Wie lange kann eine nicht existente, aber angestellte Person durch geschicktes Agieren anderer angestellter Personen entschuldigt werden?

Anstellungsträger der eigentlich 10, aktuell aber nur 9 anwesenden Beschäftigten meines Betriebes bin ich. Die Fa. „Kasperletheater“ wird demnächst ins Eigentum meiner Tochter übergehen. Ich habe vertraglich sowohl den langjährigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch der neuen Eigentümerin zugesichert bzw. vereinbart, dass alle Beschäftigten übernommen werden.
Das ging auch Alles komplikationslos .
Nun aber ist der Leiter des Betriebes (Kommunikation, Eventmanagement, Moderator) -also der Kasper - spurlos verschwunden, quasi abgetaucht. Er ist weder digital noch analog aufzufinden.Die Polizei weigert sich, eine Vermisstenanzeige aufzunehmen.
Ich möchte die Firma aber gerne vollständig - und sei es nur dem Schein nach - übergeben.
Meine Tochter wird dann schon einen neuen Kasper finden.
Nur: Wie kriege ich das hin und wieviele arbeitslose Kasperle gibt es aktuell?
Mit Dank für Unterstützung
Amokoma1

Dein Kasperle war doch hier schon untergetaucht!

Servus,

da wäre es wohl das Einfachste, dem untreuen Gefolgsmann in seinen letzten Briefkasten, der nicht von ihm geheim gehalten wurde, den fristlosen Abschied einzuwerfen und die Firma mit einem Nachfolger zu komplettieren. Wenn es nur um die Form geht, kann man da ja so ziemlich jeden nehmen.

Man muss wegen des Zugangs der Kündigung allerdings aufpassen: „Letzter bekannter Briefkasten“ funktioniert nur, wenn der Arbeitnehmer per Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag verpflichtet ist, Wohnungswechsel anzuzeigen. Wenn nicht, ist das im Zweifelsfall Zeit und Aufwand für die öffentliche Zustellung
wert.

Schöne Grüße

MM

Was heißt das genau?
DU hast eine Garantie gegeben, dass genau die Beschäftigten, die zum Zeitpunkt des Vertrags bei dir gearbeitet haben, auch bei der Übergabe noch bei dir arbeiten? Wohlmöglich noch mit einer Vertragsstrafe bewehrt?

Bist’ narrisch???

Wie kann man denn für etwas garantieren, was man nicht in der eigenen Hand hat?

Meine Hoffnung wäre (für dich), dass das als sittenwidrig gelten würde.
Aber die Hoffnung ist klein. Schließlich garantieren ja auch mal Reiseveranstalter für bestimmte Wetterbedingungen.

hallo,

wieso machst du einen Vertrag für etwas,

was sowieso gesetzlicher Automatismus gem. § 613a BGB ist ?
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613a.html

Hoffentlich hast Du bzw. die Übernehmerin der Versuchung widerstanden, in die Ansprüche der AN zu deren lasten einzugreifen - es wäre sowieso rechtsunwirksam.

Und solange der Übergang noch nicht rechtlich vollzogen ist, kannst du sehr wohl dem „abgängigen“ AN noch fristlos kündigen.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo @Albarracin,

ich habe es so verstanden, dass die Inhaberin der Firma dem Käufer/Nachfolger eine Garantie gab, dass bei der Übergabe noch alle Angestellten beschäftigt sind.
Also eine Garantie gegenüber den Angestellten, dass vor der Übergabe keine Kündigungen ausgesprochen werden.
Und eine Garantie gegenüber dem Käufer der Firma, dass weder Angestellten gekündigt wird noch dass Angestellte selber kündigen, erwerbsunfähig werden, versterben, inhaftiert werden oder verschwinden.
Von einer expliziten Garantie des Käufers, alle Angestellten zu übernehmen (was ja bereits gesetzlich geregelt ist) las ich hier nichts, darum geht es nicht. Zumindest habe ich das so verstanden.

So unsinnig eine Garantie auch ist, dass bedingunslos alle aktuell Angestellten bei der Betriebsübergabe auch weiterhin angestellt sind… (Man hätte auch garantieren können, dass am Tag der Betriebsübergabe die Sonne scheint)
Aber sonst ergibt die Angst der Fragestellerin ja keinen Sinn. Sie hat Angst, dass Sie vertragsbrüchig wird, weil ein Mitarbeiter nicht mehr da ist, obwohl sie für dessen Verschwinden (mutmaßlich) nicht verantwortlich ist.

Mich würde die Formulierung im Vertrag doch sehr interssieren, sonst spekulieren wir hier nur unnötig!

Das bringt das Problem annähernd auf den Punkt. Die bevorstehende Betriebsübergabe ist noch nicht notariell abgesichert. Mit der vorraussichtlich neuen Firmeninhaberin ist im Rahmen eines Vorvertrag festgehalten, dass sie die Fa. Kasperletheater zum 01.11.18 im Rahmen einer Schenkung mitsamt des 10 Personen umfassenden Personals übernimmt.
Bereits zum Zeitpunkt des Vorvertrages war der Kasper nicht auffindbar. Das restliche Ensemble versicherte aber glaubhaft, dass Kasper öfter mal untertauchen, dann aber auch wieder auftauchen werde. Er sei wohl auf Dienstreise, im Prinzip zuverlässig, aber halt ein Hallodri. Das war mir bis dahin nicht aufgefallen.
Frau Baba-Jaga, Herr Luzifer und Herr Abra-Brakabra (sind mit Veröffentlichung ihrer Namen hier einverstanden) haben schriftlich bestätigt, dass sie nach entsprechender Kontaktaufnahme zu Kasper dessen Zusage haben, dass er auch bei Betriebsübergabe im Ensemble bleiben will. Er 7befinde sich nach übereinstimmender Aussage der drei genannten Personen in Westafrika und suche nach blau- grün gestreiften Giraffen.
Einen Betriebsrat gibt es nicht. Es gab auch leider keine Gewerkschaft, die mein Personal aufnehmen wollte.
Mit einem Ersatzkasper könnte lediglich das Krokodil leben, alle Anderen würden die Zusammenarbeit verweigern.
Ich könnte natürlich die Fa. auflösen und vom Vorvertrag zurücktreten.
Wäre mir aber unlieb.
LG
Amokoma1

Hat wer-weiß-was trotz gelegentlicher Löschanfälle mmer noch nicht geheckt, dass Da unter „Arbeitsrecht“ nur Gaga stattfindet? Sagt Einiges aus über Kompetenz, Na ja eben. Macht aber auch Spaß.