Hallo und schönen gute Morgen.Mein Freund hat zusammen mit seiner Mutter einen Kredit aufgenommen,sie zahlt ihm monatlich die Hälfte auf sein Konto und dann wird der komplette Betrag von seinem Konto durch die Sparkasse abgebucht.Nun sind sie verstritten und seine Mutter will die Überweisung ihrer Hälfte auf sein Konto einstellen…darf sie das ?
Würde mich über eine baldige Antwort sehr freuen.LG Sandra.
Hallo
Es ist egal von welchem Konto abgebucht wird. Wichtig ist, dass Darlehensnehmer die Mutter und Ihr Freund ist. Gegenüber der Bank sind beide also Kreditnehmer. Ob Sie die Hälfte der Zahlung einstellt oder nicht ist nur Ihr Innenverhältnis und für die Bank nicht wichtig.
ABER, wenn keiner zahlt, dann kann die Bank beide belangen. Ihren Freund und die Mutter. Noch Fragen offen?
Mit freundlichen Grüßen
Vinzenz Hillermann
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Hallo und schönen gute Morgen.Mein Freund hat zusammen mit
seiner Mutter einen Kredit aufgenommen,sie zahlt ihm monatlich
die Hälfte auf sein Konto und dann wird der komplette Betrag
von seinem Konto durch die Sparkasse abgebucht.
Bemerkung: Ich gehe davon aus, dass seine Mutter Mit-Kreditnehmer ist, haftet also gesamtschuldnerisch.
Gesamtschuldnerisch heisst also: die Bank kann sich wegen des Kreditbetrages an jeden einzelnen der beiden mit dem vollen Betrag wenden. Natürlich bei Anrechnung der Zahlung des Einen beim Anderen.
Nun sind sie
verstritten und seine Mutter will die Überweisung ihrer Hälfte
auf sein Konto einstellen…darf sie das ?
Würde mich über eine baldige Antwort sehr freuen.LG Sandra.
Bemerkung:
Solange der Sohn die Gesamtrate bezahlt wird die Bank nicht einschreiten, da keine Rückstände bestehen.
Falls Rückstände entstehen, wird Sie sich wohl auch an die Mutter wenden, was sie ja darf.
Wenn das alles nicht hilft, wird der Kredit gekündigt, gegen beide Schuldner tituliert (Zwangsvollstreckungstitel > gerichtlicher Mahnbescheid > Vollstreckungsbescheid > Pfändung usw.
Wenn bei Ihr nichts zu holen ist, weil weder Einkommen pfändbar ist (siehe Pfändungstabellen nach ZPO = Zivilprozessordnung) noch Vermögen, das pfändbar ist,
bleibt wieder alles beim Sohn hängen.
Grüsse
Bracco
Zusatzfragen gerne.
Hallo Sandra.Ballhorn,
vielen Dank, dass Sie uns als Experte ausgewählt haben. Leider können wir Ihnen bei dieser detaillierten Frage bezüglich eines gemeinsam aufgenommenen Darlehens nicht weiter helfen.
So viel sei jedoch gesagt: Wenn Ihr Freund UND seine Mutter gegenüber der Bank (o. a. Gläubiger) als Kreditnehmer auftreten, haften sie beide auch dafür. Ihr Freund sollte auf jeden Fall die Bank informieren und versuchen, dass sie bei seiner Mutter die Rate direkt einziehen. Ob sich die Bank darauf einlässt, ist jedoch ungewiss.
Sollte sich der Streit zwischen den beiden nicht klären, sollte ein Rechtsanwalt zur Hilfe konsultiert werden, vielleicht bringt der die Mutter Ihres Freundes wieder zur Vernunft.
Mit besten Grüßen
proConcept AG
hallo, für die Bank haften beide gesamtschuldnerisch, d.h. wenn einer nicht mehr zahlt,dann wird der andere verpflichtet, den gesamten Betrag zu bezahlen. Ihr Freund hat aber seiner Mutter ggü einen Anspruch, da beide Darlehensnehmer sind. Wenn man die Mutter mit Vernunft nicht bewegen kann, ihren Anteil zu zahlen, wird nur der Gang zu einem Anwalt helfen. Alles Gute!
Hallo Sandra,
rechtlich gesehen darf sie es nicht denn sie hat einen mündlichen Vertrag mit dem Sohn geschlossen an den sie sich genauso halten muss wie an einen schriftlichen Vertrag. Aber: was willst Du machen, wenn sie nicht zahlt? Vor Gericht ziehen?
Grüßle. Andre