Wunderbare Geldvermehrung!

Hallo!

Da hatte ich eine Bestellung deren Gesamtbetrag 125,90 Euro waren! Dazu bezahlte ich erst 100,00 Euro, verblieb also zunächst der Rest von 25,90 Euro, welcher auch von mir auch bezahlt wurde! Das Versandunternehmen kommt nun mit einer Hauptforderung von 40,90 Euro zuzüglich der weiter angefallenen Kosten! Bei Rückfrage bei der Versandfirma um Richtigstellung der Forderung kam die Nachricht, dass sich daran nichts mehr ändern lasse, da die Sache bereits am laufen ist! Die Sache wurde einem Inkassobüro übergeben, weshalb sich die Forderung erheblich erhöhte! Da die tatsächliche Hauptforderung nicht berücksichtigt und angepasst wurde, zudem Zwischenzeitlich der Gesamtbetrag ausgeglichen war, war ich nicht einverstanden! Nun wurde ein 2. Inkassounternehmen eingeschaltet, wieder unter anderem Inkassogebühren! Aus anfangs 25,90 Euro, welche übrigens bezahlt wurden, ist eine neue Forderung von 120,94 zu vernehmen!
Ich habe zwar schon etwas von einer Brotvermehrung gehört, doch dass sich eine Hauptforderung von 25,90 Euro auf 40,90 erhöht, von einer solchen Geldvermehrung hörte ich noch nie etwas!
Hans Schmid

Hallo!

Willst Du Mitleid oder Anteilnahme ?

Den Ärger hat man sich selbst eingebrockt,finde ich nur gerecht !

Wenn man Ware für 125,90 bestellt,dann hat man das Geld auch innerhalb der Zahlungsfrist von meist 10 bis 14 Tagen bereitzuhaben. Ohne wenn und aber.

Frage mal langjähige Schuldner,bei denen der Gerichtsvollzieher Stammgast ist,was die ursprüngliche Geldforderung war und wie hoch inzwischen die Forderung ist,weil jeder Handschlag,Zinsen,Gebühren aufgeschlagen wird.

Und kein Versandhändler gibt eine Forderung so schnell an ein Inkassounternehmen ab. Da hatte man sich mit der Schlusszahlung von 25,90 reichlich Zeit gelassen.

MfG
duck313

von einer solchen Geldvermehrung hörte ich noch nie etwas!
Hans Schmid

Dann hast Du ja hoffentlich was daraus gelernt.
Zahl deine Schulden das nächste mal mindestens halbwegs pünktlich, dann brauchst du dich hier auch nicht öffentlich (und zu unrecht) wundern.

mfg