Hallo!
Ich bin Studentin eines nicht-rechtlichen Fachs und lerne ein Semester lang Rechtsgrundlagen für mein Wissensgebiet. Nun stellt sich mir seit längerem eine Frage, mit der ich nicht weiterkomme (weder durch Lesen noch durch googeln, noch über das, was in meinen Gesetzessammlungen steht noch unser Skript, noch die staatliche Gesetzessammlung im Internet, … ) Es scheint für unsere Klausur aber wichtig zu sein, also:
Wenn ich eine Einzelnorm habe (z.B. das ArbSchG), wo steht es verbindlich geschrieben, welchem Rechtsgebiet es zugehört, also öffentlichem R. oder Privatrecht? Gibt es da irgendwo eine Liste, Datenbank, …?
Das ArbSchG habe ich als Beispiel genommen, weil dort m.E. Regelungen drinstehen, die Beziehungen zwischen AG und AN regeln und somit privatrechtlich sein müssten. Es stehen aber auch Regelungen drin, die ö.R. sind, und ich habe auch für diese Norm auf einer Webseite gelesen, dass sie zum ö.R. gehört.
Nur würde ich das gern verbindlich wissen, ohne es jedesmal auf irgendwelchen Webseiten googeln zu müssen. Also wo steht so etwas?
Danke schonmal und Liebe Grüße.