Mit welcher Berechtigung?
Genau: mit gar keiner.
Das ist genau gar nichts als deine persönliche Meinung.
Richtig. Und die ist genauso berechtigt wie Deine.
Immerhin habe ich jahrelang Erfahrungen im Umgang mit
Geistern* gesammelt, auch mit störenden.
Ich auch.
*Nachfragen und Fordern zwecklos. Davon werde ich hier nichts
preisgeben.
Brauchst Du nicht zu betonen, aber das gleiche Recht nehme ich natürlich auch für mich in Anspruch.
… als ob das eine Tatsache wäre.
… dass es eben doch keine Tatsache ist.
… Und willst mir in dieser REINEN PHANTASIE erzählen …
Wieso sollten deine unbewiesenen Behauptungen berechtigter
sein als meine?
Gar nicht. Genauso wenig wie Deine. Und das ist der Punkt: Du stellst Deine Phantasien als Tatsachen in den Raum. Obwohl es nur ganz allein Deine Meinung ist, weiter nichts. Du hast ein Recht auf Deine Meinung, aber keinerlei Recht, Deine Meinung als Tatsache zu behaupten.
Ganz einfach: ich denke nach, bevor ich schreibe.
Soll wohl suggerieren, dass ich das nicht täte. Netter
Versuch.
Scheint aber so zu sein, sonst hättest Du verstanden, worum es hier wieder mal geht. Und keinen Anlass gegeben, Dein Vorgehen zu kommentieren.
Und jetzt überlasse ich dir wieder das letzte Wort.
Wie immer, wenn die Argumente fehlen.
Gruß
loderunner