In unserer Gemeinde werden bei Reparaturarbeiten an den Häusern sehr oft hohe Anlegeleitern aufgestellt, die auch aus dem öffentlichen Straßenraum sichtbar sind. Diese Leitern werden oft wochenlang (auch in der Nacht) nicht entfernt. Nach m. M. verleiten diese Leitern auch -böse Buben- in andere erreichbare Objekte einzusteigen. Gibt es bei Verwendung dieser Anlegeleitern besondere Bestimmungen zur Lagerung, dem Verschluss oder der Aufbewahrung?
Besonders die rechtliche Seite im Versicherungsschutz für unmittelbare Nachbarn sind dabei interessant. DANKE!
Hallo,
es gibt polizeiliche Empfehlungen, Leitern stets verschlossen zu lagern, eben weil diese als Einsteigshilfe in meist wenig gesicherte Fenster höherer Etagen dienen können.
Eine Sicherungspflicht kenne ich aber nicht.
Man kann sicher ruhiger schlafen, wenn man seiner Hausratversicherung meldet, dass in den nächsten Tagen eine Leiter dauerhaft am Haus angelegt sein wird. Bei Gerüsten ist das m.W. sogar Pflicht, weil die Versicherung sonst bei der Regulierung meckern wird, schließlich hat sich die Gefährdungslage verschlechtert.
Ich habe das bei Dacharbeiten so gemacht und erwartet, dass ich für die zwei Wochen einen Zuschlag hätte zahlen müssen. Aber nein, die Meldung wurde zu den Akten gelegt, man bedankte sich und das war es.
Hi,
kurze Ergänzung.
Man hat bei Versicherung auch Pflichten sog. Obliegenheiten.
Diese sagen mir was ich zu machen habe wenn XY eintritt. Sollte ich nun meine Hausratversicherung nicht sagen das ein Gerüst, Leiter o.ä. für einen bestimmten Zeit zum Einsatz kommt und es dadurch zu einen Schaden führt kann/darf die Versicherung die Leistungen kürzen!
Gruß
LampEh