Guten Tag!
Trotzdem wird die Pistole im Wachdienst aufmunitioniert - und
wenn da ein anderer Soldat betrunken im Kasernenbereich
sonstwas anstellt und keinem Befehl mehr zugänglich ist, dann
wird nach UZwBwG gehandelt - darauf ist der Wachhabende
vergattert worden.
das heißt doch aber nicht, daß einfach mal jemand erschossen
wird.
Das „einfach“ mal jemand erschossen wird, habe ich nicht behauptet. Du ignorierst, dass die Waffen aufmunitioniert werden und im Rahmen von Vorschriften und Gesetzen gehandelt wird. Der Waffengebrauch wäre dann eine Entscheidungs-Frage - und da hast du nicht die Definitionshoheit, was üblich ist - es kommt auf die Situation an und diese stellt sich nicht immer unproblematisch locker dar.
Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges müssen geeignet,
notwendig und der Sachlage angemessen sein. Einen Besoffenen,
der nur besoffen ist, einfach mal umzunieten, fällt sicherlich
nicht in diese Kategorie.
Dies ist nicht behauptet worden - wenn er mit seinem Kampfmesser durch den Block tobt und da schon einer verletzt worden ist … etc.
Sofern der Besoffene nicht bewaffnet
ist, fällt jeder Einsatz der Waffe sowieso schon mal flach,
weil es genug andere, geeignetere Maßnahmen gibt, den Kollegen
ruhig zu stellen.
Da gehst du von einer Dienstsituation in der Unterkunft der Bundespolizei mit erfahrenen und besonnenen Kollegen aus und nicht von der Situation in einem Biwak der BW , d.h. es handelt sich ja nicht unbedingt um eine Person, die da außer Rand und Band geraten gerät und wenn hundert Waffen erst mal geklaut worden sind, dann sind sie weg.
Wir sprechen von einem Konflikt im Nahen Osten und solche
Soldaten möchte ich sehen, die sich einem Befehl im Gefecht
widersetzen.
Noch mal: Ein Soldat wird wegen einer Befehlsverweigerung
nicht erschossen, sondern es wird ein Disziplinarverfahren
eingeleitet und das endet ganz sicherlich nicht mit der
Hinrichtung.
Armeen, d.h. sowohl die IDF als auch die BW, verfügen über Waffen und Munition, solche Dinge stellen ein Gefahrenpotential für die Bevölkerung dar. Man fährt da mit einem LKW + Anhänger, der bis oben mit Granaten oder Sprengmasse-Formbar beladen ist - das ist kein Spass, wenn da Besoffene auf die Ladefläche klettern oder sich vor die Reifen legen, d.h. hier kann es sich um eine Gefahr im Verzuge handeln. Der andere Fall wäre Meuterei, wo beispielsweise Kameraden oder Vorgesetzte angegriffen werden, die Durchsetzung der militärischen Disziplin wäre hier auch keine Angelegenheit der Vertagung auf morgen.
Wenn ein Soldat nicht gerade wild ballernd auf
seine Vorgesetzten zurennt, wird man ihn auch sicherlich nicht
aufgrund einer im Verzuge stehenden Gefahr abknallen.
Wenn er dem Liegendem seit 5 Minuten in die Rippen tritt, der Täter stärker ist und keine Unterführer zur Hilfe eilen können, dann wird der Waffeneinsatz in Erwägung gezogen.
Die unbedingte Durchsetzung von Befehlen liegt in der Natur
militärischen Handelns.
Unbedingt schon mal gleich gar nicht und - wie schon mehrfach
erwähnt - es gibt auch andere Methoden, einen Befehl
durchzusetzen oder einen Soldaten von seinem Tun abzubringen
als einen gezielten Kopfschuß.
Im letzten Abschnitt unterhielten wir uns über eine Situation während des Konfliktes im Nahen Osten, dass da bombardiert worden ist, hast du sicherlich erfahren. Dies ist der Kontext. Meinst du die Soldaten bombardieren da alle freiwillig.
MfG