Zeugnisbewertung bitte

Hallo,
könnt ihr mir bitte mein Zwischenzeugniss bewerten?
Ich muss leider eh nochmal um Änderungen bitten…
Und noch eine Frage: ich hab das Zeugniss angefordert, weil ich jetzt in Elternzeit bin, soll ich das mitaufnehmen lassen? Wenn ja mit Datum? Und welches Datum sollte als Ausstellungsdatum auf dem Zeugniss stehen?

Vielen Dank im voraus M

Zwischenzeugnis
Frau M, geboren am xxx, war vom 1.11.2009 bis zum 15.01.2010 für unser Unternehmen als studentische Aushilfe in unserem Ladengeschäft (Filialadresse) tätig. Im Zeitraum vom 15.08.2010 bis zum 30.09.2011 arbeitete sie als Aushilfe und vom 01.10.2011 bis zum 31.10.2012 als Kundenberaterin bei uns. Seit dem 01.11.2012 ist sie in (andere Filiale) als Storemanagerin für uns tätig.
(Firmax) gehört zu (Firmay) und ist ein unabhängiges Unternehmen der (XY Gruppe). Mit weltweit mehr als 2800 Shops in 65 Ländern ist Firmay eines der weltweit erfolgreichsten Kosmetikunternehmen.

Zu ihrer Tätigkeit als Storemanagerin gehören folgende Aufgaben und Anforderungen:
Fachliche Kundenberatung und Leitung der Filiale,
Erreichung der Umsatzziele,
Durchführung von Promo-Aktivitäten
Personalverantwortung, Personalsuche und-einstellung (im Rahmen ihres Budgets) und Personalbeurteilung
Einsatzplanung, Urlaubs- und Freizeitregelungen,
Führen von Mitarbeitergesprächen (Einzel- und Teamgespräche)
Schulung von Mitarbeitern und Teilnahme an nationalen Meetings
Einhaltung von Merchandisings nach Plänen und Vorgaben der Geschäftsleitung
Schminken der Kunden im Laden
Warenbestand, Inventuren, Bestellwesen
Kontrolle des Warenwirtschaftssystems und EDV-Kassen
Bedienung der Kasse und Erstellung von Kassenberichten

Frau M verfügt über gutes Fachwissen welches sie effektiv und erfolgreich in der Praxis einsetzt. Zum Nutzen des Unternehmens erweitert und aktualisiert sie regelmäßig ihre Fachkenntnisse durch die Teilnahme an internen Weiterbildungsveranstaltungen. Frau M zeigt Eigeninitiative und überzeugt durch hohe Leistungsbereitschaft, Teamfähigkeit und Flexibilität. SIe führt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu guten Leistungen.

Die ihr übertragenen Aufgaben erfüllt sie stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Ihr persönliches Verhalten ist stehts einwandfrei. Von Vorgesetzten, Kollegen und Kunden wird sie sehr geschätzt.

Das Zwischenzeugnis wird auf eigenen Wunsch erstellt. Wir bedanken uns bei Frau M für ihre bisher erbrachten guten Leistungen und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.

(Unterschrift i.V. Leiter Personal Deutschland)

Hallo kleines Monsterchen,

vorab muss ich erwähnen, dass ich kein Profi bin, aber bei einem auf anhieb komplett eingestellten Zeugnis melden sich die bestimmt auch noch. :smile:

Schon der Anfang deines Zeugnisses, von wann bis wann du was gemacht hast, deutet für mich recht stark darauf hin, dass sie dich auf jeden Fall als wertvolle Mitarbeiterin schätzen. Jemandem, der nur „Dienst nach Vorschrift“ macht übergibt man wohl eher selten immer mehr Verantwortung. Das komische ist nur, dass davon dann unten in der Bewertung so gar nichts mehr auftaucht. Grundsätzlich kommt mir das schon sehr kurz gehalten vor. Vor allem würde ich da aber auch noch Beispiele erwarten, womit du dir diesen Aufstieg erarbeitet hast. Ein noch so guter „Standardtext“ mit noch so vielen Superlativen kann solche Beispiele m. M. n. nicht ersetzen.

Gruß
M.

Übel
Hallo,

das gesamte Zeugnis klingt für äußerst fad.

Allerdings hat sie trotz dieser 2 Beförderungen noch keine Mitarbeiter?

Wenn man schon kein separates Zeugnis für die Tätigkeit der Aushilfe oder Kundenberaterin bekommt, sollten dann zumindest in einer separaten Sektion im Zeugnis die speziellen Errungenschaften auf diesen Positionen vermerkt sein.

Zu ihrer Tätigkeit als Storemanagerin gehören folgende

Naja, das gehört zu ihrer Tätigkeit… aber was davon hat sie irgendwie halbwegs vernünftig hinbekommen?

Frau M verfügt über gutes Fachwissen …

Ich denke, in ihrer Position wäre ganz nett, wenn sie auch irgendwas zur Bilanz des Unternehmens beiträgt.

Frau M zeigt Eigeninitiative und überzeugt durch hohe Leistungsbereitschaft, Teamfähigkeit und Flexibilität.

Aber eben nicht durch gute Geschäftsergebnisse?

SIe führt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu guten Leistungen.

Tippfehler auch im Original?
Ansonsten geradeso grenzwertig, weil es interpretiert werden kann als „… wozu sie selbst nicht fähig ist“

Die ihr übertragenen Aufgaben erfüllt sie stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Und die Aufgaben, die sie als Storemanagerin selbstständig erfüllen soll, verhaut sie immer volle Kanne?

Ihr persönliches Verhalten ist stehts einwandfrei.

Tippfehler im Original?

Von Vorgesetzten, Kollegen und Kunden wird sie sehr geschätzt.

  1. Wenn sie für etwas geschätzt würde, könnte man es ja schreiben. Oder wird sie tatsächlich für nichts geschätzt?

  2. Aber eben nicht von den o.g. Mitarbeitern?

Das Zwischenzeugnis wird auf eigenen Wunsch erstellt. Wir
bedanken uns bei Frau M für ihre bisher erbrachten guten
Leistungen und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.

… und keinen Erfolg, insb. nicht „weiterhin“?

(Unterschrift i.V. Leiter Personal Deutschland)

Ein Vollprofi, also ist das alles kalkuliert.

Durchgefallen, 6, setzen.

Kurzform: Ab zum Fachanwalt, das sollte man so nicht auf sich sitzen lassen, es sei denn es gibt Fakten, welche die eigene Inkompetenz belegen.

Gruß,
Michael

Man kann es auch übertreiben! Ich finde das Zeugnis ganz anständig. Auf keinen Fall ist es als „übel“ zu bezeichnen - und durchaus akzeptabel.

Das Problem…
Hallöchen,

Man kann es auch übertreiben! Ich finde das Zeugnis ganz anständig. Auf keinen Fall ist es als „übel“ zu bezeichnen - und durchaus akzeptabel.

das Problem ist doch nicht, was im Zeugnis drinnen steht, sondern das, was nicht drinnen steht - nämlich ein Hinweis auf irgendeine konkrete Leistung!

Und da es von einem (laut Position) Vollprofi erstellt wurde, kann man auch davon ausgehen, dass dies bewußt gemacht wurde - wodurch das Zeugnis ein vernichtendes Urteil ist.

Gruß,
Michael

Hi!

Man kann es auch übertreiben! Ich finde das Zeugnis ganz
anständig. Auf keinen Fall ist es als „übel“ zu bezeichnen -
und durchaus akzeptabel.

Doch, man kann es als übel bezeichnen - da fehlt alles, was ein vernünftiges Zeugnis für eine solche Position ausmacht.

Gruß
Guido

Hallop,

Ich bin auch kein Profi. Ob jetzt alles übel oder nur eine Passage.

Ich kann nur sagen, wenn ein Profi nur ein Übel im Zeugnis findet ist das ganze Zeugnis nichts Wert. Was in meinen Augen nicht passt ist das vorne in Sätzen aufgezählt wird (hat von bis als …) und hinten eine Aufzählung stattfindet. Ein vernünftiges Zeugnis sollte einheitlich sein.

Nichts wie hat in unserem Unternehmen folgende Tätigkeiten ausgeführt… und ob so eine Auseinandersetzung des Unternehmens überhaupt in ein Zeugnis gehört wage ich zu Bezweifeln.

Also ich würde damit zum Fachanwalt gehen, wenn ich nichts vertuschen will und …

Gruß
Christian