Wer kennt sich in diesem Fall aus? Die Wohnung ist abgebrannt, die Beräumung erfolgt durch eine Spezialfirma. Über Hausrat-und Haftpflichtversicherung ist alles abgedeckt und geklärt. Wohnungsverwaltung verlangt 3-Monate Kündigungszeit, obwohl unbewohnbar. Wie erfolgt Übergabe? Sauber-geht nicht, Ablesung der Heizung nicht möglich, da Zähler verschmort. Und Kautionsrückgabe ist auch ein ungeklärtes Thema.
Viel Fragen auf einmal, aber man muss ja etwas Bescheid wissen.
Hallo,
ist das vorrangige Ziel, irgendwie moeglichst billig auszuziehen? Oder soll die Wohnung instandgesetzt werden, „alles abgedeckt“, von Mieter, Vermieter, Versicherung?
Na gut, was juckt es einen?
Bei absoluter Unbewohnbarkeit wird die Miete halt um 100% gemindert.
Ein Verschulden des Mieters oder Vermieters ist nicht gegeben?
Hallo,
eine Gegenfrage: die „defekte Steckdose“ ist die fest verbaut oder ein Verlängerungskabel? Falls fest verbaut: war sie schon bei der Übernahme in der Wohnung oder wurde sie später installiert? Falls sie später installiert wurde: hast Du sie installiert oder qualifiziertes Fachpersonal?
Grüße
Pierre
Die Wohnung ist komplett ausgebrannt und der Mieter an den Folgen verstorben. Die Steckdose ist seit 16 Jahren in dieser Wohnung festverbaut. Es wurde nie irgend etwas überprüft von der Verwaltung und diese Steckdose wurde nie benutzt, da so gut wie unzugänglich. Aber wir haben einen Anwalt eingeschaltet. Das schafft man als Familie nicht, den Tod und das drum herum zu verkraften. Die 1.Frage, billig auszuziehen, finde ich unter den gegebenen Umständen sehr unangebracht.
Ja, ist fest verbaut und seit 16 Jahren in der Wohnung, keine Nutzung, da unzugänglich…Der Vermieter ist sich schon seines Mangels bewußt, aber…man versucht es halt. Inzwischen hat er vom Anwalt entsprechende Post erhalten.
genauso haben wir es getan. Ist trotzdem eine Frechheit.
Hallo,
sorry, auch wenn du an sich Recht hast, aber dass der Mieter dabei ums Leben kam, war überhaupt nicht ersichtlich in deinem ersten Posting.
Das war sicherlich eine sehr gute Entscheidung. Hoffnungsvollerweise ein Fachanwalt für Mietrecht.
Gruß
Christa
Hallo,
das hattest Du mitgeteilt
Das war nicht zu ersehen.
Sehr schade, um es wertfrei zu formulieren.
.
Bleiben wir bei der Wohnung. Allmaehlich wird es deutlicher, anfangs fragte ich mich, bist Du der Mieter oder der Vermieter? Es wird klarer, eher der Mieter. Jedenfalls der Erbe des Mieters, vielleicht auch einer der mehreren Erben. Erben treten in den Mietvertrag ein. Sie duerfen kuendigen, dafuer gibt es Fristen.
.
Nebenkostenabrechnung duerfte ein kleineres Problem sein. Entweder schaetzt man die Kosten aus vorherigen Jahren. Da koenntest Du an einer unstrittigen Einigung mithelfen. Bei fehlenden Messgeraeten kann der Vermieter auch im ganzen Haus nach Quadratmeter und Personenzahl abrechnen. Falls der Schaden in 2021 eingetreten ist, und falls kalender-jaehrlich abgerechnet wird, ist die Abrechnung und die eventuelle Kautionsrueckzahlung bis Dez 22 vorzunehmen.
.
Normal brennen Steckdosen nicht. Dass diese Steckdose von allein ohne Grund gebrannt haben soll, kann sein, arg selten, muss jemand fuer unterschreiben, vermutlich ein Sachverstaendiger und evtl noch ein Richter.
.
Schau mal aus Vermietersicht. Er erwartet bei Kuendigung eine vermietbare Wohnung zu erhalten. Da muss etwas repariert und instandgesetzt werden, es entstehen Kosten. Falls den Mieter ein Verschulden trifft, muss er (oder der Erbe) fuer den vermietbaren Zustand der Wohnung sorgen / mithelfen. Auch dafuer gibt es die Kaution. Wie ich schon meinte, „billig als Mieter aus der Sache raus“ zu kommen muss erweitert werden auf „vermietbaren Zustand wieder herstellen“. Wenn ein Gericht entscheiden soll, wird der Vermieter kaum vorher die Kaution auszahlen wollen.
.
Dein Weg zum Anwalt war sicherlich richtig.
.
Kuendigen solltet ihr mehr oder weniger sofort. Frist 3 Monate oder (Anwalt) sofort wegen unbewohnbar, oder wegen Mangel an Steckdose. Aus Vermietersicht, wer zahlt jetzt ihm die Miete, eine Versicherung.? Bis zum Ende der Reparaturen? Das ist nicht das Problem des Erben, aber mal dran denken.
.
Gruss Helmut
Vielen Dank für die vielen guten Informationen. Dank Anwalt wurde das Problem innerhalb 2 Wochen geklärt. Der Anwalt war sowohl für Mietrecht , als auch für Versicherungsrecht kompetent.
Leider weiß ich nicht, wie ich meine Anfrage hier löschen kann. Es ist ja alles erledigt. Danke nochmals
da lassen, ggf hat ja jemand eine ähnliche Frage.
Ach ja ganz wichtig uns nicht dumm sterben lassen sondern mitteilen wie das gelöst wurde. Nur so kann man die Qualität zum Lösen von Problemen erhöhen.
ebend
fuer die Mitleser der naechsten Jahre
Zu spät, hat sich leider wieder abgemeldet.