar nix erstattet worden ist)

1.frage
muss er mir für hin und rück die versandkosten erstatten oder nur beim widerrufsrecht?

2.fragep.s. hilft paypal in solchen sachen?

Hallo,

normalerweise zahlt ja der verkäufer den RÜCKversand für waren
über 40 euro.

Widerruf.

aber was ist,wenn der verkäufer mir eine ware liefert die
nicht zu 100% der qualität entspricht,die es eigentlich sein
sollte.

Sachmängelhaftung / Gewährleistung siehe
[Käufer] Mein ersteigerter Artikel ist nicht so wie beschrieben oder kaputt. Wie sieht es mit Sachmängelhaftung oder Garantie aus

[FAQ:1167] (27.2.2007)

1.frage
muss er mir für hin und rück die versandkosten erstatten oder
nur beim widerrufsrecht?

Bei BERECHTIGER Beschwerde trägt der Verkäufer die Kosten.

2.fragep.s. hilft paypal in solchen sachen?

Verweigert der Verkäufer eine Lösung, kann man erstens bei ebay eine Unstimmigkeit melden (Artikel entspricht nicht der Beschreibung)
http://pages.ebay.de/help/tp/problems-dispute-resolu…
und zweitens, wenn das fruchtlos bleibt paypal Käuferschutz beantragen.

Stephanie

Hallo,

aber was ist,wenn der verkäufer mir eine ware liefert die
nicht zu 100% der qualität entspricht,die es eigentlich sein
sollte.

Siehe BGB § 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe:

[…]Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer […]dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt […]es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten
entspricht.

Gruß

S.J.

ok danke erstmal an euch beide.
aber meine frage ist noch nicht ganz beantwortet hinsichtlich der versandkostenerstattung.

wenn ich mir z.b. etwas bestelle,z.b. eine ware und diese passt mir gar nicht?
(wert über 40 euro)

kalr ist schonmal:dann muss der verkäufer für die rücksendung versand erstatten.

aber was sind mit den anderen versandkosten,die man bereits bezahlt hat für die 1.Zusendung an mich?

Moin

2.fragep.s. hilft paypal in solchen sachen?

Nein, das kannste vergessen. Die ersetzen nur den bezahlten Kaufpreis; weitere Ansprueche gehen denen am Hintern vorbei. Da bekommste einen Formbrief, dass sie nicht mehr tun koennen und der Verkaeufer freut sich…

Mit frustrierten Gruessen

heavyfuel

Hallo,

aber was sind mit den anderen versandkosten,die man bereits
bezahlt hat für die 1.Zusendung an mich?

im Gesetz (BGB §357) ist lediglich von den Rücksendekosten die Rede: […] Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer.[…]

Einige Juristen und auch Gerichte sehen das anders, was m.E. aber zu einer unzumutbaren Belastung des Verkäufers führen dürfte, könnte sich doch jeder Verbraucher kostenlos Ware liefern und wieder abholen lassen. Allerdings ist m.E. noch nichts höchstrichterlich entschieden. Somit gehe ich zunächst davon aus, dass §357 nach wie vor anwendbar ist. Daher: Transportkosten zum Käufer sind auch beim Rücktritt von diesem zu zahlen.

Gruß

S.J.

Hallo,

zwar ist das noch nicht höchstrichterlich entschieden, es gibt dazu aber ein Urteil des OLG Karlsruhe vom 05.09.2007 (Az.: 15 U 226/06)
http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_6.h…

Daher:
Transportkosten zum Käufer sind auch beim Rücktritt von diesem
zu zahlen.

Daher: will ein Verkäufer nicht riskieren von der Konkurrenz abgemahnt zu werden erstattet er die komplette Zahlung des Käufers samt Versandkosten plus bei über 40 Euro Rückversandkosten.

Im Zweifelsfall sind einige Widerrufskosten für den Verkäufer ja wohl günstiger als eine Abmahnung…

@Abram:

ich … bestelle,z.b. eine ware und diese passt mir gar nicht?

Das ist wohl in der Tat ein Fall für Widerruf und nicht Sachmängelhaftung - es sei denn der Verkäufer hätte andere Größen angegeben als auf den Kleideretiketten standen.

Stephanie

Hi

wenn ich mir z.b. etwas bestelle,z.b. eine ware und diese
passt mir gar nicht?

Wenn die Ware der Beschreibung entspricht und sie dir nur nicht passt ist es kein Sachmangel.

MfG
Lilly