Wo kann man sich hinwenden?

Auf der Mahnung die ich jetzt bekommen habe stehen auch nochmal zwei Wochen drauf, dann werde ich das nutzen und nun oldschool einen Brief schreiben :wink: (per Einschreiben)

Schaut sich das Gericht den gesamten Fall an oder wird hier nur partiell geprüft?

Das dürfte aber die Zahlungsfrist sein.
Wenn Du schon eine Mahnung bekommen hast, ist die Einspruchsfrist vorbei.

Lies doch einfach mal langsam. :wink:

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Täglich wohl nicht. Wenn dann nur jeden Dienstag, oder?

Für die Anordnung der Beschilderung - auch des ruhenden Verkehrs - ist die Verkehrsbehörde des Landkreises (=Landratsamt) zuständig.
Fragt sich daher, ob diese Behörde die fehlerhafte Beschilderung angeordnet hat oder ob die ausführende Stelle (das ist in meiner Stadt der städtische Bauhof auf Anweisung des Ordnungsamtes) schlampig gearbeitet hat.

Du könntest Dich also beim Landkreis erkundigen bzw. beschweren. Weitere Beschwerdemöglichkeit wäre ein Kreistagsabgeordneter Deines Vertrauens.

Das würde aber nur Deinen Mitmenschen in der Zukunft nutzen. :wink:

Im übrigen finde ich Deine Schilderungen ziemlich konfus.
Irgendwo oben schreibst Du was von „Verfahren eingestellt“ und dann von zwei Mahnungen und Vollstreckung drohe.

Wie Du um die Zahlung herumkommst, weiß ich allerdings auch nicht.

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Nö, mündlich an Amtstelle heißt, dass du auf das Amt fährst und dort ein Protokoll erstellt wird, dass du unterzeichnest.

Und schriftlich bedeutet, dass du einen Brief schickst, der ebenfalls im Original unterschrieben ist.

Du hast keines von beidem gemacht.

Das heißt für mich jetzt, auch wenn ich keine Ordnungswidrigkeit begangen habe, kann mich ein Amt mit einem Bußgeldbescheid nötigen und zwingen fristgemäß schriftlich zu antworten?!

Nein, das heißt, das ein Amt Fehler machen kann, und weil das so ist, wird einem die Möglichkeit eingeräumt, das Amt auf diesen Fehler hinzuweisen. Damit der Vorgang irgendwann weitergehen kann, ist die Möglichkeit befristet. Und damit das ganze rechtssicher dokumentiert ist, muss es ein paar einfachen Formborschriften genügen.

Weißt Du eigentlich, wie einfach es ist, eine Mail zu fälschen, die nicht digital signiert ist? Und neun von zehn Menschen (mich eingeschlossen) wissen nicht, wie digital signiert …

Gruß,
Max

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Hallo Max,
ich gebe dir Recht das man Alles fälschen kann, leider auch einen Brief :wink:
Nur persönlich vor Ort wäre sicher… die Frage ist nur wem hier eine Fälschung was bringen würde?
Ich habe den Anhörungsbogen handschriftlich ausgefüllt und unterschrieben, lediglich der Versand erfolgte per Mail.
Für mich noch sicherer als auf dem Postweg und per Einschreiben wird nicht verlangt. Was wäre wenn dieser Brief nicht ankommt, wie ist da die Rechtslage?

Dann wird dir die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt, wenn du glaubhaft darlegen kannst, dass du den Brief versandt hast.

Eine Originalunterschrift ist um ein vielfaches schwieriger zu fälschen als eine Mail oder ein Scan,

die Frage ist nur wem hier eine Fälschung was bringen würde?

Die Regelung gilt aber nicht nur für deinen Einzelfall.

M.

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