Hallo,
Es gibt selbstverständlich Möglichkeiten ein Gerät, oder mehrere Geräte – ohne Einfuhrkosten – ganz legal von Land „A“ nach Land „B“ zu bringen.
Umzugsgut
Bei Umzugsgut, wenn Sie z. B. In den USA wohnen und Sie das dort Gerät mindestens 6 Monate vor Ihrer Rückkehr nach Deutschland (für Ihren eigenen Bedarf in den USA) gekauft haben.
In diesem Fall gibt es natürlich auch keine Erstattung der VAT in den USA
Reisefreimengen
Bei Flug- und Seereisen haben sich die Werte für Reisefreimengen auf 430Euro erhöht. Da würde Ihr Laptop wahrscheinlich ebenfalls ohne Verpflichtung zur Einfuhr-Umsatzsteuer nach Deutschland kommen und dort verbleiben können. Aber das kommt ja leider nicht in Betracht.
Vorübergehende Ausfuhr
Vielleicht wollen Sie Ihren Laptop ja auch nur vorübergehend nach Deutschland schicken.
Das ist so ein Fall wie er in der Regel auch zur Ausrüstung von Messeständen auftritt, oder – auf Ihr Gerät bezogen - für den Fall, dass das Gerät in Deutschland vorübergehend verwendet, oder dort repariert werden soll.
Der Haken dabei ist nur, dass bei einem solchen Zollverfahren (Art des Geschäfts: „vorübergehende Ausfuhr/Einfuhr“) die Kosten für die Einfuhrumsatzsteuer nur entfallen, wenn „die nämliche Ware“ wieder an ihren früheren Standort zurückgeschickt wird.
In allen anderen Fällen ist die Einfuhrumsatzsteuer fällig (19%) . die Bemessungsgrundlage für die EUSt. Ist der Zeitwert, genau gesagt der Zeitwert der Ware, plus die Transportkosten bis zur Zollgrenze der EU.
Ich habe für die Taricnummer 8471300000** nachgeschaut. Es kommt kein weiterer Einfuhrzoll dazu.
siehe
http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/meas…
** tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, mindestens aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehend
Freundliche Grüße und viel Erfolg