Zollproblem Abgrenzung Nahrungsmittel Arzneimittel

achja eine einfuhr wäre das nicht mehr, da eu und damit gemeinschaftsgebiet und kein drittland. es wäre dann eine normale lieferung die in nl zu versteuern wäre und kein innergmeinschaftlicher erwerb, wegen b2c.

Hallo Dr. Psychotrop

Also: Die juristische Grundlage, ob eine Substanz las Nahrungsergänzungsmittel (=Lebensmittel) oder Medikament behandelt wird, ist auch für mich nach längerer Beschäftigung immer noch ein Buch mit sieben Siegeln. GGf. hilft hier die Suche bei Wikipedia weiter (http://de.wikipedia.org/wiki/Nahrungsergänzungsmittel).

In Deinem konkreten Fall wird die bestellte Ware vermutlich einem Amtsapotheker vorgelegt werden, der endgültig entscheidet, ob Nahrungsergänzung oder Medikament. Wie mir ein solche Amtsapotheker selbst erzählt hat, verfügt er bei dieser Entscheidung immer über eine gewissen Ermessensspielraum und entscheidet da häufig nach Tagesform.

Wie ich das sehe, musst Du auf jeden Fall damit rechnen , dass die Ware beschlagnahmt wird, d. h im Klartext Geld weg und Ware weg. Wenn Du Pech hast, drückt man Die noch eine Geldstrafe (=Verwaltungsgebühr) auf und lässt es dabei eine Anzeige wg. Verstoßes gegen das AMG halte ich eher für wenig wahrscheinlich.

Zum Schluss noch ein Tipp: Such das nächste Mal nach einer Bezugsquelle in EU-Nachbarstaaten (Niederlande, Belgien o. ä: Die haben einerseits ein weniger rigides Arzneimittelrecht und versenden Ihre Waren z T. direkt aus Deutschland. So sparst Du Dir den Braasel mit dem Zoll.

Alles Gute

ABerendes

ok danke für die gute antwort :smile: was meinst du wie hoch die strafe/verwaltungsgebühr sein könnte, falls sie denn kommt? und danke für den tipp ich werde in zukunft solche sachen nur noch aus dem gemeinschaftsgebiet kaufen. das mit den ware kommt aus deutschland kenne ich noch garnicht. du meinst ich bestelle von einen nl händler und er verschickt die ware von deutschland aus weil sie hier gelagert wird? kebnnst du da händler bei denen das so ist?

Hallo Dr. Psychotrop,

da kann ich leider nicht weiterhelfen. Sorry!

Leider habe ich nicht die geringste Ahnung wie hoch eine solche Strafe/„Verwaltungsgebühr“ angesetzt wird vermutlich gibt es da meterdicke Bücher mit Gebührenordnungen.

Was die Sache mit dem, „kleinen“ Grenzverkehr betrifft: Vor allem im deutsch-holländischen Grenzgebiet haben sich ein Paar Vertreiber von Nahrungsergänzungsmitteln angesiedelt, (die Gesetze sind in Holland bzw, Belgien nicht so restriktiv wie bei uns), die amerikanische Produkte vertreiben , die in Deutschland niemals als Nahrungsergänzung zugelassen würden. Die packen dann abends alles, was sie im Laufe des Tages verkauft haben, in einen Lieferwagen, fahren über die (nahe) Grenze & geben die Pakete in einem deutschen Postamt auf. Ist zwar nicht legal - aber wo kein Kläger, da kein Richter!
Ich denke. dass die Marktführer (DeltaStar Nutrients oder die Herren Hittich & Rath) diese Vorgehensweise nicht öffentlich zugegen würden, was sie aber nicht daran hindert, sie trotzdem zu praktizieren. Denn die deutschen Behörden können dagegen nur mit einem Rechtshilfeersuchen an die Behörden des anderen Landes etwas unternehmen und das ist zumindest nach den Infos meines „Gewährsmannes“ so umständlich und zeitraubend, das sich da keiner drauf einlassen möchte!

Schönen Abend noch,

ABerendes

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Das Nahrungsmittel- und auch Arzneimittelgesetz ist in der EU nun mal nicht voll harmonisiert,geschweige denn mit dem der USA.

Ich persönlich denke, dass Sie mit einer geringen Geldstrafe oder einer Ermahnung davonkommen.

Aber sie hätten es beim Zoll angeben müssen.

Grüsse
GWI

Wie ich schon geschrieben habe, kenn ICH keine Studien und hab jetzt auch keine große Recherche angestrengt.
Aus einigen Erfahrungsberichten im Internet konnte ich nur herauslesen, dass es eine deutliche Toleranzentwicklung hat. Dies war für mich einfach ein Hinweis, dass es nicht ganz ohne ist.
Eine schöne Zusammenfassung inkl. den beschriebenen Nebenwirkungen und Entzugserscheinungen gibt das englische Wikipedia: http://en.wikipedia.org/wiki/Phenibut
Daher komme ich auch darauf, dass die deutsche Zulassungsbehörde für Arzneimittel (BfArM) es WAHRSCHEINLICH als verschreibungspflichtiges Medikament einstufen würde, falls es denn jemand zulassen wollte. Dies ist momentan rein fiktiv.
Ob es auf (Kassen-)Rezept verschreibbar ist, hat primär nichts mit der Verschreibungspflicht zu tun.
Es gibt einige Medikamente auf dem Markt, die nicht erstattungsfähig bei der Krankenkasse sind, jedoch nur mit einem (Privat-)Rezept in der Apotheke erhältlich sind (z.B. Viagra…)
Aber nochmal: Ich habe keine tiefe Recherche betrieben und nur meine Meinung nach meinem Kenntnisstand wiedergegeben.
Falls es gute evidenzbasierte Studien mit einem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis gibt, dann kann die Sache anders aussehen.
Gruß
Mecki

Du hast es ja nicht eingeführt! Du hast es lediglich in Unkenntnis der Rechtslage bestellt. Und es liegt ja noch beim Zoll (also nicht eingeführt, sondern „abgefangen“). Ich tippe auf: Es wird vernichtet und Du ggf. verwarnt (es sei denn, Du bist schon mal aufgefallen).

eine strafe für die einfuhr eines arzneimittels das nicht
spezifisch im amg gelistet ist aber nach § 2 abs. 1 amg eines
wäre. vllt?

Vitamins + Health c/o Pantar
Amsterdam
Portsmuiden 25 - 27
1046 AH Amsterdam ( NL )

achja eine einfuhr wäre das nicht mehr, da eu und damit
gemeinschaftsgebiet und kein drittland. es wäre dann eine
normale lieferung die in nl zu versteuern wäre und kein
innergmeinschaftlicher erwerb, wegen b2c.

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Sorry,aber da kenn ich mich auch nicht so gut aus. Dieser Wirkstoff ist hier als sogenannter GABA-Hemmer und damit als Psychopharmakon bekannt, auch wenn m.W.zur Zeit kein Arzneimittel mit diesem Wirkstoff im Handel ist. Daß das als NEM durchkommt kann ich mir wegen der eindeutigen psychotropen Wirkung nicht vorstellen. Theoretisch ist der Versuch Arzneimittel zu importieren strafbar, aber wenn es nicht um gewerblichen handel geht und es sich um einen Ersttäter handelt denke ich, daß ein verfahren entweder nicht eröffnet oder eingestellt würde. Auch wenn es kein Fertigarzneimittel hier gibt seh ich trotzdem keine Chance es als NEM zu deklarieren, ich würde auf Nichtwissen plädieren, als Laie müßte das glaubhaft sein. Viel Glück!

Also ich bin kein Zoll Experte. Entscheidend wird sein, was auf der Rechnung steht. Wenn es eindeutig als Nahrungsergänzung ausgewiesen ist, sollte es keine Probleme geben. Ich denke auch nicht, daß dem Besteller auch bei Unklarheiten deshalb eine Strafe erwachsen wird. Falls doch sollte er auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

vielen vielen dank für den heißen tipp! :smile:

zwecks einfuhrabgaben hätte ich es angeben müssen. aber die paar euros wegen dem sich der fiskus in die hose scheißt sind mir egal. ich frage mich nur ob deutschland mal wieder eine extrawurst brauch und von eu regelungen abweicht…

die toleranzentwicklung ist mir bekannt. es ist eine gabaerge substanz, welche, was thema sucht, toleranz, entzug usw. somit zu den gefährlichsten gehört, wo aber hier auch das sprichwort „die menge macht das gift“ gilt. ich verstehe nicht wie du das mit der einstufung eines verschreibungspflichtigen medikamentes meinst? es ist in keiner deutschen apotheke erhältlich, da es keine zulassung als medikament in deutschland hat und damit nicht im amg spezifisch gelistet ist(anmerkung: auch nicht im btmg) es kann höchsten pauschal als §2 abs.1 amg als arzneimittel eingestuft werden(welches aber bahrungsergänzungsmittel auschließt und nicht erkennbar ist was es von beiden ist, wo ja das hauptproblem liegt^^). man kann es weden mit kassen noch privatrezept in deutschland erhalten —> da keine spezifische amg listung. trotzdem danke für die antwort. in russland hat ist es als arznei mit der indikation angst, schlafprobleme usw. also die selbe funktion wie benzodiazepine, die ja ein änlichen wirkmechanismus haben.

doch es ist eine einfuhr und eine einfuhr ist ein steuerbarer umsatz, wie eine lieferung. im steuerecht bedeutet eine lieferung nicht die warenbewegung, sondern die verschaffung der verfügungsmacht(eigentumsübertragung) die ja ohne zweifel stattgefunden hat. aber das spielt ja keine rolle mich interessieren nicht die paar groschen einfuhrumsatzsteuer, sondern ob die verrückten das jetzt als arznei nach §2 abs1 amg einstufen oder wie im rest der eu als nahrungsergänzung.

thx

es handelt sich hier um kein gaba-hemmer, sondern um ein gaba-derivat der die wirkung von gaba simuliert bzw. die gaba-rezeptoren aktiviert. viele nahrungsergänzungsmittel sind psychoaktiv. die abgrenzung ist schwer. noch nichtmal die beim zoll konnten mir ne da helfen. falls die mir da ne strafe aufbrummen wollen von wegen hätte ich mich vorher informieren sollen werde ich sauer! als laie ist eine klare abgrenzung zu nahrungsergänzung oder arznei unmöglich, da phenibut halt auch als nahrungsergänzung von vielen sportlern benutzt wird, da es ne aminosäure ist.

das problem ist das es in den usa und sogar in der uk(also auch eu) eindeutig ein nahrungsergänzungsmittel ist, aber es scheinbar in deutschland noch extraregelungen gibt die auch so wischiwaschi sind, das man als laie nicht durchblickt.