Zunächst mal vielen Dank für Deine Recherche!
Leider bin ich auf widersprüchliche Fachrtikel gestoßen, was
die Benutzung der hellblauen Adern betrifft.
In einem de-Artikel war sinngemäß zu lesen,
Welche Ausgabe?
Praxisprobleme, 06/2007. Tabelle auf Seite 20.
dass hellblau nur
noch für den Neutralleiter benutzt werden darf. In einem
anderen Fachportal lese ich nun von der DIN EN 60446 (VDE
0198):2008-02, wo wohl drinsteht:
Welches Portal?
Voltimum.
„Enthält ein Stromkreis einen durch Farbe gekennzeichneten
Neutral- oder Mittelleiter muss hierfür die blaue Farbe
(Hellblau) verwendet werden. Wird kein Neutral- oder
Mittelleiter benötigt, z. B. in symmetrischen
Drehstromkreisen, kann diese Farbe für jeden anderen Zweck,
jedoch nicht als Schutzleiter, genutzt werden.“
Wird kein Neutral- oder Mittelleiter benötigt, z. B. in
symmetrischen Drehstromkreisen, kann diese Farbe für jeden
anderen Zweck, jedoch nicht als Schutzleiter, genutzt werden.
OK, das ist ja identisch mit dem von mir zitiertem Text.
Stellt sich die Frage, welcher andere Zweck, das denn noch
sein kann.
Ich würde den blauen gerne als Schaltdraht nutzen dürfen.
…
http://www.zvei.org/fileadmin/user_upload/Fachverbae…
Ja, auch gelesen. Und nun ist das Dilemma wieder da:
In diesem Artikel heißt es, dass der blaue „bei bestimmten Anwendungen“ UND „wenn kein Neutralleiter im System vorhanden ist“ für jeden anderen Zweck benutzt werden darf. Im System bedeutet für mich, dass damit wohl das gesamte System der Anlage gemeint ist, es käme also wohl in der Praxis für IT-Systeme ohne N in Frage.
Dagegen sprechen die anderen Artikel von „wenn kein N im Stromkreis vorhanden ist“ oder sogar nur „wenn kein N benötigt“.
Also drei Varianten der Einschränkung:
- Nur wenn kein N im System vorhanden
- Nur wenn kein N im Stromkreis vorhanden
- Nur wenn kein N (in der Leitung?) benötigt
Ich weiß jetzt nicht mehr als vorher. Offenbar wurde bei den Fachautoren mal mehr oder weniger genau zitiert.
Wir sollten vielleicht mal die Normen außen vor lassen und uns auf den Sinn und Zweck besinnen. Solange für die blaue Ader in irgendeiner Art und Weise ein anderer Zweck als Neutralleiter erlaubt ist, solange sehe ich eine blaue Ader als potentiell spannungsführend an. Und auch der N ist ja mehr oder weniger spannungsführend, sowohl im fehlerfreien Betrieb (Spannungsfall), aber erst recht im Fehlerfall (unterbrochener N).
Was will den die Norm erreichen?
Wenn jede Funktion an Hand der Farbe erkennbar sein MUSS, dann bitte das auch ganz klar so festlegen. Ohne Ausnahmen. Und wenn nicht, dann lasst uns freie Hand, solange der Leiter, der wirklich eine wichtige Schutzfunktion hat, auch weiterhin farblich geschützt bleibt.
Viel wichtiger wäre es gewesen, den Quatsch mit dem PEN zu verbieten.
JA, PEN gehört meines Erachtens ab Hausanschluss verboten. Wer schon mal über 8A auf einer Wasserleitung gemessen hat, weiß wieso.
Es ist jedoch vom ZVEH angedacht in nicht all zu ferner
Zukunft eine Empfehlung diesbezüglich zu erarbeiten.
Vorabempfehlungen gibt es noch nicht. Aus meiner Sicht würde
sich eine Zuordnung:
L1 = braun
L2 = schwarz
L3 = grau
in Anlehnung an die bisher häufig angewendete Zuordnung
empfehlen.
Diese Zuordnung passt mir gar nicht. Die bisher häufig angewandte Zuordnung war ja sw-bn-bl bzw. sw-bn-sw. Daraus würde ich sw-bn-gr ableiten.