Hallo,
worin besteht der Unterschied zwischen einer Vollmacht „uneingeschränkt bis auf Widerruf“ und „über den Tod hinaus“?
Danke
Hallo,
worin besteht der Unterschied zwischen einer Vollmacht „uneingeschränkt bis auf Widerruf“ und „über den Tod hinaus“?
Danke
Hallo!
Wer sollte denn widerrufen wenn er tot ist ?
„Über den Tod“ hinaus ist weitgehender. Gilt nach dem Tode solange weiter bis ein Erbe dem widerspricht (gegen der Bank z.B., denn meist geht es ja um Kontovollmachten).
Die erste Formulierung beendet die Vollmacht mit dem Tod !
Mfg
duck313
Hallo,
erstere gilt, falls sie nicht vorher widerrufen wird, bis zum Tod, die andere eben auch über den Tod hinaus (wichtig z. B., um an Kontogelder für die Beerdigung zu kommen).
Gruß
Christa
Wenn eine Vollmacht z. B. bis einschl. 2019 gilt (wobei DAS SO dann aber nicht formuliert wird, da es in dem Fall ja „datumsformulierend“ geschrieben wird: 31.12.19), dann das genau so gemeint. Heißt sie Vollmacht und trägt eine Benennung ganz ohne Ziffern aber stattdessen kommt in ihrem Namen* bis auf Widerruf vor, ist AUCH eine begrenzte Gültigkeit gegeben, aber das Gültigk.-Ende ist halt variabel: der Aussteller (kann) sag (-t/-en) zu einem Zeitpunkt, über den er entscheidet, wann das Ende vorliegt. *Das, was für Name gilt, gilt natürlich auch für Text. Die über den Tod hinaus (betreffend wie ja schon geantwortet wurde z. B. ein Konto) kann als Spezialfall der befristeten Vollmacht gesehen werden.
Beendet die Vollmacht mit dem Widerruf oder mit dem Tod des Vollmachtgebers, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
Das ist aber nun eine Binsenweisheit und gilt für alle Arten von Vollmacht.
An meinem Zitat kannst Du erkennen, wessen Antwort ich kommentiert habe.
Ja. Und nun?
Dann siehste doch auch, welche Formulierung ich bemängelt habe.
Das habe ich doch zitiert. Und kommentiert.
Was willst du mir denn nun sagen?