Zoll bei Versand von Laptop an mich selbst USA-D

Hallo,

Ich wohne in den USA und aus logistischen Gruenden muss ich meinen Laptop nach Deutschland an meine dortige Adresse schicken. Der Laptop ist ca. zweieinhalb Jahre alt und deutlich benutzt.

Muss ich beim Versand nach Deutschland Zollgebuehren bezahlen? Wie kann ich dies verhindern?

Wenn ich mit dem Flugzeug reisen wuerde, dann wuerde ich den Laptop ja ins Handgepaeck tun und weil es mein eigener ist, nicht verzollen.

Gruss,

DunkinDekaf

beim Versand muss mit Sicherheit ein Nachweis erbracht werden, dass der Rechner Eigentum ist. Auch gebrauchte Gegenstände sind bei de Einfuhr EUSt pflichtig. Kaufbeleg, der natürlich aus der EU stammen muß, wird anerkannt.

Hallo,

ein Laptop im Reisegepäck zählt mittlerweile zum üblichen - ist definitiv zollfrei. Zumal wenn gebraucht und über 2 Jahre alt.

Per Post müsstest du über den Zoll gehen. Empfehle daehr mitnahme im Flugzeug,

LG

Hallo Dunkin Dekaf,

mir fehelen zu viele Infos, um Ihnen hierzu etwas Verlässliches und vor allem Konkretes sagen zu können.

  • Wo wurde Ihr Laptop erworben? In der EU? Wenn ja, können sie das durch eine Rechnung nachweisen? Dann können Sie das Laptop eventuell als Rückware versenden.

Infos hierzu: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiun…

  • Wo befindet sich Ihr Hauptwohnsitz? In den USA? Und nun wollen Sie nach Deutschland umziehen? Dann prüfen Sie bitte, ob Sie Waren als Übersiedlungsgut nach Deutschland einführen können.

Infos hierzu: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiun…

  • Studieren Sie in den USA? Dann können Sie eventuell ebenso eine Abgabenbefreiung für sich geltend machen.

Infos hierzu: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiun…

  • Besteht denn nicht die Möglichkeit, dass Sie das Gerät als persönliches Reisegepäck mit nach Deutschland nehmen? Dies wäre sicher die einfachste Methode.

Infos hierzu: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiun…

Ich habe Ihnen nun lediglich einmal einige (!) denkbare Verfahrensweisen überblicksweise dargestellt. Wie Sie sehen, lässt sich anhand Ihrer kurzen Fragestellung kein sinnvoller Rat erteilen. Daher empfehle ich Ihnen sich telefonisch an die Zentrale Zollauskunft (Telefon: 0351 44834-510) zu wenden. In einem Gespräch lassen sich die für Sie in Betracht kommenden Möglichkeiten besser ausloten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen zumindest ein wenig weiterhelfen.

Beste Grüße
Pippilotta

Hallo,
für einen Laptop fällt kein Zoll an.
Allerdings werden die 19 % Einfuhrumsatzsteuer fällig
(von Warenwert+Porto).
mfg
Michel62

Hallo Dunkin,

der Zoll gewährt Abgabenfreiheit auf Waren, welche Reisende mit sich führen unter folgenden Voraussetzungen:

Als Reisender können Sie unter folgenden Voraussetzungen Waren abgabenfrei aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat nach Deutschland einführen:

1.) Der Reisende führt die betreffenden Waren mit sich.
Als mitgeführt gelten auch auf dem gleichen Beförderungsweg des Reisenden, z.B. per Bahn, voraus- oder nachgeschickte Waren. Wird Ihr Reisegepäck per Post voraus- oder nachgesandt, so gilt es dagegen nicht als mitgeführt.
2.)Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.
Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich.
Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.

Diese Voraussetzungen sind beim Versand der Waren in die Europäischee Gemeinschaft nicht alle gegeben. Der hier ansässige Empfänger ist, als Einführer der Waren, verpflichtet, per Post, Luftfracht, Seeschiff, Lkw oder ähnlichem in die Europäische Gemeinschaft verbrachte Ware zollamtlich anzumelden und die darauf ruhenden Abgaben, in der Regel Zoll + Einfuhrumsatzsteuer auf den Wert der Ware, zu bezahlen.

Darüber hinaus ist die Ware beim Versand aus den USA und ebenso bei der Wiedereinfuhr in die USA zollamtlich anzumelden.

Alternative ist die Erstellung eines Carnet.ATA. Mit diesem Dokument kann die Ware zollfrei in die Europäische Gemeinschaft ein- und wieder ausgeführt werden, ebenso wieder zurück in die USA.

LG
Wolfgang

Moin,

das ist eine recht spezielle Frage, zu der ich leider auch keine Antwort habe. Paschal würde ich sagen es fällt in jedem Fall Einfuhrumsatzsteuer an, ggf. auch Zoll. ABer vielleicht gibt es da über vorrübergehende EAinfuhr (wenn der Laptop wieder mit ausreist).

Am besten mal hier nachfragen:
Anfragen von Privatpersonen

Zentrale Auskunft
Telefon: 0351 44834-510
E-Mail: [email protected]
Telefax: 0351 44834-590

Gruß
André

Hallo,

Es gibt selbstverständlich Möglichkeiten ein Gerät, oder mehrere Geräte – ohne Einfuhrkosten – ganz legal von Land „A“ nach Land „B“ zu bringen.

Umzugsgut
Bei Umzugsgut, wenn Sie z. B. In den USA wohnen und Sie das dort Gerät mindestens 6 Monate vor Ihrer Rückkehr nach Deutschland (für Ihren eigenen Bedarf in den USA) gekauft haben.
In diesem Fall gibt es natürlich auch keine Erstattung der VAT in den USA

Reisefreimengen
Bei Flug- und Seereisen haben sich die Werte für Reisefreimengen auf 430Euro erhöht. Da würde Ihr Laptop wahrscheinlich ebenfalls ohne Verpflichtung zur Einfuhr-Umsatzsteuer nach Deutschland kommen und dort verbleiben können. Aber das kommt ja leider nicht in Betracht.

Vorübergehende Ausfuhr
Vielleicht wollen Sie Ihren Laptop ja auch nur vorübergehend nach Deutschland schicken.
Das ist so ein Fall wie er in der Regel auch zur Ausrüstung von Messeständen auftritt, oder – auf Ihr Gerät bezogen - für den Fall, dass das Gerät in Deutschland vorübergehend verwendet, oder dort repariert werden soll.
Der Haken dabei ist nur, dass bei einem solchen Zollverfahren (Art des Geschäfts: „vorübergehende Ausfuhr/Einfuhr“) die Kosten für die Einfuhrumsatzsteuer nur entfallen, wenn „die nämliche Ware“ wieder an ihren früheren Standort zurückgeschickt wird.

In allen anderen Fällen ist die Einfuhrumsatzsteuer fällig (19%) . die Bemessungsgrundlage für die EUSt. Ist der Zeitwert, genau gesagt der Zeitwert der Ware, plus die Transportkosten bis zur Zollgrenze der EU.
Ich habe für die Taricnummer 8471300000** nachgeschaut. Es kommt kein weiterer Einfuhrzoll dazu.
siehe
http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/meas…

** tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, mindestens aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehend

Freundliche Grüße und viel Erfolg

hallo,
vorab eine internetadresse aus der du infos ziehen kannst. www.zoll.de und hier auf privatpersonen gehen. es ist zu beachten, das auch daten auf dem laptop zu beachten sind. ggf. sind hier einfuhrbeschränkungen bzw. -verbote zu beachten. das kann ich nicht beurteilen. es gibt einen unterschied zwischen reiseverkehr und postversand. deshalb sind hier andere vorschriften zu beachten. solltest du mit den infos der internetseite des zolls nicht weiter kommen, bitte noch einmal melden. auf jeden fall ist der wert des laptops wichtig und durch belege nachzuweisen.
gruss
detlef

Hallo,
legen Sie einfach eine Rechnungskopie in das Paket und dann gibt es keine Probleme. Sollten Sie keine Rechnung haben, dann müssen Sie ein Zollerklären über die „Rückführung von Waren bzw. Haushaltsgut“ mit in das Paket legen. Das Paket wird in jedemfall vom Zoll geöffnet werden.

MfG