Zugriff von Extern auf PC

Hallo,
ist es lt. Datenschutz überhaupt zulässig, dass von ausserhalb jemand auf einen PC zugreift, OHNE die vorherige bestätigung des PC-Nutzers?
Normalerweise braucht doch der Zugriff von extern eine Bestätigung/Erlaubnis von dem PC-Nutzer…?!
Vorab schon vielen Dank für die Info
LG
Bibi

Einbruch oder Freigabe?

Normalerweise braucht doch der Zugriff von extern eine
Bestätigung/Erlaubnis von dem PC-Nutzer…?!

Nein. Eine absichtliche Freigabe oder ein Fehlverhalten der Software. Ausnahme: Remote-Access bei Windows. Ansonsten kriegt ein Nutzer (meist) nicht mit, wenn ein anderer freigegebene Resourcen auf seinem PC nutzt (Drucker, Dateien, Internetzugang, …)

Gruß

Stefan

Hallo,

ist es lt. Datenschutz überhaupt zulässig, dass von ausserhalb
jemand auf einen PC zugreift, OHNE die vorherige bestätigung
des PC-Nutzers?

Fuer Rechtsfragen sind die Rechtsbretter sicher besser geeignet.
Technisch gesehen haengt das sich davon ab, wie gut die verschiedenen User isoliert sind. In der UNIX- und Linux-Welt ist es ueblich, dass mehrere Benutzer gleichzeitig auf dem gleichen Rechner sind, ohne dass sie sich in die Quere kommen, und alle User koennen durch die Berechtigungen ihrer Dateien weitgehend kontrollieren, wie viel die Andere von ihnen „sehen“ koennen.

Gruesse,
Moritz

ist es lt. Datenschutz überhaupt zulässig, dass von ausserhalb
jemand auf einen PC zugreift, OHNE die vorherige bestätigung
des PC-Nutzers?

Du hast doch auch von außerhalb auf einen PC zugegriffen, ohne den PC-Nutzer um Erlaubnis zu fragen. Ansonsten hättest du wohl kaum auf dem wer-weiss-was.de-PC schreiben können.

Stefan

Tolle Antwort!
Hier habe ich mich aber vorab anmelden müssen! Erst durch die Zusendung des Passwortes wurde ich berechtigt hier „zu zugreifen“!!!

Hallo,
ist es lt. Datenschutz überhaupt zulässig, dass von ausserhalb

was ist ausserhalb ? Ausserhalb der Wohnung (via WLAN) oder vom internet aus oder vom netzwerk aus ?

jemand auf einen PC zugreift,

was heisst den auf den PC zugreifen ? Tastatur benutzen ?

OHNE die vorherige bestätigung
des PC-Nutzers?

was ist eine bestätigung ?

Normalerweise braucht doch der Zugriff von extern eine
Bestätigung/Erlaubnis von dem PC-Nutzer…?!

Wie sieht den deiner Meinung nach sowas aus ?

Vorab schon vielen Dank für die Info
LG
Bibi

Wer ein benutzer namen und passwort hat , der braucht nicht um erlaubnis fragen , er umgeht ja nichts.

Wer sich mit dem Gast account verbindet ist auchnicht schuld, sondern der der den gast (bzw anoymous) account angeleget hat .

Sorry aber du musst mal genau beschreiben wo dein problem ist ?
Alle deine Wörter lassen duzende möglichkeiten zu , wie soll man da wissen was du überhaupt meinst.

Ok, sorry für die mangelhafte ausdrucksweise…
Die Frage, die mich beschäftigt lautet:
Ist es datenschutzrechtlich erlaubt, dass ein externer EDV-Anwender via Internet, ohne meine Erlaubnis auf meinen Rechner zugreift und rumfummelt?
Ich kenne es nur so, wenn ich jemanden einen Zugriff auf meinen PC gestatten will, dass ich dann AKTIV dem Betreffenden eine Sitzungsnummer oder Passwort zukommen lasse indem ich den Zugriff AKTIV BEWUSST erlaube. Ich rede nicht von einem Hausnetz sondern via Internet…
Ich hoffe ich habe mich jetzt verständlicher ausgedrückt.
LG
Bibi

Hallo,

Tolle Antwort!

Ja.

Hier habe ich mich aber vorab anmelden müssen!

Ja. Und für die Anmeldung musstest Du ja wohl auch auf die Daten zugreifen - irgendwoher müssen die ja schließlich kommen …

Sebastian

Moin Bibi,

bestimmt ist die Frage hypothetisch und du hast nur aus Versehen diese Formulierung verwendet.

Ok, sorry für die mangelhafte ausdrucksweise…
Die Frage, die mich beschäftigt lautet:
Ist es datenschutzrechtlich erlaubt, dass ein externer
EDV-Anwender via Internet, ohne meine Erlaubnis auf meinen
Rechner zugreift und rumfummelt?

Datenschutzrechtlich wäre es irrelevant solange er „nur“ reinsieht und nichts verändert oder kopiert.
Strafrechtlich sähe es da anders aus.

Ich kenne es nur so, wenn ich jemanden einen Zugriff auf
meinen PC gestatten will, dass ich dann AKTIV dem Betreffenden
eine Sitzungsnummer oder Passwort zukommen lasse indem ich den
Zugriff AKTIV BEWUSST erlaube. Ich rede nicht von einem
Hausnetz sondern via Internet…
Ich hoffe ich habe mich jetzt verständlicher ausgedrückt.

Es gibt auch andere Lösungen als z. B. den Teamviewer auf den du anspielst.
Ich verwende bei unseren Kunden gerne den ReaVNC oder TightVNC (je nachdem ob WIN oder Linux an der Gegenstelle). Der große Vorteil ist, dass der Kunde nicht dabei sein muss wenn ich ein Problem behebe oder Wartungsarbeiten durchführe („fahr die Kiste runter wenn du fertig bist, ich bin dann weg.“)

Allerdings ist dabei immer erst eine Kontaktaufnahme des Kunden per Telefon zu machen, damit ich die IP Adresse bekomme. Denn die braucht man. Bei dem Anruf ist dann natürlich die Erlaubnis dabei.

Irgendwie muss der Typ welcher an deinem PC fummelt mal deine Erlaubnis bekommen haben und an die aktuelle IP kommen. Hast du mal eine Erlaubnis ausgesprochen OHNE zeitliche Befristung? Falls ja, dann gilt die noch!

Sag ihm Bescheid, dass die Erlaubnis nicht mehr gilt. Und poste mal welche Software ihr benutzt. Dann können wir dir Tipps geben wie du dich davor schützt.

Gruß
widecrypt

Auch guten Morgen,
vielen Dank für die Infos! Ich werde versuchen herauszubekommen mit welchen Programmen diese Zugriffe erfolgen und dann Laut geben!
Danke nochmals!
LG
Bibi

Hallo,

Die Frage, die mich beschäftigt lautet:
Ist es datenschutzrechtlich erlaubt, dass ein externer
EDV-Anwender via Internet, ohne meine Erlaubnis auf meinen
Rechner zugreift und rumfummelt?

Auf deinem PC ist das vermutlich nicht erlaubt.
Wenn der PC aber tatsaechlich deinem Arbeitgeber gehoert, und du ihn nur zu dienstlichen Zwecken benutzen darfst, koennte das potentiell schon wieder anders aussehen.

Gruesse,
Moritz

Hallo,
es ist nicht rechtens, wenn jemand ohne deine Erlaubnis auf deinen Rechner zugreift, so wie es auch nicht rechtens ist, deine Telefonate abzuhören oder deine Briefe zu lesen. Es sei denn, du hast dem ausdrrücklich zugestimmt. In Betrieben erfolgt dies durch eine Betriebsvereinbarung zwischen deinem Vertreter (Betriebsrat) oder dir und der Betriebsleitung.
Wenn per Teamviewer auf deinen PC zugegriffen, ohne dass du bei jeder Sitzung dem Zugreifer dein temporäres Passwort mitteilst, so ist dieses Verhalten von dir gewollt bzw. auf deinem PC voreingestellt. Unter Extra/Optionen ist auf deinem Rechner ein Kennwort für den permanenten Zugriff deklariert, das dein Gegenüber kennen muss. Das kannst du löschen oder entfernen. Dann muss der Zugreifer bei jedem Zugriffsversuch dich um dein temporäres Passwort bitten.

LG Culles