Hallo,
kann man in der Außengarage (ggf. Frost, Wärme) oder im (Mietshaus)keller eine Propangasflasche 11 Liter stehen lassen? Gibt es Risiken oder sonst was zu beachten?
Wie lange ist das Gas verwendbar?
Gruß
rakete
Hallo,
kann man in der Außengarage (ggf. Frost, Wärme) oder im (Mietshaus)keller eine Propangasflasche 11 Liter stehen lassen? Gibt es Risiken oder sonst was zu beachten?
Wie lange ist das Gas verwendbar?
Gruß
rakete
Hallo,
mal unabhängig von „können“ oder „sollen“: was ist mit „dürfen“? Ist die Lagerung von Gasflaschen im Keller bzw. in der Garage überhaupt erlaubt? Im Zweifel würde ich den Vermieter mal ansprechen, ob er dazu etwas aus der Teilungserklärung beisteuern kann.
Gruß
C.
Hallo,
ja, eben. Aber bei Reservebenzinkanistern ist es doch wohl auch üblich?
Gruß
rakete
Daß man sie nicht im Keller oder in einer Garage abstellen darf? Ja, das ist mitunter verboten. Deswegen sollte man das auch im Falle der Gasflasche abklären.
Hallo!
In der Außengarage (Einzelgarage ?) ist das problemlos möglich und zulässig. Oder hast Du mal gehört, Wohnmobile( mit Gasversorgung) müssten im Freien parken ? Oder Fahrzeuge mit Gasantrieb ?
Zudrehen und Schutzkappe aufsetzen, das reicht.
Kälte ist schadlos, und solche Hitze kann in geschlossener Garage nicht herrschen, also das ist unproblematisch. Balkon kann wegen Sonne ein Problem sein.
Und wie lange ? Ewig und drei Tage. Mag sein irgendwann ist ein Teil verschwunden, durch minimale Undichtigkeiten oder Diffusion.
Garagen sind übrigens vorschriftsgemäß belüftet(wegen der Kraftstoffdämpfe und Abgase)
Hauskeller ist verboten ! (Unter Erdgleiche, Gasansammlung bei Unfall möglich)
Aber in der Wohnung ist das grundsätzlich bei der Flaschengröße zulässig, schließlich sind auch Gasherde mit Flaschengas zulässig.
Hier kann nur der Vermieter Einspruch einlegen.
MfG
duck313
Hallo,
Verwendbarkeit sollte kein Thema sein, ewig, aber das ist voellig sekundaer.
Es geht um Lebensgefahr.
Austretendes Gas muss nach aussen unten einen Weg haben. (Annahme dieses Grill-Camping-Gas Butan Propan.) In ueberirdischen Garagen oder Parkdecks kein Thema. Sobald das Gas nicht nach unten / seitlich rausfliessen kann, sollte man seine Risiko-Gasflasche dort nicht lagern. Abgesehen davon kanns auch banal verboten sein, da kenne ich die Vorschriften von Deinem Gebaeude / Wohnanlage nicht.
mal bei der Feuerwehr lesen …https://feuerwehr-amriswil.ch/de/service-p117/praevention/sichere-lagerung-von-gasflaschen
Gruss Helmut
o.K., die Option oberirdische Garage besteht ja.
Gruß
rakete
Da steht´s ganz genau:
http://www.lacont.de/pdf/info9.pdf
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen die sogar im Keller gelagert werden, sogar ohne Schutzschrank. ramses90