Woher bekomme ich ein Konto bei Insolvenz

Hallo Team

ich suche ein Girokonto bei einer Bank auf Guthabenbasis. Derzeit habe ich nur eine Aufladekarte die aber sehr teuer ist bei Abhebungen etc und ein P-Konto eingestellt.
Bei der Norisbank und Deutschen Bank habe ich schon eine Absage erhalten.
Wer hat einen Tipp für mich?

melden Sie sich bei Ihrem Inso- Verwalter. Die Banken haben eine Pflicht Ihnen ein Konto auf Guthabenbasis zu geben, da gibt es ein Gesetz. Der Verwalter müsste dieses wissen und Ihnen helfen . Ohne Konto geht es doch gar nicht.

Gruss
Agnes

Guck mal hier:
http://www.vz-nrw.de/UNIQ134875685427829/p-konto

Hallo
im folgenden ein paar nütliche Hinweise
Sparkasse ist dazu immer gut !!

auch die Ablehnung ist illegal !!

Erhöhte Gebühren für P-Konto untersagt
Demnach ist es künftig den Sparkassen und Privatbanken untersagt, derlei überhöhte Gebühren für das Führen eines P-Kontos zu verlangen. Schließlich ist laut Richter das führen eines Girokontos als P-Konto „im Sinne des § 850 k Abs. 7 Satz 2 ZPO eine Dienstleistung zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht“, für die die Banken keine Extragebühren erheben dürfen. Das gelte auch dann, wenn Banken für sich beanspruchen, höhere Aufwendungen durch das P-Konto zu haben. Eben jene Begründung führten die Banken immer wieder an, wenn es darum ging, horrende Gebühren vom Kunden zu verlangen. Die Oberlandesrichter gaben somit einer Grundsatzklage einer Verbraucherschutzorganisation statt. Die Verbraucherschützer hatten eine Bank verklagt, die für ein P-Konto weitaus höhere Gebühren verlangte als für ein gewöhnliches Girokonto.

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/ho…

> Also ich weiß ja nicht, wo ihr euch P-Kontos holt, meins bei der
> Sparkasse ist komplett kostenlos bis eben die üblichen
> Kontoführungsgebühren wie für jedes Konto.

> Hallo Leute
> kennen wir nicht auch jede Menge Leute die ein P-Konto haben
> die mit den 20 Euro Grundgebühr und den überweisungsgebühren
> von 50 Cent je Transaktion ?!
>
> Diese P-Konten-Praxis ist unsozial bis auf die Knochen und ruft uns
> auf zu Widerstand ! aber wie ?
>
> So gehts :
>
> Konto persönlich eröffnen in einer Bankfiliale, ein normales Konto !
> wenn einer keines bekommt, muß er sich jemanden suchen, der noch
> unbescholten ist und beide eröffenen ein gemeinsames Konto strikt
> nur auf Guthabenbasis für die Geldanlage - das geht gut ! Und mit
> dem Namen als Kontoführungsnamen, der das Konto allein behalten soll !
> Der Mitkontohalter steigt nach einem Monat durch schriftliche kündigung
> aus dem gemeinsamen Konto aus, weil mann nun doch nicht mehr gemeinsam
> spekulieren wolle. Am barrierelosesten geht das, wenn beide zusammen
> in der Filiale auftauchen und mit dem Bankangestellten reden wie zur
> Kontoeröffnung, der persönliche Kontakt hilft sehr bei Gesprächen
> und bespaßt den Bankangestellten !
>
> Bei der Kontoeröffnung wird gleich ein Depot angelegt (Kosten ca 18,-€
> im Jahr - sprcih 1,50 € pro Monat) und kaufen gleich mal 1 Aktie
> deren Einzelwert unter dem Transaktionspreis für den Aktienhandel der
> Bank liegt - also pro Tranaktion fallen von der Bank berechnet z.B.
> 15 Euro an,
> eine XY-Aktie kriegt man für 8,50 € also bezahlt man 23,50 für den Kauf
> der einen Aktie.
>
> Damit hat man ein Depot mit einer Aktie und ein giro-Konto ! Über das
> die zukünftigen Aktieninvestitionen abgesichert sind. Jedes Pfandersuchen
> wird das Depot mitangezeigt bekommen, der Pfänder hätte aber die
> 15 Euro zu berappen um die 8,50 wertige Aktie auszulösen, und das
> wäre ja dumm !! Folglich bleibt das Depot unangetastet.
>
> Die Bank berechnet das nur Guthabenkonto weiterhin und bucht
> also die Depotgebühren von den girokonto im Januar ab - und beläßt
> Das ein-aktien-depot und das normale Giro-Konto dem Pfändungs.
> gepeinigten Kontohalter. Der Pfändungsgepeinigte geht zur Bank
> und sagt - hallo Leute ich bekomme AL G2 - bitte nicht an den
> Pfänder weitergeben, die Beträge sind unpfändbar ! und stellt
> alle Zahlungsvorgänge per Brief auf die Zeit vom 1. eines monats
> bis zum 10. eines monats um - miete-telefon-Strom-ratenzahlung
> etc und räumt sein Konto bis zum 10. eines monats ! Pfändungs-
> Stillhaltefrist- bei ALG2-Empfängern ohne P-Konto !!
>
> geringe gebühren / ein pfändungsfreies Depot und Konto !!
>
> wichtig ist das persönliche Gespräch zur kontoeröffnung und
> zum späteren Rücktritt des „Begleiters“. Banker sind ja einsam !
>
> Investition 1,50 Euro pro Monat fürs Depot - jeweils fällig in
> summe von 18 euro im Januar, einmaliger Betrag ca 22,50
>
> Wie wärs - wollen wir das nicht mal langsam aber sicher ausprobieren
> und umsetzen für eine anständige Betreuung unsere ALG2-Betreuten ?
> eine Investition, die sich für jeden lohnt ?
> Ersparnis mindestens 13,-euro P-Konto-Gebühren / Monat und 40 Cent
> je Transaktion !!
>
> Klarmachen zum Ändern !!
>
> Gruß
> Michael

Hallo VRBanken und Sparkassen müssen ein Konto auf Guthabenbasis auch bei Insolvenz ermöglichen. Gruß

Bei der Landesbank Berlin gekommst Du sogar eine Visakarte auf Guthabensbasis
lbb

Hallo,
versuch es mal bei der Sparkasse. Sollte klappen, wenn du in der Vergangenheit keinen „stress“ mit denen hattest

Hallo, guten Abend, „energy“…

pass auf, bei uns war es so, dass der Treuhänder uns vorgeschrieben hat, bei welcher Bank wir ein Privatgirokonto auf Guthabenbasis einrichten sollten. Wir hatten Unterlagen, die wir vom Treuhänder erhalten hatten, zur Bank mitgenommen.
Im Prinzip sind alle Banken dazu verpflichtet, dir ein Konto auf Guthabenbasis einzurichten. Manche Banken drücken sich halt davor. Hast Du einen Schuldenberater ? Der hätte dir da behilflich sein können, mit dieser Auskunft. Hatte unser Schuldenberater damals auch gesagt. Der hatte uns spitzenmäßig auf das Verfahren vorbereitet, bevor wir in die sechs Jahre Abtretung und allem drum und dran, was dazugehörte, eingestiegen sind.

Ich wünsche dir viel Glück und Erfolg weiterhin. Du schaffst das !

Lieben Abendgruß sagt
die Frau des Busfahrers

Guten Morgen,

darf ich davon ausgehen, dass Sie Negativ-Merkmale in Ihrer Auskunft haben?

In dem Fall gibt es eine Selbstverpflichtung verschiedener Banken, insbesondere der Sparkassen. Diese haben sich verpflichtet, ein sogenanntes „Jedermann-Konto“ zu eröffnen.

Viel Glück.

Hallo energy69,

eigentlich darf sie keine Bank ablehnen.
Ich würde zu einer Kreissparkasse oder Volksbank gehen.
Weißen Sie zur Not auf deren Verpflichtung hin.

Alles Gute

Gruß Lore

Keine großen Banken aufsuchen, die Volks- und Raiffeisenbanken oder auch die OLB sowie die Sparkassen sind da viel kundennäher! LG kermi