Wie kann man gegen Zeitungsklauer vorgehen?

Hallo
Weiß nicht, ob das hier so richtig gepostet ist.
Wenn jemand in einem Hochhaus wohnt mit 45 Wohnparteien. Daran ist eine außenliegende Postkasten-Anlage. Der Platz darin reicht kaum für eine ganze Tageszeitung, wesewegen sie auch meistens vorne heraus guckt.
Nun geht das schon seit einigen Wochen so, das die Tageszeitung öfters „entnommen“ wird. Mal bei dem einen, mal bei dem anderen…
Leider immer zu „Nachtschlafender Zeit“. Da der eine Betroffene aber um diese Uhrzeit zur Arbeit ist, kann er sich nicht „auf die Lauer“ legen. Da der Dieb auch nicht jeden Tag tätig wird, ist es auch schwer da den Zeitpunkt zu finden.

Daher die Frage wie man dagegen vorgehen kann. Ist so etwas schon ein Fall für die Polizei, oder kann man irgendetwas anderes Sinnvolles dagegen tun?

Vielen Dank für die Ratschläge

Zeitungsdiebstahl
Hallo Andreas,

unter diesem Suchtstichwort lassen sich schon mal einige Informationen finden, so z.B. diese Aussage:

Zeitungsdiebstahl ist jedoch gem. § 248a StGB wegen der Geringfügigkeit nur auf Antrag des Geschädigten strafrechtlich verfolgbar, da ansonsten kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Du kannst jedoch notfalls einen Antrag auf Strafverfolgung stellen. Dem muß dann nachgegangen werden.

Bis dahin würde ich einen ziemlich übel beleidigenden Zettel an meinen Briefkasten hängen. Vielleicht hilft’s.

Gruß

Stefan

der einzig wirksame Methode wurde verfilmt
Hi,

die einzig wirksame Methode wurde verfilmt. In dem deutschen Film
http://de.wikipedia.org/wiki/Der_bewegte_Mann
gibt es eine solche Szene.

Gruss
Ray

Bis dahin würde ich einen ziemlich übel beleidigenden Zettel
an meinen Briefkasten hängen. Vielleicht hilft’s.

Die Beleidigung eines Diebes ist immer noch eine Beleidigung und damit ebenso strafbar wie der Diebstahl.

Gruß
Christian

Die Beleidigung eines Diebes ist immer noch eine Beleidigung
und damit ebenso strafbar wie der Diebstahl.

Wäre aber interessant ob eine Beleidigung an ein anonymes Opfer zu einer Verurteilung führen könnte.

Ich würde es drauf ankommen lassen. Nur Drohungen würde ich weglassen (mit Katzenkot erträngen, eigenes Gedärm um den Hals schlingen). So wie bei den hirnlosen Flachwixern, die immer den Fahrplan an meiner Stammhaltestelle klauen. Genau, das mache ich die Tage.

Gruß

Stefan

Hallo Stefan,

Bis dahin würde ich einen ziemlich übel beleidigenden Zettel
an meinen Briefkasten hängen. Vielleicht hilft’s.

Stell ich mir grad vor: Der Zeitungsdieb steht vor dem Briefkasten, liest die Beleidigungen und denkt sich Na gut, dann lass ich diese Zeitung lieber stecken und klau sie aus einem anderen Briefkasten…

Ich glaube, das gibt eher ein „jetzt-erst-recht“…

Grüße
Didi

Huhu!

Die Beleidigung eines Diebes ist immer noch eine Beleidigung
und damit ebenso strafbar wie der Diebstahl.

Dann soll der Zeitungsdieb den Beleidiger doch anzeigen! Jeden Morgen steht ein Dummer auf, siehe auch die aktuell grassierende Meldung mit dem Autoknacker, der sein Handy verloren hat…

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Die Beleidigung eines Diebes ist immer noch eine Beleidigung
und damit ebenso strafbar wie der Diebstahl.

Wäre aber interessant ob eine Beleidigung an ein anonymes
Opfer zu einer Verurteilung führen könnte.

Hier gehts nicht um Verurteilungen sondern um allgemeine Rechtsfragen.

C.

Hi,

Morgen steht ein Dummer auf, siehe auch die aktuell
grassierende Meldung mit dem Autoknacker, der sein Handy
verloren hat…

http://www.unmoralische.de/kriminal.htm

Gruß
Christian

Auch :Hi,

die einzig wirksame Methode wurde verfilmt. In dem deutschen
Film
http://de.wikipedia.org/wiki/Der_bewegte_Mann
gibt es eine solche Szene.

Da der Link keine Erklärung für „die einzig wirksame Methode“ liefert, gibt es jetzt zwei Möglichkeiten.
Mit Google weitersuchen könnte durchaus mehr Zeitaufwand erfordern als

  • Ich versuche, in diversen Videotheken die DVD „Der bewegte Mann“ zu bekommen, Pizza zu bestellen und dann - mehr oder weniger gespannt auf die erleuchtende Szene zu stoßen. Da die Gefahr des einschlafens und damit verpassens der Szene doch recht groß ist, plädiere ich hiermit inständigst um die zweite Möglichkeit
  • Der liebe Ray wird kurz und bündig erzählen, wie diese Art Diebstähle unterbunden werden.

Gruss
Ray

ebenfall
Tom

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Bist Du so sicher , dass die Zeitung geklaut wird? Vielleicht vergisst sie der Zeitungsbote einzustecken. Beschwere Dich regelmäßig bei der Zeitung. Sie soll sich etwas einfallen lassen, wie die Zeitung nicht mehr verwindet.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sie soll sich etwas einfallen
lassen, wie die Zeitung nicht mehr verwindet.

Hallo,
bei mir sind die auch manchmal komisch gefaltet. Ist das strafbar? :wink:
Grüße
Ulf

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Als ich noch studierte, lebte ich in einem Haus in dem auch der Studentenschnelldienst des Arbeitsamts war. Die Zeitung war natürlich auch immer weg.

Ich bin dann einfach auf das Scheckverfahren umgestiegen, das sind Coupons, die man im Zeitschriftenladen einlösen kann.

Vielleicht ist das ja auch was für Dich?.

Ein weiterer Vorteil ist dabei auch, dasss man die überall in Deutschland einlösen kann.

siehe unter
Allgemeine Nachrichten

Hallo
Davon habe ich „hierzulande“ noch nie etwas gehört.
Würde sich auch nicht wirklich anbieten, weil es in unserer näheren Umgebung keinen Zeitschriftenladen gibt. Und jeden Tag mit dem Auto los um eine Zeitung zu holen wäre dann auch unsinnig…

Aber trotzdem Danke für den Hinweis

Gruß
Andreas