Ich habe leider zu viele krank und fehltage in der berufsschule und habe jetzt pruefung , das wird nix kann ich das dritte lehrjahr wiederholen ??? Helft mir bitte …
Hallo,
eine Verlängerung des Lehrvertrages ist hier die richtige Marschroute.
wenn Du die Prüfung noch nicht begonnen hast, kannst du noch zurücktreten. Ein einfacher formloser Antrag in Absprache mit Deinem Betrieb kann die Ausbildungszeit verlängern. Damit bist Du weiter berufsschupflichtig.
mfg
Ich habe leider zu viele krank und fehltage in der
berufsschule und habe jetzt pruefung , das wird nix kann
ich das dritte lehrjahr wiederholen ??? Helft mir bitte …
Meinst du echt . Mein betrieb haette nichts dagegen , aber meine theoretische pruefung waere schon uebermorgen … ! Das wird bestimmt nix mehr werden ??? Tausend dank schonmal
wenn Du vor der Prüfung zurücktritts, gilt die Prüfung nicht., also kein Durchfall. Die Chancen bleiben Dir also erhalten. Kläre das mit dem Betrieb ob ein halbes oder ein ganzes Jahr verlängert wird. Dann sofort die zuständige Kammer zunächst telefonisch informieren.Schriftliches nachreichen.
Viel Glück und Erfolg.
mfg
Meinst du echt . Mein betrieb haette nichts dagegen , aber
meine theoretische pruefung waere schon uebermorgen … ! Das
wird bestimmt nix mehr werden ??? Tausend dank schonmal
Hallo,
du musst an der Prüfung teilnehmen, kneifen geht nicht!
Wenn du dann durchfällst, kann der Betrieb eventuell einer Wiederholung der Prüfung nach einem halben!!! Jahr zustimmen. Der Betrieb ist aber nicht dazu verpflichtet. Wenn du dich dort unbeliebt gemacht hast, wird er es vielleicht ablehnen!!! Also geh zur Prüfung, lerne auf Lücke und drück die Daumen, dass es passt! Du schaffst das!
LG krebstin
Ich habe leider zu viele krank und fehltage in der
berufsschule und habe jetzt pruefung , das wird nix kann
ich das dritte lehrjahr wiederholen ??? Helft mir bitte …
Ja, es gibt eine Möglichkeit, die Lehrzeit zu verlängern und damit das 3. Lehrjahr zu wiederholen. Der Anlass muss entweder lange Krankheit oder sehr schlechte Noten in der Schule sein, so dass das Bestehen der Prüfung nicht gewährleistet ist. Das scheint ja bei dir der Fall zu sein. In der Regel wird die Lehrzeit um 6 Monate verlängert, also bis zum nächsten Prüfungstermin.
Entscheiden muss das dein Ausbildungsbetrieb. Sprich also mal mit deinem Ausbilder. Alternativ könntest du dich auch an den Ausbildungsberater der IHK oder wenn du einen gewerblichen Beruf lernst, der Handwerkskammer wenden. Die können dir Auskunft geben.
Viel Erfolg damit!
Angi