Wohnung Mitbenutzung Sanierung unzumutbar

Hallo,

meine Mutter hat ihr Haus/Hof meinem Bruder überschrieben. Sie hat alleiniges Wohnrecht in zwei Zimmern, in der Wohnküche, Bad und Klo jedoch nur „Mitbenützung“. Nun will mein Bruder das Haus renovieren, meine Mutter soll in dieser Zeit in eine kleine Einliegerwohnung am Hof wohnen. Es herrschen die aller schlimmsten!!! Familienverhältnisse. Nach der Renovierung will er vermieten. Meine Mutter, 83 Jahre, leidet an COPD und Harninkontinenz, müsste dann ihr Bad, Klo und die Wohnküche mit wildfremden Menschen teilen. Meine Mutter möchte nicht umziehen, sie will die letzten Jahre ihres Lebens in ihrer gewohnten Umgebung bleiben.
Mein Bruder hat Räumungsklage eingereicht. Unser Rechtsanwalt ist absolut untätig, ein Wechsel ist nicht möglich, da meine Mutter Prozesskostenhilfe beantragt hat und über keine Mittel verfügt.

Wie kann man durchsetzen, dass meine Mutter bleiben kann, wo sie ist. Ein Attest ihres Hausarztes habe ich, dies wird aber wohl nicht reichen.

Liebsten Dank im Voraus

Dann fragt man sich ja, warum man das Haus überschrieben hatte.

Der Anwalt wird sicher nicht untätig sein, nur dauert das was er veranlasst hat eben seine Zeit.
Und ein Wechsel wäre natürlich möglich, wenn das Vertrauen in den Anwalt nicht mehr besteht oder er tatsächlich untätig ist und nicht im Sinne der Mutter agieren würde.
Räumungsklage ? Wegen der geplanten Renovierung ? Also Duldung der Renovierung und zwischenzeitliche Unterbringung in der Einliegerwohnung ?
Das Wohnrecht kann der Sohn doch nicht aufheben lassen. Aber vermieten schon. Nur muss er doch auch erst einmal einen Mieter finden der seinerseits bereit ist das Wohnrecht zu übernehmen und mit einer fremden Frau bestimmte Räume gemeinsam zu nutzen. Das ist doch eher eine Zumutung, für die Mutter sowieso, aber auch für einen Mieter.
Was ist mit der Einliegerwohnung ? Wenn die ihren Namen verdient dann hat sie doch eine eigene Küche und Bad/WC. Oder nicht ? Warum kann die Mutter nicht nach der Renovierung dort leben ?

MfG
duck313

Oh, das könnte ja in Österreich / Bayern / Schweiz sein.

Zur Sicherheit: Es gilt deutsches Recht?

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Dabie geht´s um´s Höferecht oder auch die Höfeordnung und wie der Vertrag bei Hofübergabe gestaltet wurde.
Da: https://www.höfeordnung.de/ubergabevertrag-hofubergabe/
ist dazu umfangreiches Lesmaterial vorhanden.
Wenndas Wohn- und Bleiberecht vertraglich vereinbart wurde, wird der Bruder und Sohn wohl keine Chancen haben die Mutter raus zu klagen.
ramses90

Noch wissen wir nicht, wo sich das Ganze abspielt.
Wenn es sich - was wegen des Begriffs „Benützung“ naheliegt - um einen Hof in Bayern, Österreich oder der Schweiz handelt, gilt mit Sicherheit keine deutsche Höfeordnung.

Wie viele Landwirte kennst Du denn, die im beschriebenen Alter gesundheitlichen Zustand ihren Hof weiterhin selbst bewirtschaften?

Es geht hier um einen übergebenen landwirtschaftlichen Betrieb, und es ist in diesem Zusammenhang das Normalste der Welt, dass dort, wo kein Altenteilerhaus oder Ausgedinge da ist, die Übergebenden sich ein Wohnrecht im Wohnteil des Anwesens vorbehalten.

Schöne Grüße

MM

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Servus,

die Verbindung „Benützung“ mit landwirtschaftlichem Anerben- oder Höferecht wäre ziemlich präzise im Schwarzwald lokalisierbar, wo es noch (allerdings per Landesrecht geregelt) so etwas gibt.

Ist aber vorliegend nicht von Bedeutung, die beschriebene Situation ist Standard bei der Übergabe landwirtschaftlicher Betriebe an den jeweiligen Nachfolger - typisch für das Höferecht wären einige Dinge, die in den nicht von der Höfeordnung oder ähnlichem Anerbenrecht geregelten Fällen von der Bank festgelegt werden, die das Anwesen bzw. dessen Betrieb finanziert: Die stimmt einer Übertragung nur zu, wenn alle Miterben weitgehend auf ihre Ansprüche verzichten; was dabei rauskommt, entspricht ziemlich dem, was das Höferecht verordnet.

Schöne Grüße

MM

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Noch ist nicht bekannt, weches Recht anzuwenden ist.
Und ob das, was @Lampe1 als „Haus/Hof“ bezeichnet, tatsächlich ein „landwirtschaftlicher Betrieb“ ist, wissen wir ja auch nicht.

Ist es nicht sogar so, dass im Gegensatz zur Wohnungsmiete selbst Modernisierungsmaßnahmen nicht vom Eigentümer ohne Zustimmung des Berechtigten durchgeführt werden können?

Ja, das ist wahr. Mehr so ein Gefühl, dass „Haus/Hof“ als Wohnteil eines landwirtschaftlichen Anwesens zu verstehen ist. Es würde mich freuen, wenn @Lampe1 noch Einzelheiten berichten wollte.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
anbei noch notwendige Informationen:
Es handelt sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb in Bayern, den meine Eltern vor 30 Jahren meinem Bruder übergeben haben. Mein Bruder will seit Jahren meine Mutter vom Hof haben. Meine Mutter fürchtet sich vor meinem Bruder. Bei der Hofübergabe wurde in den benannten Zimmern nur „Mitbenützung“ vereinbart, da die hintere Hälfte des sehr großen Wohnhauses noch nicht umgebaut war. Der Notar hat leider „vergessen“, dass meine Eltern alleiniges Wohnrecht erhalten, sobald die Wohnung meines Bruders fertiggestellt ist. Inzwischen hat mein Bruder noch eine Wohnung im OG in einem anderen Gebäude am Hof errichtet und wohnt inzwischen dort. Ein Zimmer in der Haushälfte, die meine Mutter (Vater ist verstorben) bewohnt, „gehört“ meinem Bruder alleine. Er hat nun vor, die Haushälfte zu sanieren und will „sein“ Zimmer vermieten und die Mieter müssten sich dann Klo, Bad, Bauernstube und Küche mit meiner Mutter teilen. Mein Bruder hat wohl das Recht auf Sanierung und auch Vermietung. Meine Mutter will jedoch bleiben, wo sie ist, und keinesfalls in die Einliegerwohnung (ca 30 qm, ohne Küche, mit WC/Dusche, die sich im EG im Hause meines Bruders befindet. Ich finde, es ist einer 83 Jährigen Frau (wie beschrieben mit COPD Lungenerkrankung und Harninkontinenz) nicht zuzumuten, mit fremden Menschen besagte Räume zu teilen. Könnte vielleicht ein Gutachten (weiß nicht, an wen ich mich wenden soll) helfen, aus dem hervorgeht, dass es meiner Mutter nicht zumutbar ist, mit fremden Menschen zu leben.
Herzlichen Dank für eure Hilfe

Servus,

was bedeutet

Gibt es irgendwas, was belegt, dass das Wohnrecht eigentlich auf Dauer, nach Fertigstellung der Wohnung, ohne die Einschränkung der Mitbenützung vereinbart werden sollte? Korrespondenz, einen Entwurf, irgendwas Greifbares?

Die Zumutbarkeit dürfte hier keine Rolle spielen, das Wohnrecht besteht halt so, wie es formuliert ist.

Das Angebot des Bruders, die Mutter in die Einliegerwohnung zu lassen, zeigt, dass er sie gerne aus der Mitbenützung der Räume, die er vermieten will, draußen hätte (ganz klar - welcher Mieter möchte eine Wohnung mieten, die dann doch nicht seine ist?). Das ist ein Punkt, an dem man zum Verhandeln ansetzen kann - aber das geht nur, wenn beiden Seiten klar ist, dass dabei jeder ein Stück nachgeben muss.

Schöne Grüße

MM

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Servus,

mit dem Notar, der den Übergabevertrag unterzeichnet hat, hab ich telefoniert. Er konnte sich an diese „Mitbenützung“ erinnern, die aufgrund der damals fehlenden Wohnung des Hofnachfolgers vereinbart wurde. Er meinte „wer rechnet denn mit sowas“. Würde es was bringen, wenn der Notar mir bescheinigen würde, wie es zu der Mitbenützung kam und dass leider „vergessen“ wurde, diese bei Fertigstellung der Wohnung des Hofnachfolgers zu löschen?

Lieben Dank und liebe Grüße

Wir haben ein Vergleichsangebot gemacht: Meine Mutter würde die beiden Schlafzimmer (alleiniges Nutzungsrecht) und die Mitbenützung Bad/Klo im OG ganz abtreten. Mein Bruder könnte dann ca 80 qm im OG vermieten. Auch ein kleines Zimmer im EG würde sie abtreten. Im Gegenzug müsste er ein kleines einfaches Bad in der derzeitigen Speisekammer einbauen. Er hat aber abgelehnt. Er möchte ein Grundstück für 800 000 verkaufen, müsste dann nach Steuerabzug 20 % an meine Mutter zahlen, Mutter würde das Geld gerne ihren sieben Enkeln schenken. Das ist die hauptsächliche Ursache des Ganzen. Er möchte mit dieser „Maßnahme“ eine Löschung im Übergabevertrag erzwingen.

Liebe Grüße

Erzwingen kann er sie dadurch nicht. Das Wohnrecht und die Nutzflächen, die Teil des übergebenen Betriebs sind, sind zwei Paar Stiefel. Wenn der ehrenwerte Herr nicht willens oder fähig ist, den übergebenen Betrieb ordentlich zu bewirtschaften, braucht er auch nicht von seinem Vorrang als Hoferbe zu profiitieren - wenn er den Hof zerschlägt, muss er halt teilen. Bauer oder Immobilienhändler - man kann bloß eines von beiden sein, jeder wie er mag.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Was geschieht mit dem Wohnrecht? Wenn es „weg ist“, wo bleibt die alte Dame?

Das sieht nach mehreren Baustellen aus.

Mein Rat: Bevor die alte Dame irgendwas unterschreibt, lasst die ganze Sache juristisch prüfen, nicht dass irgendwas in gutem Glauben „übersehen“ wird und dann der Notar schuld sein soll. Der Notar beurkundet grob gesagt das, was von ihm gefordert wird. In Eurer Situation sollte ein von Euch beauftragter Rechtsanwalt darüber sehen. Dazu solltet Ihr ihm alle Unterlagen - auch die alten - vorlegen. Das mag Einiges kosten, ist aber sicher gut angelegtes Geld. Auf Laienmeinungen würde ich mich da nicht verlassen.

Gruss
Jörg Zabel

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Wir haben einen Rechtsanwalt, das ganze ist ja bei Gericht. Unser Rechtsanwalt ist leider völlig untätig. Meine Mutter bekommt Prozesskostenhilfe, den Anwalt wechseln, würde viel Geld kosten, was sie nicht hat. Da ja schon zwei Gerichtstermine waren, ist es vielleicht auch schon zu spät für einen Wechsel.
Lieben Dank für eure Hilfe

Nur mal so ganz unter uns: Kannst Du als ihr Sohn(?) nicht die einmaligen Beratungskosten übernehmen? Ich halte es für wichtig.
Aber wenn Ihr meint, dass es nicht notwendig/möglich ist, dann ist das Eure Sache.

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Ich hab meiner Mutter bereits ca. 4000 Euro gegeben, einmalige Beratungskosten wären auch kein Problem, aber mehrere Tausend Euro, die ich dann für den neuen Anwalt zahlen müsste, schon. Da der Prozess schon so ungut angelaufen ist, bringt ein neuer Anwalt womöglich gar nix mehr. Kürzlich habe mich schon bei einem Anwalt befragt, 250 Euro bezahlt. Er meinte dann, die Erfolgsaussichten sind ungut. Ich müsste 250 pro Stunde zahlen, bei Prozesskostenhilfe wird der erste Anwalt übernommen, auch wenn er nicht bis zum Ende gearbeitet hat. Das ganze ist noch viel, viel komplexer als geschildert, Es wurden auch Austragsleistungen nachgefordert…

Danke für deine Hilfe

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