Hallo,
eine im Trennungsjahr befindliche Frau wohnt mit dem ehelichen Kind in der gemeinsam gekauften Eigentumswohnung. Diese ist finanziert und die Frau, welche seit Auszug des Mannes die Raten alleine bezahlt, möchte die Wohnung nun auf sich umschreiben lassen und darin bleiben. Der Noch-Ehemann möchte sich nun die Hälfte der bereits gezahlten Tilgung und Zinsen ausbezahlen lassen.
Kann hier ein Wohnvorteil von seiner Hälfte abgezogen werden? Hätte die Familie in Miete gewohnt, würde er ja auch nichts zurückbekommen und die Ehefrau trägt die Kosten seit Auszug des Mannes alleine.
Danke & Grüße,
Sonja