Hallo liebe wer -weiss - was -Wissenden kann mir jemand sagen ob man eine Errbschaft die nicht der Erbschaftssteuer unterliegt in der Steuererklärung als Einkommen angeben muss. Und falls das so ist, an welcher Stelle … Habe irgendwie nichts gefunden wo man das eintragen könnte. Vielen Dank im voraus und einen schönen Tag
Erbschaften sind außer evtl. anfallender Erbschaftssteuer nicht als Einkommen zu versteuern!
Mal fragst, ob man die Erbschaft angeben kann, mal, ob man sie [als Empfänger] in der ESt-Erklärung angeben muss.
Mit sind in beiden Varianten keine Fälle der Angabe der Erbschaft als Einkommen für ESt-Erklärung bekannt geworden.
Vielen lieben Dank
Hi,
nicht als Einkommen in der Einkommensteuer-Erklärung, sondern als Erbschaft in der Erbschaftsteuer-Erklärung. Das ist ein eigenständiger Vordruck.
Ob Erbschaftsteuer anfällt oder nicht, bestimmst nicht Du, sondern das Finanzamt im entsprechenden Bescheid.
Gruß
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Natürlich nicht.
Gibt ja auch nirgends ein Feld in der ESt-Erklärung, wo man das eintragen könnte.
Das hat die UP schon selber festgestellt.
Minus. setzen.
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Lehrer/in oder Besserwisser/in?
Über-den-Tellerrand-Hinausguckerin.
Danke für Minus-Klick.
Ich kann verstehen, daß Du Dich ärgerst, @Petra_Bogula nicht selbst auf den anderen Vordruck hingewiesen zu haben.
Nimm’s sportlich.
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Der Wert des Erbes unterliegt nicht der Einkommensteuer und muss auch nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Für den Erblasser muss allerdings möglicherweise noch eine Einkommensteuererklärung eingereicht werden.