Hallo,
A schickt einen Brief an B, und der fällt C zufällig in die Hände. Da der Brief nicht sonderlich sorgfältig verschlossen ist, öffnet und liest C ihn, verschließt ihn wieder, und tut ihn danach dahin, wo er eigentlich hingehört.
Das, denke ich, ist Verletzung des Briefgeheimnisses und wird, wenn es herauskommt, auf Anzeige hin, bestaft.
Wenn C zudem Inhalte des Schreibens von A ausplaudert, mit dem Hinweis darauf, dass er das aus absolut sicherer Quelle weiß, denke ich wiederum, ist die Verletzung des Briefgeheimnises noch übler und wird noch stärker bestraft.
Das Gleiche lässt sich auch sinngemäß auf E-Mail-Verkehr übertragen. Dort ist es sogar oft noch einfacher, in laufende Korrespondenzen zwischen anderen Leuten Einblick zu bekommen.
Wenn aber nun gar kein Dritter (hier bisher C) Einblick bekommt, aber B herausposaunt, dass A ihm das und das geschrieben hat. Ist das dann erlaubt, oder auch Bruch des Briefgeheimnisses, weil die Information, die A verschickt hat, ausschließlich für B bestimmt war (obwohl er das nicht explizit gefordert hat)?
Fragt Euch
Carsten