Wohnvorteil bei Eigennutzung und bestehender Kreditzahlung

Hallo,

eine im Trennungsjahr befindliche Frau wohnt mit dem ehelichen Kind in der gemeinsam gekauften Eigentumswohnung. Diese ist finanziert und die Frau, welche seit Auszug des Mannes die Raten alleine bezahlt, möchte die Wohnung nun auf sich umschreiben lassen und darin bleiben. Der Noch-Ehemann möchte sich nun die Hälfte der bereits gezahlten Tilgung und Zinsen ausbezahlen lassen.
Kann hier ein Wohnvorteil von seiner Hälfte abgezogen werden? Hätte die Familie in Miete gewohnt, würde er ja auch nichts zurückbekommen und die Ehefrau trägt die Kosten seit Auszug des Mannes alleine.

Danke & Grüße,
Sonja

Kann man das wirklich vergleichen ?

Miete = Geld für die Nutzung, klar, das ist weg, verbraucht.

Aber bei den Tilgungs-und Zinsraten zahlt man doch den Kredit ab und erhält dafür eine Gegenleistung, nämlich die Wohnung als Eigentum.

MfG
duck313

Der Wohnvorteil ist ein Konstrukt aus dem Bereich der Scheidungsfolgen bzw. des Unterhalts. Der eine wohnt in der Hütte, der andere bezahlt (u.U. anteilig) den Kapitaldienst und erhält im Gegenzug den Wohnvorteil, den der andere genießt bzw. kann diesen gegen den Unterhalt aufrechnen. So grob gesagt.

Warum man das ganze rückwirkend machen sollte, erschließt sich mir im Moment nicht. Zudem erscheint mir diese Lösung in Bezug auf den Zugewinnausgleich etwas unvorteilhaft bzw. unsinnig. Da man bei einer Scheidung aber sowieso einen Anwalt braucht, würde ich das mal mit dem besprechen.

Gruß
C.

Zwei Anwälte, bitte. Offensichtlich bestehen ja bereits Differenzen und Interessenkonflikte.

Hi Sonja,

unabhängig davon, dass ich auch finde, dass hier eine Lösung mit 2 Anwälten gesucht wird, fände ich es spontan ok, die Hälfte der Tilgung zu erstatten, aber nicht die Zinsen. Zinsen sehe ich eher als „abgewohnte Miete“ an, während durch Tilgung ein Wert (Geld gegen Eigentum) entsteht.

Wenn die Wohnung in München steht, kommst du allerdings durch dann evtl. nicht angesetzten Zugewinnausgleich sogar mit der Hälfte von Zins und Tilgung besser weg. Aber wie gesagt, ab zum Anwalt.

Viele Grüße
Karin

Hallo zusammen,
Danke für die Antworten…

Die Immobilie wurde erst vor 5 Jahren erworben, da wird noch ne ganze Weile abbezahlt…
Dementgegen stehen 30.000€ mitgebrachte Schulden des Mannes, die Frau brav in den letzten 10 Jahren Mitangeklagten hat, damit man überhaupt Eigentum kaufen kann…
aber vermutlich hat sie da einfach Pech gehabt…
und dann am Ende 30.000€ an einen schuldenfreien und dann 15.000€ reicheren Ex bezahlt :pensive:
Ja, Ehevertrag wäre nicht blöd gewesen… das passiert garantiert nicht wieder :see_no_evil:

Hallo,

die Frage klingt jetzt vielleicht ein bißchen seltsam, aber mal so ganz grundsätzlich: ist dir das Konzept des Zugewinnausgleichs bekannt? Falls nicht, wird es Zeit, sich damit mal zu befassen.

Was die Wohnung angeht: der normale Weg wäre, daß die Wohnung entweder verkauft wird und sich beide den Erlös bzw. die verbleibenden Schulden teilen oder daß einer die Wohnung vom anderen zum Marktwert übernimmt. d.h. einen Kaufpreis zahlt bzw. das verbleibende Darlehen übernimmt.

Gerade, weil die Immobilie erst vor 5 Jahren gekauft wurde, dürfte die Differenz von Wert und Darlehen eigentlich noch nicht so hoch sein.

Natürlich kann man sich auf alles einigen, aber es gibt eigentlich keinen Grund dafür, warum man sich nun einen neuen und ziemlich ungewöhnlichen Weg überlegt.

Was die früheren Schulden des Gatten angeht: die sind nun geschrumpft bzw. verschwunden, was natürlich auch einen Zugewinn darstellt, der sich beim Zugewinnausgleich positiv auf dem Konto der Ehefrau bemerkbar machen wird.

Gruß
C.

Ein Anwalt reicht zum Besprechen. Gerne darf das dann auch der eigene sein.

Hi zusammen -
Termin beim Rechtsanwalt ist vereinbart…
schade, dass etwas, das mal mit tollen Gefühlen angefangen hat so enden muss.

Danke für eure Antworten.

Grüße
Sonja