Wie lange darf ich weggehen?

Moin Moin
Ich mache bald ein Praktikum als Veranstaltungstechniker. Dieser Beruf spielt eine spät abends die hauptrolle. Meine frage jetzt an euch, wie lange darf ich abends mithelfen und mein Praktikum machen. Meine Eltern stehen voll hinter mir und würden auch (wenn nötig) Sachen unterschreiben, wenn das was enderd würde…
Ich kenne mich nicht mit dem Jugendschutzgesetz aus, und meine Eltern sind sich auch unsicher.
Ich bin 14 Jahre alt und freue mich über eure Antworten! :smile:

Hi, also: zwischen 14 und 18 Jhr. ist man noch Jugendlicher, da gibt es erhebliche Einschränkungen. Ich kann mir unter dem Begriff „Veranstaltungstechniker“ wenig vorstellen, vor allem was für Veranstaltungen das wären. Musik, Tanz, mit oder ohne Alkohol, eingeschränkter Personenkreis oder was. Um allem Übel aus dem Wege zu gehen, würde ich bei Deinem zuständigen Jugendamt (Jugendschutzabteilung) mit Unterlagen um was es sich handelt - vielleicht mit Eltern - vorstellig werden, um dafür eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Viel Glück, Gruß, Manfred.

Für Dich gelten die allgemeinen Richtlinien des JuSchG im Bezug auf die Ausgehzeit. Im übrigen auch bei Disco- oder Veranstalltungen egal ob privat oder dienstlich.

Die Richtlinien kannst du hier nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__5.html