Wohnung in der Ausbildung

Hallo, also ich bin neu hier und fange einfach mal an :smile: Ich bin 21 Jahre alt und im zweiten Lehrjahr. Ich würde mir nun gerne eine eigene Wohnung nehmen,könnte ich mir finanziell auch erlauben, nur ist jetzt meine Frage was ist wenn ich nach der Ausbildung keine Stelle finde ? Muss ich dann wieder alles aufgeben und wieder bei meiner Mutter einziehen weil ich noch keine 25 bin ? Man hört ja so viel weiss schon garnicht mehr was ich noch glauben soll hat jemand von euch damit Erfahrungen ob mir dann irgendwelche Unterstützung zu stehen würde ? Wäre echt dankbar wenn ihr mir was konkretes sagen könntet ?
MfG

Hallo,

soweit ich informiert bin, erhälst du, auch wenn du keinen Job hast finanzielle Unterstützung wie z. B. Wohngeld, sodass du deine Wohnung ohne Probleme behalten kannst. Bloß darf dann die Wohnung nicht zu groß sein und du muss einen Antrag stellen. Genauer kann ich dir leider nichts sagen.

Viele Grüße

Können Sie sich wirklich eine Wohnung von ihrem Ausbildungsgehalt leisten? Man berechnet 1/3 des Nettogehalts für die Miete. Bedenken Sie, dass noch andere Ausgaben auf Sie zukommen, wie Strom, Telefon, Handy, Versicherungen, Einkäufe und Bekleidung, Fahrtkosten, etc…
Zudem sind Vermieter auf Sicherheit bedacht. In 16 Jahren habe ich keinen Vermieter kennengelernt, der an einen Azubi vermietet hätte, es sei denn, die (solventen) Eltern hätten den Mietvertrag unterschrieben. Die Eltern haften dann für die Miete. Selbst an Arbeitnehmer, die sich noch in der Probezeit befinden oder solche, die nur einen Jahresvertrag haben, wird nicht vermietet. Denn der Vermieter weiß schließlich nicht, ob das Arbeitsverhältnis verlängert wird. Und was wird dann aus seiner Miete?
MfG

Sorry, da muss ich passen.

Hallo Teddy,

die Frage kann ich leider nicht beantworten.
Sorry
nordon

Hallo,

nach der Ausbildung bekommt man von der Arbeitslosengeld von der Arbeitsagentur für 12 Monate. Es beträgt ca. 60% des bisherigen Netto-Verdienstes. Oft ist es sinnvoller, mit der Wohnung zu wareten, bis die Entscheidung zur Übernahme gefallen.

Viele Vermieter haben auch ein Problem damit, die Wohnung an jemanden zu vermieten, der nur einen Aubildungs- bzw. befristeten Vertrag hat.

Gruß

RHW

Keine Ahnung

Hallo,

wenn Du Dir zur Zeit eine eigene Wohnung leisten kannst, dann mach das.

Solltest Du nach Deiner Ausbildung keinen Arbeitsplatz bekommen, kann Dich kein Mensch dazu zwingen wieder bei Deinen Eltern einzuziehen. Das ist aber eine Option, die Du Dir freihalten solltest. Ein Vermieter verzichtet nicht auf seine Miete, nur weil Du keinen Job hast. Und ein Monat ist schnell vorbei.
Im Falle von einer Arbeitslosigkeit bekommst Du erst einmal Arbeitslosengeld. Dann kannst Du noch Wohngeld beantragen. Allerdings wird das Amt Dir die Größe Deiner Wohnung diktieren. Mehr als Wohnklo mit Küche wird das nicht sein.

Schöne Grüße