genau !
Udo
Angesichts der bißchen Fragmente, die wir wissen, und dieser etwas verwirrten Aussage:
kann man ja gar nicht g’scheit antworten.
Möchte mal wissen, wie der Urlaubantrag ausgefüllt ist.
Hätte, hätte, Fahrradkette …
Aber immerhin weiß sie, daß es keinen Urlaub mehr gibt, wenn man die Firma verläßt.
Das einzige, was geklärt ist, daß es keine 25 Urlaubstage im Jahr sind. Aber sonst?
(Woher stammt eigentlich die Zahl 25?)
Ich glaube, was du wirklich wissen willst ist folgendes:
"
Dingenskirchen, 35. Mai 1851
Sehr geehrter Herr Chef,
hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag zum Datum Donnerstag in zwei Wochen frist- und formgerecht. Ersatzweise kündige ich zum nächsten möglichen Termin.
Mit greulichen Füßen,
Jcjoo53"
Das Ding druckst Du zweimal aus und unterschreibst beide. Eines lässt Du so, auf das andere schreibst Du händisch „Kündigung erhalten, Datum, Unterschrift“.
Mit den beiden Zetteln (ohne Briefumschlag, würde ich sagen) latscht Du am Donnerstag - idealerweise so 20 min vor Deinem Schichtbeginn - zum Cheffe ins Büro und legst ihm beide Zettel auf den Tisch. Den mit dem Hinweis „Kündigung erhalten“ lässt Dir von ihm quittieren (falls der eigentliche Zettel „verloren geht“, dann Deine Probezeit zu Ende ist und Du erst im Jahr 2087 aus dem Vertrag wieder rauskämest - und ja, mir ist genau das schonmal passiert, war ne üble Kiste).
Dazu ein paar freundliche Worte, dass es sich einfach für Dich rausgestellt hat, dass Du das neben dem Abitur alles nicht packst und blalabersülz. Und dann bittest ihn, Dir Dir alsbald , wieviele Tage Urlaubsanspruch Du noch hast.
Das sind keine 14 Tage.
Entweder Datum Freitag in zwei Wochen schreiben oder Mittwoch abgeben.
Und vorher noch ganz genau ausrechnen, wann die Probezeit zu Ende ist, sonst wird das mit den 14 Tagen nüscht.
Hallo,
bei der Urlaubsberechnung gibt es verschiedene Berechnungsarten, bei denen der AG Wahlfreiheit hat, nämlich nach
- Arbeitstagen
- Werktagen
- Kalendertagen
Ob Urlaub anteilig vom Beschäftigungsgrad gewährt wird, hängt bei Teilzeitkräften von der konkreten Ausgestaltung der Teilzeit ab - zB ob immer an denselben Tagen gearbeitet wird.
Dabei wird erst ab einem Nachkommaergebnis ab 0,5 gesetzlich zwingend aufgerundet gem. § 5 Abs. 2 BUrlG:
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html
Deswegen ist diese Aussage
so pauschal falsch.
Nachkommastellen unter 0,5 werden „spitz“ gewährt, sie dürfen aber auch entgegen der Meinung vieler Personalmenschen nicht abgerundet werden.
Und natürlich muß Urlaub, der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr voll genommen werden kann, ausbezahlt werden gem. § 7 Abs. 4 BUrlG:
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
&tschüß
Wolfgang