Zerstörung des E-Werks ein Kriegsverbrechen?

[MOD] … Naher Osten?
Hallo Freunde,

ich unterbreche Euch ja ungern im Redefluss, aber der Zusammenhang zum Nahen Osten scheint abhanden gekommen zu sein. Beschwerden über den Abschluß bitte per Mail, die Adresse kennen ja alle.

Gruß, Rainer

[MOD] Anmerkung
Hallo Gerhard,

der Zusammenhang mit dem Nahen Osten wird mit allmählich unklar, auch wenn Du Dich auf den Bundeswehreinstz in dieser Region beziehst. (Das sit der Grund, warum ich nur eine Anmerkung schreibe.) Gehört Dein Thema nicht eher nacht Militärpolitik oder gar Rechtsfragen?

Der Disput ist schnell beendet, wenn Du einen Text verlinkst, in dem für die Bundeswehr vorgeschreiben wird, einen Soldaten bei Befehlsverweigerung zu erschießen. (Oder dem Vorgesetzten ausdrücklich das recht dazu eingeräumt wird.)
Findest Du den Text, wird Christian sicher kein Problem haben, seinen Irrtum einzusehen, findest Du den Text nicht, befindest Du Dich wohl im Irrtum.

Ich war bei der NVA, nicht bei der Bundeswehr. :smile: Für die NVA hättest Du wohl Recht, die Bundeswehr ist aber nicht die NVA!

Ich würde es vorziehen, wenn Du nicht weiter versuchst, Recht zu behalten, obwohl Du längst eingesehen hast, daß Deine ursprüngliche Aussage, Bundeswehrsoldaten dürften bei Befehlsverweigerung erschossen werden, Unfug war.

Klartext: Bitte zurück zum Thema ‚Naher Osten‘ … :smile:

Gruß, Rainer

Guten Morgen!

der Zusammenhang mit dem Nahen Osten wird mit allmählich
unklar, auch wenn Du Dich auf den Bundeswehreinstz in dieser
Region beziehst.

Es ging bei dieser Diskussion auch um die Klärung der Frage, ob es bei der Verweigerung eines Befehles zu einem Schusswaffeneinsatz gegen den gehorsamsverweigernden Soldaten kommen kann. Da die Vorschriften der IDF nicht genau bekannt sind, haben wir den Weg gewählt, auf die deutsche Gesetzeslage zurückzugreifen.

Gehört Dein Thema nicht eher nacht Militärpolitik oder gar
Rechtsfragen?

Wie gesagt, es ist nicht mein Thread und Thema, sondern es wurde von dem Autor des ersten Postings eine rechtliche Ahndung des Bomberpiloten bzw. verantwortlicher Leute ins Auge gefasst - dies wäre eventuell eine rechtliche Problematik - die von dir allerdings im frühen Stadium des Diskurses nicht moniert wurde.
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Der Disput ist schnell beendet, wenn Du einen Text verlinkst,
in dem für die Bundeswehr vorgeschreiben wird, einen Soldaten
bei Befehlsverweigerung zu erschießen. (Oder dem Vorgesetzten
ausdrücklich das recht dazu eingeräumt wird.)

Diesen Text habe ich bereits verlinkt und wiederhole es gerne nocheinmal:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/uzwbwg…
Zusätzlich will ich auch die entsprechenden Paragraphen wortwörtlich hier notieren:
Gesetz zum unmittelbaren Zwang in der Bundeswehr (UZwBwG):
§ 10 Einzelmassnahmen des unmittelbaren Zwanges
(1) Unmittelbarer Zwang ist die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, ihre Hilfsmittel und durch Waffen.
(4) Waffen sind die dienstlich zugelassenen Hieb- und Schusswaffen , Reizstoffe und Explosivmittel.
§ 15 Schusswaffengebrauch gegen Personen
(1) Schusswaffen dürfen gegen einzelne Personen nur gebraucht werden, wenn dies den Umständen nach erforderlich ist und geschieht,

  1. um die unmittelbar bevorstehende Ausführung oder die Fortsetzung einer Straftat gegen die Bundeswehr zu verhindern, die sich darstellt als
    a) Verbrechen
    b) Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schusswaffen oder Explosivmitteln begangen werden soll oder ausgeführt wird,
    c) tätlicher Angriff gegen Leib oder Leben von Angehörigen der Bundeswehr, zivilen Wachpersonen oder Angehörigen der verbündeten Streitkräfte während der rechtmässigen Ausübung ihres Dienstes oder ihres Aufenthaltes in militärischen Bereichen oder Sicherheitsbereichen.
    d)vorsätzliche unbefugte Zerstörung, Veränderung, Unbrauchbarmachung oder Beseitigung eines Wehrmittels oder einer Anlage, einer Einrichtung oder eines Schiffes der Bundeswehr oder bei verbündeten Streitkräften, wenn dadurch Sicherheit der BRD oder eines Entsendestaats einer verbündeten Streitkraft oder die Schlagkraft der deutschen oder der verbündeten Truppe oder Menschenleben gefährdet werden.
  2. um eine Person anzuhalten, die sich der Personenüberprüfung nach diesem Gesetz trotz wiederholter Weisung, zu halten oder diese Überprüfung zu dulden durch Flucht zu entziehen sucht;
  3. um eine Person anzuhalten, die sich der vorläufigen Festnahme durch Flucht zu entziehen sucht, wenn sie bei einer Straftat im Sinne der Nummer 1 auf frischer Tat getroffen oder verfolgt wird;
    (2) Schusswaffen dürfen gegen eine Menschenmenge nur gebraucht werden, wenn von ihr oder aus ihr heraus Straftaten gegen die Bundeswehr unter Gewaltanwendung begangen werden oder solche Straftaten unmittelbar bevorstehen und Zwangsmassnahmen gegen einzelne nicht zum Ziele führen oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen.

Hoffentlich ist dies genügend „Schusswaffengebrauch“ - um plausibel zu machen, dass es zu einem Schusswaffeneinsatz gegen einen Befehlsverweigerer kommen kann, wenn durch sein Verhalten das Leben von Kameraden gefährdet wird. Wie erwähnt, geht es hier bei dem Thema nicht vorwiegend um evtl. ruhigen Kasernendienst, sondern um „Kampfeinsätze“ , die auch ihre besonderen Bedingungen haben.

Findest Du den Text, wird Christian sicher kein Problem haben,
seinen Irrtum einzusehen, findest Du den Text nicht, befindest
Du Dich wohl im Irrtum.

Mich egal, halt von jetzt an in diesem Thread die Fresse.

MfG Gerhard Kemme

Ich versteh jetzt immer mehr wie es zu den Ergebnissen der Pisa-Studie kommen kann.

Mich egal, halt von jetzt an in diesem Thread die Fresse.

Genau